Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch die Kinder, welche bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von dem/den Sorgeberechtigten in der Grundschule angemeldet werden (siehe § 27 Abs. 1 SächsSchulG).
Die Sorgeberechtigten, deren Kinder im vergangenem Jahr zurückgestellt wurden, sind ebenfalls verpflichtet ihre Kinder in der Grundschule anzumelden.
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder an einer öffentlichen Grundschule oder an einer Grundschule in freier Trägerschaft anzumelden. Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers (siehe § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsSchulG) der Stadt Lichtenstein, einschließlich der Ortsteile Rödlitz und Heinrichsort.
Sollten Sie eine Beschulung Ihres Kindes außerhalb des Schulbezirkes wünschen, so melden Sie Ihr Kind zuerst in der Schule des Schulbezirkes an, informieren diese darüber und stellen an der „Wunschschule“ einen Ausnahmeantrag mit Begründung. Über den Antrag wird in Absprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung entschieden.
Anmeldezeiten an der Grundschule Heinrich-von-Kleist in Lichtenstein:
Zur Anmeldung ist folgendes mitzubringen:
Hinweis für die Anmeldung:
An unserer Schule wird lediglich Ethik und ev. Religion angeboten. Sollten Sie einen anderen Beschulungswunsch haben, so kreuzen Sie das entsprechende Feld an. Wir informieren Sie in diesen Fällen über den weiteren Werdegang.
Für eine individuelle Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an:
Telefonnummer 037204 83454 oder kleist-gs@t-online.de
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Team der Heinrich-von-Kleist-Grundschule