Wenn Sie für Ihr Kind einen Hortvertrag abschließen möchten, sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin mit der Hortleitung. Für den Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit.
Den Hortpass bringen Sie bitte zum Vertragsabschluss mit. Um eine optimale Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, müssen die Daten immer aktuell sein. Sollte sich bei Ihnen etwas ändern (Adresse, Familienstand, Telefonnummer, Mailadresse), dann teilen Sie uns dies bitte unverzüglih mit über das Änderungsformular des Datenerfassungsbogens.
Sie können den Hortvertrag zu jederzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. Um dies zu garantieren, muss die Kündigung bis spätestens Ende eines Monats bei uns eingegangen sein.
Wenn Sie also bsw. zum 30.06. kündigen möchten, muss die Kündigung bis zum 31.05. im Hort abgegeben werden.
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es verbindliche Regelungen für Abholvollmachten, die Abholung und für das selbstständige Gehen aller Kinder gibt. Wenn Sie diese Punkte nicht beachten, können wir Ihr Kind nicht entlassen!
Wenn Ihr Kind durch eine Person mit Dauervollmacht abgeholt wird, benötigen wir folgende Angaben:
Änderungen müssen bitte auf einem separaten Zettel mit dem Hinweis Dauervollmacht, Datum und Unterschrift aller Sorgeberechtigten abgegeben werden.
Bei Abholung durch eine Person mit kurzfristiger oder Tagesvollmacht benötigen wir:
Wenn Ihr Kind den Hort alleine mit Dauervollmacht verlässt:
Wenn Ihr Kind den Hort alleine mit einer Tages- oder Wochenvollmacht verlässt, benötigen wir:
Es ist uns nicht immer möglich, alle Entlassungszeiten im Kopf zu haben, deshalb bitten wir Sie darum, die Entlassungszeiten Ihres Kindes im Viertelstundentakt zu planen.
Bei Fragen können Sie jeder Zeit auf uns zukommen.
Ihr Hortteam