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Rahmenhygieneplan der GS Reichenberg

Gültig ab 25.5.2022

Folgende Verhaltensregeln zum Schutz der Gesundheit

aller Schüler, Lehrer, Erzieher, Beschäftigten gelten:

1. Es gilt ein Betretungsverbot/-Aufenthaltsverbot, für Personen:

- bei positivem Selbsttest oder

- bis Vorliegen des Ergebnisses vom PCR-Test oder

- mit nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion.

Darüber hinaus gilt folgende Empfehlung:

Bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden, bei leichten Symptomen sollte vor dem Schulbesuch ein Selbsttest durchgeführt werden.

 

2. Alle an der Schule Beschäftigten, die Symptome einer SARS – CoV-2- Infektion zeigen, melden dies unverzüglich der Schulleitung.

 

3. Es erfolgt keine Testung mehr in der Schule.

 

4. Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen eines MNS im Schulhaus, jedoch wird das freiwillige Tragen einer MNB empfohlen, insbesondere, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oder bei regionalem Infektionsgeschehen sowie bei tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, Schulpersonal und schulfremde Personen.

 

5. Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen.

 

6. Es gilt Schulbesuchspflicht.

 

7. Die Räume werden täglich alle 20 Minuten für ca. 3 Minuten stoß- und quergelüftet. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, Fußböden werden täglich gründlich gereinigt.

9. Die Aufsicht im Speiseraum achtet auf die Einhaltung der Hygieneregeln an der Essensausgabe und im Speiseraum.

Der Speiseraum ist gut zu lüften.

 

10. Die Schüler werden anlassbezogen über Hygienemaßnahmen belehrt.

11. Der Unterricht findet im Regelunterricht statt.

 

 

Verantwortlich für Einhaltung und Umsetzung des Hygieneplans: Schulleitung