Anmeldung für Klasse 5

Heinrich-Pestalozzi-Oberschule                                                                                             16.01.2024

04178 Leipzig, Pestalozzistr. 39-41

Tel. 0341/ 4423090

mshpestalozzi(at)t-online(dot)de

 

Schulanmeldung für die neuen Klassen 5 im Schuljahr 2024/25

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 19.02. – 01.03.2024 an der Oberschule auf postalischem Weg. Das heißt, Sie schicken Ihre Unterlagen an unsere Schule oder stecken diese zu den Öffnungszeiten unserer Schule in den Briefkasten. Dieser wird regelmäßig während des Anmeldezeitraums geleert.

Verfahrensablauf:

 

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per Mail. Danach prüfen wir die Vollständigkeit und setzen uns ggf. mit Ihnen in Verbindung.

Alle Formulare für die Schulanmeldung (auch ein Stammdatenblatt) erhalten Ihre Kinder von der Grundschule ab 09.02.2024.

In Ausnahmefällen und bei zu beachtenden Besonderheiten können Sie sich vom 19.02.- 29.02.2024 in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr telefonisch bei uns melden: 0341 / 4423090.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. das Original der Bildungsempfehlung
  2. das vollständig ausgefüllte Stammdatenblatt. Für evtl. Rückfragen benötigen wir mindestens eine Telefonnummer auf dem Stammdatenblatt.
  3. das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, auf dem Sie unbedingt drei Schulen Ihrer Wahl eingetragen haben. Bitte unbedingt Datum und die Unterschriften beider sorgeberechtigten Eltern nicht vergessen. Sie können auch eine Vollmacht des anderen Elternteils über die Schulanmeldung beilegen. Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen entsprechenden Nachweis in Kopie.
  4. eine Kopie der Halbjahresinformation Klasse 4
  5. Identitätsnachweis des Kindes in Kopie (Geburtsurkunde oder Reisepass)
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  7. LRS-Bescheid
  8. Nachweis der Masernschutzimpfung, falls noch nicht in der Grundschule erfasst.

 

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024

Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich zwei Klassen 5 auf.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. 

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien ergibt sich wie folgt:

 

1.            Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns die Schule besuchen

2.            Eng umgrenzte Härtefälle

3.            Wohnortnähe zur Schule

               (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule -

               Grundlage Routenplaner - Grenze 3,0 km)

4.            Losentscheid

 

Vor Beginn des Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

 

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

 

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie Ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Kindern

 

Mit freundlichen Grüßen

Richter

Schulleiterin

 

 

 

 

Das Stammdatenbatt zur Anmeldung finden sie als pdf - Datei hier.