Antrag auf Freistellung
Der Antrag auf Befreiung / Beurlaubung ist rechtzeitig vor dem gewünschten Termin einzureichen!
Über eine Beurlaubung / Befreiung bis zwei Tage entscheidet der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin, ab drei Tage der Schulleiter / die Schulleiterin.
Als Beurlaubungsgründe laut Schulbesuchsordnung werden anerkannt:
- Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen
- wichtige persönliche oder familiäre Gründe und Anlässe, beispielsweise Eheschließung, Todesfall;
- die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;
- die Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben, soweit die oberste Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Wettbewerbes zugestimmt hat;
- die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen von Trainingszentren, soweit die Teilnahme des Schülers von einem Fachverband des Landessportbundes befürwortet wird;
- Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet worden sind
Den Antrag auf Freistellung finden Sie hier (klick).