häufige Fragen

Wir versuchen Ihre aufkommenden Fragen nachfolgend zu beantworten. Sollten weiterhin Fragen bestehen, können Sie gerne auf uns zukommen oder uns telefonisch kontaktieren.


­HORTANMELDUNG

 

Wann erfolgt die Hortanmeldung für neue Schüler:innen?

Im besten Fall sprechen Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Schule gleich einen Termin für den Hortvertrag ab. Die Gespräche finden meist ab Juni statt, wobei die Termine während des ersten Elternabends, schriftlich oder über die Website des Hortes bekannt gegeben werden.

 

Was ist zur Hortanmeldung mitzubringen?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Nachweis der zweifachen Masernimpfung (Impfausweis)
  • Personalausweis bzw. Aufenthaltsbescheinigung beider Personensorgeberechtigter Personen oder ggf. eine Vollmacht zur alleinigen Vertragsabwicklung
  • Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
  • Sorgerechtsbescheid (alleiniges Sorgerecht: Negativbescheinigung, richterlicher Beschluss, anwaltliche Verfügung oder Sterbeurkunde)

 

Wie viel kostet der Hortplatz?

Die aktuellen Hortbeiträge finden Sie:

hier


GANZTAGSANGEBOTE

 

Für wen sind die Ganztagsangebote?

Jedes Kind der Schule kann an den Ganztagsangeboten teilnehmen. Manche Angebote werden nur für eine bestimmte Klassenstufe durchgeführt. Suchen Sie die Ganztagsangebote bitte gemeinsam mit Ihrem Kind aus, damit es das ganze Halbjahr motiviert für dieses ist. In der Regel sind die Ganztagsangebote kostenfrei. Sollten Unkostenbeiträge für spezielle Ausflüge/Angebote entstehen, wird Ihnen rechtzeitig Bescheid gegeben. 

 

Wie melde ich mein Kind für ein Ganztagsangebot an?

Am Anfang eines jeden Schulhalbjahres gibt es einen Elternbrief, in welchem alle Ganztagsangebote aufgeführt werden. Ab da an hat Ihr Kind die Möglichkeit, sich für ein Ganztagsangebot bei den entsprechenden Erzieher:innen/Lehrer:innen anzumelden. Eine Anmeldung ist auch mitten im Schuljahr möglich, insofern noch freie Plätze vorhanden sind. 

 

Was ist, wenn mein Kind nicht teilnehmen kann?

Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist und sagen Sie den entsprechenden Erzieher:innen/Lehrer:innen/externen Fachkräften Bescheid. Dies ist für die Planung nötig. Sollte Ihr Kind drei Mal unentschuldigt fehlen, wird der Platz an ein anderes Kind weiter gegeben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 

Welche Angebote finden diese Woche statt?

An der Tür oberhalb der ersten Treppe im Aufgang A finden Sie eine Übersicht, welche Angebote diese Woche stattfinden. Wir bemühen uns, dass wir die Ausfallzeiten so gering wie möglich halten und über das Padlet teilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies aus personellen Gründen nicht immer möglich ist. Vielen Dank. Änderungen behalten wir uns dennoch vor.


WICHTIGE HINWEISE

Abmeldung

Bis 12.55 Uhr findet die Abmeldung in den Klassenzimmern statt.

Ab 12.55 Uhr befindet sich für die 2.-4. Klassen eine zentrale Abmeldung im Foyer im Aufgang A. Bitte halten Sie stets einen Ausweis parat, da wir immer mal wieder neue Mitarbeitende bei uns haben.

Die ersten Klassen werden bei den Erzieher:innen in der 2. Etage abgemeldet.

 

Abwesenheit im Hort

Sollte Ihr Kind an einem Schultag den Hort nicht besuchen können, müssen Sie uns nicht zwingend darüber informieren, da wir mit den entsprechenden Lehrer:innen im engen Kontakt stehen.

Sollte Ihr Kind die Ferienspiele nicht besuchen können, dann geben Sie uns bitte Bescheid - entweder per Telefon oder E-Mail. Bei fünf unentschuldigten Tagen in den Ferien kann der Hortvertrag gekündigt werden.

 

Änderung persönlicher Daten

Geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, wenn sich Ihre Nachnamen, Adressdaten, Telefonnummern, E-Mailadressen, Familienstatus, Aufenthaltszeiten des Kindes bei den Erziehungsberechtigten oder Vollmachten ändern.
Bei manchen Änderungen erfolgt ein Änderungsvertrag, der von Ihnen unterschrieben und von mir im Amt eingereicht werden muss. 

 

ansteckende Krankheiten

Sollten bei Ihrem Kind ansteckende Krankheiten (Infektionskrankheiten, Läuse, Ringelröteln, Bindehautentzündung, Corona-Virus o.ä.) auftreten, muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Es darf den Hort erst dann wieder besuchen, wenn eine Ansteckungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Bitte informieren Sie uns bei meldepflichtigen Krankheiten, damit wir alle Eltern informieren können, vielen Dank. Sollte Ihr Kind bei uns in der Einrichtung erkranken, konaktieren wir Sie umgehend und Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind zeitnah abgeholt wird.

 

Horteingang

Wenn Sie Ihr Kind aus dem Hort abholen möchten, nutzen Sie bitte entweder den Eingang über die Treppe oder den A-Eingang über den Hof.

 

Tiere im Hort

Auf dem gesamten Gelände dürfen keine Haustiere mitgebracht werden. Sollten Sie sich kurzzeitig mit Ihrem Hund auf dem Gelände aufhalten, müssen sie diesen auf den Arm nehmen und für Hygiene ist zu sorgen.

 

Wo finde ich mein Kind

Wir arbeiten an einer Lösung, Ihnen die Abholsituation zu erleichtern. Gerne sind wir bereit, Ihnen bei der Suche nach Ihrem Kind in unserem offenen Hort zu helfen. Sprechen Sie uns gerne an.