Elternvertretung
Elternvertretungen sind unabhängige, von den Eltern selbst gewählte oder gebildete Organe. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Organe der Elternmitwirkung sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) und der Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen.
Der Elternrat unserer Grundschule
Für das Schuljahr 2024/25 wurden gewählt:Herr Radach - Vorsitzender des Elternrates; Herr Dehmel - Stellvertreter |
Sie erreichen den Elternrat über folgende E-Mailadresse: elternrat-gs-seifhennersdorf(at)gmx(dot)de |
Welche Aufgaben und Ziele hat der Elternrat?
- Der Elternrat nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr.
- Der Elternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
- Der Vorsitzende des Elternrates und dessen Stellvertreter werden in der Regel für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
- Der Elternrat der Schule tagt nicht öffentlich.
- Der Vorsitzende des Elternrates lädt zu den Sitzungen des Elternrates ein, bereitet sie vor und leitet sie.
- Der Elternrat kann weitere Personen ohne Stimmrecht zu Sitzungen einladen.
- Der Elternrat hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht.
- Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Weitere Informationen:
https://www.landeselternrat-sachsen.de/derler/
Eine Handreichung des LandesElternRates an sächsischen Schulen: Elternvertreter, was tun?