Er ist das Bindeglied zwischen Schule und Eltern und wird durch einen Stellvertreter und aktive Eltern unterstützt. Alle Klassenelternsprecher einer Schule bilden den Elternrat.
Aufgaben eines Klassenelternsprechers:
In diesem Gremium treffen sich die Klassenelternsprecher regelmäßig, um die Anliegen der Eltern und Schüler auf Schulebene zu vertreten und das Schulleben aktiv mit zu gestalten.
Die Schulleitung nimmt als Partner stets an den Beratungen des Elternrates teil. Dadurch können schulische Probleme frühzeitig aufgegriffen und die Elternschaft zeitnah zum Stand des Schulgeschehens informiert werden.
Der Elternrat ist darüber hinaus Gesprächspartner für den Hort, den Förderverein und die Schulleitung. Er unterstützt die Elternarbeit in den Klassen.
Der Elternrat ist durch den Elternratsvorsitzenden und fünf weitere Mitglieder in der Schulkonferenz vertreten.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium an jeder Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und kann Vorschläge und Anliegen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.
Sie bietet eine demokratische Plattform für die gemeinsame Erziehung- und Bildungsarbeit von Eltern und Lehrern. Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind für die Schulleitung bindend.
Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz ohne Stimmrecht. Der Vorsitzende des Elternrates ist Stellvertreter.
Herr Roßmann |
Frau Mietzsch |
Frau Opitz |
Frau Parda |
Frau Reuter |
Bei Interesse erfragen Sie die Namen bitte über die Schulleitung.