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Herzlich willkommen
auf der Internetseite der Oberschule "Am Valtenberg" in Neukirch/ Lausitz.
Liebe Eltern,
aktuelle Informationen für den Schulbetrieb werden über die Homepage und in Lernsax zur Verfügung gestellt.
Wir bitten die Eltern, Schülerinnen und Schüler diese beiden Plattformen regelmäßig auf neue Informationen zu überprüfen.
Liebe Eltern, sehr geehrte Partner,
die Auseinandersetzung mit dem Konsum legaler und illegaler Drogen ist heute dringender denn je.
Der „Revolution Train“ verfolgt dabei keinen belehrenden oder erhobenen Zeigefinger. Stattdessen werden den Besucherinnen und Besuchern realitätsnahe Situationen dargestellt, in denen sie selbst Entscheidungen treffen und die möglichen Konsequenzen für ihr eigenes Leben erkennen können – von Spaß und Leichtsinn über die Gefahr von Abhängigkeit und Kontrollverlust bis hin zu Kriminalität und körperlichem Verfall.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberschule „Am Valtenberg“ sind für den Besuch dieses Präventionsprojekts angemeldet.
Das Angebot finanziert sich über Spendengelder. Entsprechende Informationen dazu finden Sie hier. Über eine Unterstützung würden sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sehr freuen.
Schulanmeldung 2026-2027
Liebe Eltern,
am 06.02.2026 werden Ihre Kinder aus den 4. Klassen der Grundschulen die Bildungsempfehlung erhalten.
Anschließend haben Sie bis zum 27.02.2026 Zeit, sich an einer weiterführenden Schule anzumelden.
Besteht das Interesse ihr Kind an der Valtenbergoberschule anzumelden, finden Sie hier unsere Anmeldezeiten und weitere Informationen bezüglich der Schulanmeldung für die Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen für das Schuljahr 2026-2027.
Stellenangebote
Möchten Sie unser Lehrerteam verstärken und mit Kindern und Jugendlichen aus dem Raum Neukirch/Lausitz und Umgebung im Ganztagesangebot arbeiten, melden Sie sich bitte!
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.