Beratung - Diagnostik - Inklusion

Beratungsstelle Inklusionsbegleitung Mobiler sonderpädagogischer Dienst

Beratungsstelle

Die Beratungsstelle ist Bestandteil des Förderzentrums. Das Beratungsstellenteam besteht aus Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Schulbereiche. Sie arbeitet im Auftrag der Schulleitung. Das Arbeitsfeld bezieht sich auf alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger und Schülerinnen und Schüler mit vermutetem bzw. vorhandenem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich körperlich und motorische Entwicklung und wird im § 13 Abs. 6 SchulG und § 11 SOFS geregelt.

Aufgabenbereiche:

  • niederschwellige Beratungen
  • Förderspezifische Beratung (Schulen, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher)
  • Fortbildung/ Öffentlichkeitsarbeit
  • Information zur Arbeit mit Eltern, Schulen, Kitas sowie Ämtern und dem Landesamt für Schule und Bildung im Hinblick auf Beratung, Diagnostik, Inklusion, Kooperation und Fortbildung

So können Sie uns erreichen:

Herr Burkhardt / Frau Reichwald
Tel.: 0351 - 811918-17
beratungsstelle@kschuledd.de

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MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst)

Tätigkeit des MSD erfolgt:

  • nach Auftragserteilung durch das Landesamt für Schule und Bildung
  • zur Feststellung, Überprüfung oder Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • bei möglichem Wechsel des Förderschwerpunktes und/ oder Förderortes
  • zur Festlegung des Förderortes und des Bildungsgangs
  • durch qualifizierte Sonderpädagogen des Förderzentrums
  • in Koordination mit anderen Fachkräften, Einrichtungen und Ämtern (z. B. Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Fachärztinnen und Fachärzte, Sozialpädagogisches Zentrum)

Tätigkeit des MSD erfolgt bei:

  • zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern
  • Diagnostikwochen im März bis Mai am Förderzentrum
  • zusätzlich auch in der Kita
  • Auffälligkeit oder Erwerb einer körperlichen oder motorischen Beeinträchtigung während der Schulzeit (alle Klassenstufen – bis Klasse 12 Gymnasium):
  • im laufenden Schuljahr 
  • an den Heimatschulen oder der Klinikschule
  • im Rahmen einer Probebeschulung am Förderzentrum
  • Wechsel des Bildungsgangs von Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums prozessimmanent im laufenden Schuljahr
  • dem Übergang Klasse 4 – 5: 
  • bei Inklusionsschülerinnen und Inklusionsschülern im laufenden Schuljahr an den allgemeinbildenden Schulen
  • beim Wechsel aus dem Förderzentrum an eine Regelschule oder umgekehrt
  • dem Übergang vom Förderzentrum an eine wohnortnahe Schule

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Inklusion – Vorbereitung und Begleitung

Inklusion erfolgt

  • bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „körperlich und motorische Entwicklung“
  • an allen allgemeinbildenden Schularten im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung

Inklusion wird vorbereitet

  • im Rahmen der Diagnostik innerhalb des Verfahrens zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • in Koordination mit Ämtern und weiteren Trägern (Landesamt für Schule und Bildung, Schulträger, Sozialamt u. a.)

Inklusion wird begleitet:

  • durch Sonderpädagogen des Förderzentrums für körperliche und motorische Entwicklung – entsprechend der uns zur Verfügung stehenden Stunden 
  • durch Beratung der Eltern und Lehrerinnen und Lehrer der inkludierten Schülerin und des inkludierten Schülers
  • durch Beratung der Schulen bei der Erstellung des Förderplanes für den*die inkludierten Schülerinnen und Schüler
  • zur Gewährung eines Nachteilausgleiches nach Einzelfallentscheidung (insbesondere bei Prüfungen)
  • durch Unterrichtsbesuche und Gespräche mit allen Beteiligten
  • zur Vorbereitung der Fortführung der Inklusion an einer weiterführenden Schule (Wechsel Klasse 4 - 5)
  • durch Beratung bei Wechsel des Förderschwerpunktes
  • zur Vorbereitung einer Aufhebung der Inklusion

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