Die Grundschule Stenn sucht im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages eine zuverlässige Person zur kurzfristigen Betreuung und Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei unvorhersehbarem Personalausfall.
Es handelt sich ausschließlich um die Betreuung und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler. Eine Unterrichtserteilung, eigenständige Unterrichtsvertretung oder Durchführung zusätzlicher pädagogischer Angebote ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die erforderlichen Nachweise müssen vor dem ersten Einsatz vorliegen. Eine Bescheinigung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kann nach Auswahl des Auftragnehmers durch die Schule ausgestellt werden.
Interessierte Personen werden gebeten, ein Angebot mit folgenden Angaben einzureichen:
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der eingegangenen Angebote unter Berücksichtigung der Eignung für die beschriebene Tätigkeit und der angebotenen Vergütung.
Angebote sind bis spätestens 20.11.2026 einzureichen.
Einreichung an: betreuung[at]gs-stenn[dot]lernsax[dot]de
oder
Grundschule Stenn
z. Hd. der Schulleitung
Juri-Gagarin-Straße 123
08115 Stenn
Für Rückfragen steht die Schulleitung zur Verfügung.
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Unsere Grundschule nimmt am "EU-Schulprogramm" mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil: www.schulobst-milch.sachsen.de
Wie Sie uns finden? Ganz einfach: Entweder lasub.sachsen in die Suchfunktion (Lupe) bei Instagram eingeben und uns folgen. Noch schneller geht’s direkt mit dem Handy: Handykamera aktivieren und auf den QR- Code unten halten, auf den Link tippen und uns folgen.
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Bildquelle: https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=158x211:format=png/path/sdd5d8063e025da73/image/i6e92f00dc5479507/version/1679941389/image.png
Ein Schild mit dieser Aufschrift finden Sie ab sofort an den Eingängen der Grundschule.
Uns ist sehr daran gelegen, dass die Kinder selbstständig ihren Schulweg meistern. Unterstützen Sie ihr Kind dabei, indem Sie es am Schultor verabschieden.
Laut geltender Schulordnung, die am 4.10.2022 durch Beschluss der Schulkonferenz, also Vertreter(inne)n der Eltern, des Schulträgers und der Lehrkräfte, bestätigt wurde, betreten Eltern das Schulgelände nur nach Anmeldung und Aufforderung. Sie haben als Eltern genauso wie wir ein großes Interesse daran, dass sich aus Sicherheitsgründen keine „schulfremden“ Personen im Schulgebäude aufhalten. Um dies zu gewährleisten ist es notwendig, dass sich neben unseren Lehrerinnen und Erzieherinnen bzw. Lehrern und Erziehern in der Regel keine Erwachsenen im Schulgebäude aufhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
M. Schmidt
Schulleiter
Eine Broschüre der Unfallkasse Sachsen
Laufen, springen, toben – Kinder sind voller Bewegungsdrang. Im Spiel lernen sie gewinnen und verlieren, sich frei und unverkrampft zu bewegen und es fördert ihre Kreativität. Anlässe gibt es immer; Platz ist in der kleinsten Hütte und für viele tolle Spiele braucht man oft nur eines – eine gute Idee. 100 Ideen für gesunde Bewegung haben wir zusammengestellt – fix und fertig für die Hosentasche, passend zum nächsten Spielnachmittag, zu jeder Hofpause oder zum Kindergeburtstag.
File-Link: https://www.uksachsen.de/fileadmin/user_upload/Download/Kita/UK-Sachsen-02-24-100-kleine-Spielideen.pdf
Empfehlung für Eltern (Stand 12.02.2021)
auch abrufbar unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/wp-content/uploads/2021/02/Umgang-mit-Krankheits-und-Erkaeltungssymptomen-bei-Kindern-in-der-Kindertagesbetreuung-und-in-Schulen.pdf
Wenn Sie auf unserer Homepage Fehler entdecken, Links nicht funktionieren etc., geben Sie uns bitte über die im Impressum zu findende Mail-Adresse einen entsprechenden Hinweis.
Vielen Dank!
M. Schmidt
Schulleiter der
Grundschule Stenn
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.