Hausordnung

Unsere Hausordnung

 


Gesetzliche Grundlage zum Erlass einer Haus- und Hofordnung
Gemäß der §§ 32, 42 und 43 „Schulgesetz für den Freistaat Sachsen“ ist in kommunalen
Bildungseinrichtungen in der Schulkonferenz eine Haus- und Hofordnung zu beschließen und
zu erlassen.
Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft. Zur Schulgemeinschaft gehören Schülerinnen
und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und das Schulpersonal. Damit die Schule ihrer
Aufgabe gerecht wird und wir uns in unserer Schulgemeinschaft wohlfühlen können, ist es
notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln und Umgangsformen halten.
 

Gültigkeitsbereich
• Schulgebäude und Schulgrundstück (einschließlich Sportplatz, Fahrradstellplatz,
Schulgarten, Schulsporthalle, Weg zum Sportplatz, Bushaltestelle)
 

Umgang miteinander
Personensorgeberechtigte und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und
Bildungsauftrag und sorgen für die Einhaltung der Hausordnung.
Gegenseitige Achtung, ein freundlicher und höflicher Umgang miteinander ist für alle am
Schulleben Beteiligten selbstverständlich.
• Gute Umgangsformen verbessern die Atmosphäre, Beschimpfungen und
Beleidigungen lassen wir nicht zu.
• Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen.
• Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an die
aufsichtsführende Lehrkraft, seine Klassenlehrerin, die Beratungslehrerin oder die
Schulleiterin.
 

Unterricht
• Alle Schülerinnen und Schüler kommen täglich pünktlich und gut vorbereitet in den
Unterricht mit vollständigen Arbeitsmitteln und erfüllten Hausaufgaben.
• Schulbücher, die Eigentum des Schulträgers sind, müssen einen Schutzeinband
haben. Bei Beschädigung oder Verlust müssen diese durch die
Personensorgeberechtigten ersetzt werden.
• Zum Vorklingeln sind alle Schülerinnen und Schüler im Zimmer und bereiten sich vor.
• Ruhe ermöglicht Konzentration und ein erfolgreiches Lernen für alle Schüler. Jeder
hat das Recht ungestört zu lernen.

Schulhaus und Außenanlagen
• Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind ordentlich und bestimmungsgerecht
zu behandeln.
• Wer mutwillig Schäden verursacht oder Dinge verunreinigt, ist für die Reparatur,
Reinigung bzw. den Ersatz verantwortlich.
• Alle sorgen für die Reinhaltung ihres Arbeitsplatzes, aller Unterrichtsräume, der
Gänge, der Treppen sowie der Außenanlagen. Exakte Mülltrennung ist zu beachten.
• Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sollen sauber hinterlassen werden.
• Schülerinnen und Schüler übernehmen eigenverantwortlich Dienste und führen diese
gewissenhaft aus.
• Zur Erhaltung einer lernfördernden Unterrichtsatmosphäre ist das Lärmen und
Rennen im Schulhaus nicht gestattet.
• In der Frühstückspause bleiben alle im Zimmer und nehmen das Essen in Ruhe ein.
• Nach der letzten Stunde werden alle Unterrichtsräume und die Spinde ordentlich
verlassen. Verantwortlich dafür ist die Lehrperson der letzten Stunde im jeweiligen
Zimmer.
• Das Öffnen und Schließen der Fenster und Jalousien erfolgt nur durch eine
Lehrperson.
• Das Mittagessen wird im Speiseraum in Ruhe eingenommen und das Verlassen des
Platzes erfolgt ordentlich. An der Essensausgabe verhalten wir uns leise.
• Im Außengelände nehmen alle Rücksicht auf die Anpflanzungen.
• Radfahren ist im Schulgelände untersagt. Die Fahrräder müssen zu den
bereitgestellten Fahrradständern geschoben werden.
• Fahrräder sind durch den Schulträger auf dem Schulweg und im Schulgelände nicht
versichert.
• Bei ungünstigen Wetterbedingungen ist das Benutzen der Klettergerüste nicht
gestattet.
• Das Schneeballwerfen ist nicht gestattet.
 

Unerlaubte Handlungen
• Jegliches Inventar der Einrichtung ist schonend, pfleglich und bestimmungsgemäß zu
behandeln. Bei Sachbeschädigung am Gebäude, der Ausstattung, Lehr-, Lern- und
Unterrichtsmittel und/oder der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege
Schadenersatz verlangt bzw. Strafanzeige gestellt.
• Gegenstände, die nicht in die Schule gehören und andere stören oder verletzen
können, dürfen nicht mitgebracht werden.
• Mobiltelefon/Smart-Watches der Schüler sind während des Aufenthalts im
Schulgebäude grundsätzlich ausgeschaltet, andernfalls werden diese einbehalten und
nach Rücksprache mit den Personensorgeberechtigten ausgehändigt.
• Körperverletzungen, Missbrauch von Schutzbefohlenen, Hausfriedensbruch und
Störung des öffentlichen Friedens (z.B. durch Androhung von Straftaten) können
durch die Schulleitung polizeilich angezeigt und die strafrechtliche Verfolgung
beantragt werden.
• Der Missbrauch von Brandbekämpfungsmitteln und sicherheitstechnischen Anlagen
ist verboten und wird straf- sowie zivilrechtlich verfolgt.
• Das Fotografieren und die Anfertigung von Ton- und Filmaufnahmen sowie jegliche
Art der Datenverarbeitung sind nur im Rahmen der geltenden Vorschriften des
Datenschutzes erlaubt und bedürfen der Abstimmung mit der Schulleitung.
• Von Personensorgeberechtigten, Elternrat oder Dritten zum Aushang oder zur
Verteilung mitgebrachtes Informationsmaterial jeglicher Art ist generell durch die
Schulleitung zu genehmigen.
• Es ist untersagt, politische Werbung zu betreiben sowie extremistische
fremdenfeindliche Äußerungen zu treffen.
• Die Persönlichkeitsrechte der Jungen und Mädchen sowie der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sind zu respektieren und zu wahren.
• Besitz bzw. Einnahme von alkoholischen Getränken ist untersagt.
• Gemäß Sächsischem Nichtraucherschutzgesetz ist im gesamten Schulgrundstück
einschließlich aller Gebäude das Rauchen nicht gestattet. Dieses Verbot gilt auch für
E-Zigaretten und Shishas. Gleiches Verbot gilt für den Umgang mit Feuer.
• Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
• Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d. h. Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis nicht erlaubt.
• Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, ist eine Straftat.
• Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.
• Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an
schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in
welcher Menge und Form, mit sich zu führen.
 

Schulbetrieb
• Das Schulhaus wird täglich 7.30 Uhr geöffnet.
• 7:55 Uhr wird das Schulhaus geschlossen.
• Verspätete Schüler oder Besucher melden sich über die Türklingel an.
• Die Sicherheit Aller verlangt, dass das Schulhaus geschlossen bleibt.
• Erwachsene begleiten die Schülerinnen und Schüler nur bis zur Schuleingangstür und
betreten das Gebäude nur in Notfällen oder wenn ein Gesprächstermin vereinbart
wurde.
• Der Zutritt der Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den
Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Angestellten gestattet sowie Personen,
denen dass durch Einwilligung der Schulleitung erlaubt wird.
• Beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ist darauf zu achten, dass die
Eingangstür und das Grundstückstor im Interesse und zum Schutz der Kinder wieder
geschlossen werden.

Verhalten im Havarie-/Gefahrfall
• In Gefahrensituationen gelten die Alarmordnung und der Notfallplan.
• Bei Alarm ist den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkraft und der Einsatzleitung
unbedingt Folge zu leisten. Die im Schulhaus ausgehängten Fluchtwegpläne und
Verhaltensregeln sind im Falle eines Brandes unbedingt und genauestens
einzuhalten.
• Für Fachräume gelten Fachraumordnungen. Für die Turnhalle gilt die
Turnhallenordnung.
 

Verstöße gegen die Hausordnung
• Verstöße gegen die Hausordnung können durch Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahmen geahndet werden.
• Für Schäden, die durch Verletzung der Hausordnung entstehen, haften die Eltern des
betreffenden Schülers/der betreffenden Schülerin.
 

Versicherungsschutz
• Bekleidung und private Sachen sind in den dafür vorgesehenen
Ablagemöglichkeiten/Räumlichkeiten aufzubewahren.
• Die privaten Sachen der Kinder sowie aller Nutzer und Nutzerinnen der Einrichtungen
sind nicht versichert. Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel,
Geldbörsen, Brieftaschen, Urkunden aller Art, Fahrtausweise, Versicherungskarten,
Schlüssel etc. werden nicht gesondert aufbewahrt.
• Außerhalb der Öffnungszeit des Gebäudes (bspw. Wochenenden/Ferienzeiten)
besteht keine Verwahrpflicht für das persönliche Eigentum der Kinder.
• Fundsachen werden im Gebäude zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt/vergeben.
• Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Kinder. Gegen
Haftpflichtansprüche, die aus dem Verhalten des Kindes während der Schulzeit
geltend gemacht werden können, versichern sich die Sorgeberechtigten ggf. selbst.
• Jedes Kind ist auf dem sichersten, direktesten und verkehrsgünstigsten Schulweg und
im Rahmen von schulischen Veranstaltungen gesetzlich unfallversichert.
• Unfälle, auch kleine Unfälle und Verletzungen, sind sofort dem aufsichtsführenden
Personal bzw. im Schulsekretariat anzuzeigen. Wegeunfälle sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von drei Werktagen der Schule anzuzeigen.
• Erkrankt ein Kind an einer nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen
Infektionskrankheit, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt
werden muss, ist unverzüglich das Schulpersonal in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt
für Lausbefall und Krätze.
• Erkrankte Kinder sind bis 8.00 Uhr im Sekretariat abzumelden.

Rechtsgrundlagen
• Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat
Sachsen (SchulG), der Schulordnung Grundschulen (SOGS), der Schulbesuchsordnung
(SBO) sowie der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer in jeweils aktueller Fassung
des SMK geregelt.
• Anträge zur Freistellung vom Unterricht gemäß der Schulbesuchsordnung bedürfen
der Zustimmung durch die Schulleitung.
 

Wahrnehmung des Hausrechts
• Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
• Den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu
leisten.
• Im Rahmen des Schulbetriebes können Verstöße gegen die Haus- und Hofordnung
gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes mit Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
 

Inkrafttreten
• Die Haus- und Hofordnung wird von der Schulleitung gemeinsam festgelegt und im
Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens durch die Schulkonferenz vom 28.05.2024
bestätigt und tritt am 29.05.2024 in Kraft.
• Sie wird ergänzt durch die Fachraumordnungen, die Computernutzungsordnung, der
Hallenordnung sowie die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung/Gefahren
(Brandschutzordnung Teil B+C) mit Ergänzung Notfallplan für berufsbedingte
Krisensituationen.
• Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In
begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung sofort eine Ergänzung oder
Aussetzung anweisen.