Kooperation Kita
Kooperationsvereinbarung
zwischen der
- Wilhelm-Walther-Grundschule vertreten durch die Leiterin Frau Sandra Borrmann (Träger der Einrichtung: Gemeindeverwaltung Neuhausen)
- dem Evangelischen Kinderhaus "Vier Jahreszeiten" Neuhausen vertreten durch die Leiterin Frau Gitta Barthel (Träger der Einrichtung: Evangelisch - lutherisches Kirchspiel Olbernhau)
- der Kindertagesstätte "Wirbelwind" Cämmerswalde vertreten durch die Leiterin Frau Daniela Seerig (Träger der Einrichtung: Volkssolidarität RV Freiberg e.V.)
wird auf der Grundlage
- der Gemeinsamen Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Kindergarten und Grundschule (vom 13. August 2003), basierend auf den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit der Institutionen im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG vom 27. November 2001) und im Ersten Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzeptes (vom 19. Februar 2004),
- der Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Grundschule und Hort (vom 27. März 2006),
- des Sächsischen Bildungsplanes – ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege (Inkrafttreten im Dezember 2005) und
- der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (SächsGTAVO vom 17. Januar 2017, geändert am 9. Januar 2019)
folgende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kooperation geschlossen:
Inhaltsangabe:
- Einleitung
- Ziele der Kooperation
- Kooperationsvorhaben
- Reflexion
- Rahmenbedingungen
1. Einleitung
„Die Bildung ist ein Prozess, der mit der Geburt beginnt, grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft.“
Wesentliche Entwicklungen im Gehirn finden in den ersten Lebensjahren abhängig von den Bildungsmöglichkeiten der Lebenswelt des Kindes statt und sind teilweise später kaum mehr nachzuholen.
Kindergarten/Hort und Grundschule sind Institutionen, die ausgehend von den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und im engen Kontakt mit den Eltern ihren je spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen haben.
Das gemeinsame Grundverständnis von Bildung und Erziehung ist die Voraussetzung für die gelingende Zusammenarbeit der Institutionen.
2. Ziele der Kooperation
Grundschule und Hort stehen täglich in einem eng miteinander verwobenen Wechselverhältnis und sind für die Kinder wichtige Lebens- und Lernorte. Deshalb sollen die jeweils eigenständigen Angebote dieser beiden Einrichtungen stets aufeinander bezogen sein und den Entwicklungs- und Lernprozess der Kinder fördern.
Das Bildungs- und Erziehungsangebot des Hortes soll idealerweise sowohl den schulischen Auftrag als auch das schulische Lernen wesentlich unterstützen, ohne dabei eine eigenständige Hortarbeit zu gefährden. Umgekehrt kann die Grundschule mit ihren zielgerichteten und auf bewusstes Lernen ausgerichteten Unterrichtsinhalten auch der Arbeit des Hortes dienen. Besonderes Augenmerk ist im Hort jedoch auf die soziale Erziehung zu legen, hierbei ist die Zusammenarbeit von Grundschul-lehrern und Horterziehern von großer Bedeutung.
Folgende Ziele und Aufgaben sollen besonders in den Mittelpunkt rücken:
- Förderung der Sozialkompetenz der Kinder
- Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein der Schüler
- Weiterentwicklung der Sprachfähigkeit und Umgang mit der Muttersprache
- Entwicklung und Schulung körperlicher und motorischer Fähigkeiten
- Erweiterung des Allgemeinwissens
- Förderung musisch-künstlerischer Talente
- Ausbauen der Zusammenarbeit von Lehrern, Erziehern und Eltern
- Kooperation der Träger von Hort und Schule
- wechselseitige Hospitationen von Lehrern und Erziehern, um die Kinder auch im jeweils anderen Kontext zu erleben
3. Kooperationsvorhaben
Die Konzepte der Einrichtungen sind aneinander angeglichen, optimiert und abgestimmt worden und genießen gegenseitige Akzeptanz. In Kooperation von Grundschule und Hort werden Ganztags-angebote in teilweise gebundener Form durchgeführt. Folgende konkrete Kooperationsvorhaben stehen im Mittelpunkt:
- gemeinsame Projekte des fächerverbindenden Unterrichts mit dem Hort
- gemeinsame Nutzung der Klassen-, Hort- und Speiseräume sowie aller Außenanlagen
- gemeinsame Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
- Angebot der Hausaufgabenbetreuung im Hort
- GTA-Leiter sind verpflichtet, Kinder zum Hort zu bringen bzw. bis zum Einsteigen in den Schulbus zu beaufsichtigen
- Änderungen in den Ganztagsangeboten sind dem Hort mitzuteilen
- gemeinsame Ausgestaltung der Schuleingangsphase
4. Reflexion
In regelmäßigen Arbeitsgesprächen (mind. 1 Mal jährlich) tauschen sich die Kooperationspartner über bereits erreichte Teilziele und Maßnahmen zur Optimierung aus.
5. Rahmenbedingungen
Die Organisation und Verantwortung aller schulischen Angebote sowie in Verantwortung der Schule stattfindende Ganztagsangebote obliegen der Schulleiterin. Alle im Hort stattfindenden Aktivitäten sowie die Ausgestaltung der Ferienzeiten liegen im Verantwortungsbereich des Hortleiters.
Für das gemeinsam genutzte Gebäude und die Außenanlage ist die Gemeindeverwaltung Neuhausen als zuständiger Schul- und Verwaltungsträger verantwortlich.
Die freibeweglichen unterrichtsfreien Tage der Schule werden wie Ferientage gehandhabt. Den Kindern steht an diesen Tagen im Rahmen ihres Betreuungsvertrages ein Betreuungsangebot in den Horten zu.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 13. Mai 2024 in Kraft und ist gültig bis auf Widerruf.