Hausordnung für Schule und Hort der Heinrich-Mann-Grundschule
Folgende Punkte gelten für die Eltern:
- Ab 7:30 Uhr ist die Schule geöffnet. Die Kinder sollten bis 7:45 Uhr in der Schule sein. Danach wird die Tür aus Sicherheitsgründen geschlossen.
- Kinder, die sich vor 7:30 Uhr auf dem Schulgelände befinden, melden sich im Frühhort.
- Eltern verabschieden am Morgen ihre Kinder vor der Schuleingangstür und melden sie am Nachmittag bis 13.00 Uhr beim Bezugserzieher und ab 13.00 Uhr an der Hortrezeption ab.
- Bei Abwesenheit des Kindes muss die Schule bis spätestens 8:00 Uhr zunächst telefonisch benachrichtigt werden.
- Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
- Bei begründetem Zuspätkommen oder vorzeitigem Abholen ist der Haupteingang der Schule mit Wechselsprechanlage zu benutzen.
- Das Unterrichtsende ist bindend. Kinder sollten nicht regelmäßig früher gehen.
- In den Klassenräumen besteht für die Kinder Hausschuhpflicht.
- Die Kinder dürfen nur an den festgelegten Tagen (siehe Aushang vom Kinderrat im 1. OG links) ihr Spielzeug mitbringen. Hierfür übernimmt die Schule/Hort keine Haftung.
- Die Parkplätze vor der Schule sind in den Schul-und Hortzeiten für das Schulpersonal vorgesehen.
- Das Autofahren ist für Eltern auf dem Schulgelände verboten.Ausnahmen müssen beim Schulleiter oder Hortleiter beantragt werden.
- Es besteht im gesamten Schulgelände Rauchverbot.
- Hunde sind im Schulgelände verboten.
Folgende Punkte gelten für die Kinder:
- Klassenräume, Toiletten, Flure, Garderoben, Pausenhof sowie der Speiseraum sind sauber zu halten.
- In den großen Pausen gehen alle Kinder zügig und auf dem kürzesten Weg auf den Hof und bleiben auch dort.
- Um Unfälle zu vermeiden, darf nicht mit Schneebällen, Steinen, Kastanien und Stöcken geworfen werden.
- Bei Hauspausen beschäftigen sich alle Kinder im eigenen Klassenzimmer. Es gilt: Toiletten, Garderoben, Flure und Gänge sind keine Aufenthaltsräume.
- Die Turnhalle sowie den Werken- und Musikraum betreten die Kinder nur in Begleitung eines Lehrers oder Erziehers.
- Während der Unterrichts- und Hortzeit ist es den Kindern nicht gestattet, das Schulgelände unerlaubt zu verlassen.
- Handy, Smartwatches und weitere elektronische Geräte sind während des gesamten Aufenthaltes im Schulgelände auszuschalten. Für Verlust oder Beschädigung kann die Schule nicht haftbar gemacht werden, weil kein Versicherungsschutz für Wertgegenstände seitens der Stadt Leipzig besteht.
- Nach Unterrichtsschluss gehen alle Hortkinder mit ihren Ranzen in den Hort und melden sich bei einem Horterzieher an. Hauskinder verlassen zügig das Schulgelände.
Folgende Punkte gelten für Eltern und Kinder:
- Das Mitbringen und Abstellen von Fahrrädern erfolgt in den dafür vorgesehenen Fahrradständern sowie auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung.
- Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind, soweit keine Genehmigung vorliegt, während des gesamten Schulbetriebs verboten. Werden Personen heimlich fotografiert oder gefilmt, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten dar und ist damit eine Rechtsverletzung.