Hausordnung

Vorläufige Hausordnung der Schule

Vorläufige Hausordnung der Oberschule an der Elsteraue Kamenz

Präambel:

In unserer Schule handeln und arbeiten Schüler, Lehrer und Angestellte nach Regeln des Zusammenlebens. Dabei wird die Würde des Menschen und seine Einmaligkeit geachtet. Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind die Lernergebnisse, korrektes Verhalten und Toleranz gegenüber anderen Meinungen sowie das Ansehen unserer Schule zu wahren. Rechte und Pflichten an unserer Schule sind immer als Einheit zu betrachten. Jeder ist für sein Handeln und Lernen selbst verantwortlich. Lehrer, Schüler und Eltern tragen gemeinsam zur Verwirklichung dieser Ziele bei. Konflikte werden gewaltfrei und durch Zugeständnisse gelöst.

Regeln zum Unterricht

Unterricht ist nur in einer entspannten und ruhigen Atmosphäre möglich. Schüler arbeiten im Unterricht aufmerksam und konzentriert.

Um gemeinsam Unterricht zu gestalten, ist Pünktlichkeit erforderlich. Zum Stundenklingeln ist jeder Schüler arbeitsbereit am Platz. Zuspätkommen wird registriert und im Wiederholungsfall werden pädagogische Maßnahmen ergriffen (z. B. Nachholen der Stunde).

Vor Beginn einer Unterrichtsstunde stehen die Schüler zum Zeichen des Unterrichtsbeginns auf.

Schulbücher und Arbeitshefte sind Eigentum der Schule und müssen einen Schutzeinband haben. Eine mutwillige Beschädigung schuleigener Lehr- und Unterrichtsmittel führt zur Ersatzpflicht. Festgestellte Mängel sind schnellstmöglich dem Lehrer zu melden.

Die Benutzung von elektronischen Kommunikationsgeräten (Smartphones, MP3-Player, Spielekonsolen, Tablets, private Computer …) ist während des Aufenthaltes im Schulgelände für alle Schüler nicht gestattet. Das Mitbringen dieser Geräte erfolgt auf eigenes Risiko. Sie sind beim Betreten des Schulgeländes generell auszuschalten. Eine Benutzung kann nur nach Absprache mit dem Lehrer erfolgen. Der Fachlehrer ist befugt, das Handy bei unerlaubter Benutzung an sich zu nehmen und bei der Schulleitung abzugeben. Eine Abholung dieser Geräte aus der Schule kann in der Regel nur über die Eltern im Sekretariat erfolgen.

Das Anfertigen von Bild- und Tondokumenten auf dem Schulgelände sowie deren Einstellung in soziale Netzwerke ist ohne Genehmigung nicht gestattet.

Regeln im Schulgebäude und im Schulgelände

Schulfremden ist ohne vorherige Anmeldung im Sekretariat der Aufenthalt im Schulbereich (Schulgebäude und Schulgelände) nicht erlaubt.

Der Eingangsbereich der Schule (inkl. Speiseraum) wird ab 7.00 Uhr für die Schüler geöffnet. Ab 7.15 Uhr befinden sich alle Fachlehrer in den Klassenräumen.

Alle Mitglieder der Schule achten darauf, das Schulgebäude, die Klassenräume sowie den Schulhof und den Sportplatz sauber zu halten. Kaugummi gehört nicht in die Schule. Der Abfall, der sowohl in den Pausen als auch im Unterricht anfällt, ist getrennt in die entsprechenden Behälter auf dem Gang zu entsorgen. Der Papierkorb im Zimmer kann für Papierabfälle verwendet werden. Schüler, die bewusst gegen Sauberkeits- und Hygienevorschriften verstoßen, werden zu Reinigungsarbeiten herangezogen.

Bei einer absichtlichen Zerstörung von Schuleigentum haften die Eltern für alle Verluste und Beschädigungen. Festgestellte Mängel sind vor Beginn der neuen Unterrichtsstunde dem Fachlehrer bzw. im Sekretariat zu melden. Bei Sachbeschädigungen kann der Schüler zu Arbeiten auf dem Schulgelände verpflichtet werden. Die Eltern werden über die mögliche Einforderung berechtigter Ansprüche in Kenntnis gesetzt.

In der 1. und 2. Hofpause müssen alle Schüler auf den Schulhof. Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist Folge zu leisten. Sollte wetterbedingt keine Hofpause sein, wird abgeklingelt. Dann ist ein Aufenthalt im Schulhaus und im Speiseraum möglich. Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und der Pausen ist ohne Zustimmung eines Lehrers nicht erlaubt. Die Nutzung des Bolzplatzes sowie der Spielgeräte auf dem Schulhof ist in den beiden Hofpausen möglich.

Die 2. Hofpause ist für alle Schüler Mittagspause. Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, begeben sich in den Speiseraum und nach dem Essen auf den Hof.

In beiden Hofpausen ist das Schülercafe geöffnet für Schüler, die etwas im Café erwerben wollen.

In den Pausen werden die Klassenräume nur durch die Kippfenster gelüftet. Die großen Fensterflügel dürfen nur bei Anwesenheit eines Lehrers geöffnet sein

Um die Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule zu erhalten, ist das Werfen mit Gegenständen im Schulhaus untersagt. Ebenso ist das „Kippeln“ mit den Stühlen, das Sitzen auf den Heizkörpern, Fensterbänken und Schülertischen zu unterlassen.  

Die Toiletten sind kein Aufenthaltsbereich und sind ordentlich bzw. sauber zu verlassen.

Jedem Schüler steht ein verschließbarer Garderobenspind kostenfrei zur Verfügung. Dieser ist zwingend für Ablage der Garderobe (Jacken, Mütze, Schal,..), Fahrradhelm sowie der Sporttasche zu nutzen. Das Mitnehmen der Garderobe, Sporttaschen oder Fahrradhelm in die Klassenzimmer und Fachkabinette ist untersagt!

Wertgegenstände (Geld, Handy...) gehören ohne Beaufsichtigung nicht in den Klassenraum und sind ggf. im Schließfach zu verschließen. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.

Die digitalen Tafeln sind vom Schüler generell nicht zu benutzen. Die Benutzung durch Schüler erfolgt nur im Unterricht unter Aufsicht des Fachlehrers.

Die Reinigung der Tafeln erfolgt nur über den Fachlehrer. Nach dem Unterricht sind die Klapptafeln im geschlossenen Zustand. Eine Reinigung der digitalen Tafel erfolgt mit dem vorgesehenen Schwamm und mindestens einmal pro Woche mit Glasreiniger über den Fachlehrer.

Der Haupteingang der Schule ist der Eingang Saarstraße. Schüler die vom Sportunterricht kommen, nutzen den Haupteingang Saarstraße. Auf dem Weg zum Sportunterricht kann auch der Ausgang zum Schulhof genutzt werden

Während der Freistunden darf das Schulgebäude nur bei schriftlicher Erlaubnis der Eltern durch die Schüler verlassen werden. Ansonsten erfolgt der Aufenthalt im Speiseraum oder auf dem Schulhof. Dabei ist auf Ruhe und Ordnung zu achten. Auf den Gängen ist der Aufenthalt während der Zwischenstunden nicht gestattet.

Die Nutzung der Freisportanlagen erfolgt nur während des Sportunterrichtes.

Fahrräder werden ausschließlich in den vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof auf dem Platz zwischen Saarstraße und Schule abgestellt und sind ordnungsgemäß zu sichern. Für Beschädigungen oder Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Im gesamten Schulgelände ist für Schüler das Fahren mit dem Fahrrad nicht gestattet. Mopeds sind auf den vorgesehenen Parkplätzen zu parken.

Die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zur Schule erfolgt über die Saarstraße mit Parkmöglichkeiten im ausgewiesenen Parkbereich der Schule. Dabei ist auf Schrittgeschwindigkeit zu achten.

Über den Trinkbrunnen können eigene Trinkwasserflaschen mit Trinkwasser befüllt werden

Nach der letzten Unterrichtsstunde ist ein weiterer Aufenthalt in der Schule nur im Schulclub möglich, ansonsten ist das Schulgebäude zu verlassen.

Außer den Lehrern sind auch die Schulsekretärin, die Hausmeister, Sozialarbeiterin, Praxisberaterin, Schulclubleiterin und Schulassistent gegenüber den Schülern weisungsberechtigt.

Im Sportunterricht achtet jeder Schüler auf eine zweckmäßige Sportkleidung. Turnschuhe, die als Straßenschuhe verwendet werden, dürfen in der Turnhalle nicht genutzt werden. Bei vergessener Sportkleidung ist der Unterricht nachzuholen. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Uhren, Schmuck, Piercing, … im Sportunterricht nicht gestattet.

Rauchen ist generell im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.

Der Besitz und die Einnahme von Alkohol, Drogen und Energydrinks sind untersagt. Bei einem begründeten Verdacht können Taschenkontrollen durchgeführt werden.

Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Kampfsportgeräte, Messer, Reizgas und Spraydosen aller Art sind in der Schule verboten.

Rechte der Schüler

Über den Schülerrat der Schule und den Klassenrat der Klasse werden die Mitspracherechte der Schüler umgesetzt.

Zu den Aufgaben der Schülervertretungen gehören:

  • Mitgestaltung von Leben und Unterricht an der Schule
  • Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
  • Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen
  • Beteiligung bei wichtigen Entscheidungen in der Schule

Zusätzliches

Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung, das Tragen von menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen und Springerstiefeln sind an unserer Schule nicht erlaubt. Der vom Landeskriminalamt Sachsen und dem Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz ausgearbeitete Kriterienkatalog zum verfassungsfeindlichen Verhalten ist Gegenstand der Hausordnung.

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aufgrund der Pandemie besteht im gesamten Schulhaus sowie auf dem Schulgelände die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten der Schule sowie nach dem Verlassen der Toilette hat eine Handdesinfektion zu erfolgen. Für die Schüler ab Klasse 7 besteht auch im Unterricht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Für die Schüler der Klassenstufe 5 und 6 wird das Tragen empfohlen. Es gilt die Hygieneordnung der Schule, die über die Homepage der Schule abgerufen werden kann.

Stefan Cyriax
Schulleiter