Antrag auf Nutzung eines privaten Tablets / Notebooks im Unterricht

 

 

Ab der 9. Klasse dürfen die Schüler:innen im Unterricht nach Antrag bei der Schulleitung auf einem privaten Tablet / Notebook ihre Aufzeichnungen anfertigen.

Folgende Bedingungen sind hierfür einzuhalten:

  • Analoge Schreibgeräte und Papier sind weiterhin mitzuführen.
  • Das Gerät und der dazugehörige Stift haben genügend Akkustand für einen Schultag. Aufladen in der Schule ist untersagt.
  • Das Gerät wird ausschließlich für schulische Zwecke genutzt.
  • Das Gerät befindet sich stets im Flugmodus (Internet ausgestellt).
  • Es sind nur die Apps geöffnet, die für den aktuellen Unterricht benötigt werden.
  • Der Ton wird nur dann eingeschaltet, wenn die Lehrkraft es erlaubt.
  • Es werden ungefragt keine Bilder und Video- und Tonaufnahmen von anderen gemacht, weder während des Unterrichts noch in den Pausen.
  • In den Pausen wird das Tablet / Notebook in der Schultasche verstaut.
  • Die Lehrkraft das Recht, sich jederzeit alle geöffneten Apps und Programme vom Schüler/ der Schülerin zeigen zu lassen (iPad: Doppelklick auf den Home-Button).

Achtung: Die Schule haftet NICHT für Beschädigung oder Verlust des Gerätes!

Den Antrag auf Nutzung eines privaten Tablets / Notebooks finden Sie hier (klick).