Ein Wechsel zwischen Gymnasien ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Für den Wechsel von der Oberschule ans Gymnasium sind die Festlegungen laut Schulgesetz §34 zu beachten.
Für die Anmeldung von Schüler*innen, die von einer Oberschule oder einem anderen Gymnasium an unsere Schule wechseln, ist das hier hinterlegte Anmeldedatenblatt auszudrucken und unterschreiben vorzulegen. Das angesprochene Merkblatt „Information über die Erhebung personenbezogener Daten mit Kenntnis oder unter Mitwirkung des Betroffenen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“ ist hier hinterlegt.
Beachten Sie bitte außerdem: