Antrag auf Freistellung

 

 

Der Antrag auf Befreiung / Beurlaubung ist rechtzeitig vor dem gewünschten Termin einzureichen!

Über eine Beurlaubung / Befreiung bis zwei Tage entscheidet der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin, ab drei Tage der Schulleiter / die Schulleiterin.

 

Als Beurlaubungsgründe laut Schulbesuchsordnung werden anerkannt:

  1. Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen
  2. wichtige persönliche oder familiäre Gründe und Anlässe, beispielsweise Eheschließung, Todesfall;
  3. die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;
  4. die Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben, soweit die oberste Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Wettbewerbes zugestimmt hat;
  5. die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen von Trainingszentren, soweit die Teilnahme des Schülers von einem Fachverband des Landessportbundes befürwortet wird;
  6. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet worden sind

Den Antrag auf Freistellung finden Sie hier (klick).