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HERZLICH WILLKOMMEN
beim Internetauftritt der Grundschule Leppersdorf
Schön, dass Sie uns in den Weiten des Internet gefunden haben.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserer Schule.
Falls noch Fragen offen bleiben, rufen Sie uns gern an oder kontaktieren uns per E-mail.
Schulanmeldung für 2026
Leppersdorf, den 15.05.2025
Bekanntmachung zur Schulanmeldung Schuljahr 2026/27
Sehr geehrte Eltern,
Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 geboren wurden, werden im Schuljahr 2026/2027 in Sachsen schulpflichtig.
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben und ihren derzeitigen Wohnsitz in den Ortsteilen Leppersdorf, Lichtenberg und Kleindittmannsdorf haben, werden an der Grundschule Leppersdorf angemeldet.
Sollten Sie eine andere Schule außerhalb unseres Einzugsbereiches in Betracht ziehen, nehmen Sie den Termin bitte trotzdem wahr!
Termine für die Anmeldung:
- Dienstag, den 02.09.2025 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Mittwoch, den 03.09.2025 von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Ort:
Sekretariat der Grundschule Leppersdorf
Alte Hauptstr. 12
OT Leppersdorf
01454 Wachau
Benötigte Unterlagen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- evtl. Sorgerechtsentscheidungen und Vollmachten zur Anmeldung bei getrennten Personensorgeberechtigten
- Nachweis der Masernschutzimpfung (Impfausweis oder ärztl. Bescheinigung)
Antje Vollhardt
(Schulleiterin)
Links zu den Aufnahmeunterlagen
Aufnahmeantrag (Bitte ausgefüllt und ausgedruckt zur Schulanmeldung mitbringen.)
Anzeige der Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft (nur bei Bedarf ausfüllen und ausgedruckt zur Schulanmeldung mitbringen)
Lasst uns bewegen!
Auf dem Weg zu einer modernen bewegten Grundschule
Unser Leitbild: Gemeinsam mit Freude lernen. Link zu unserem Schulprogramm
Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan- spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf- zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.