Hausordnung
Hausordnung der 32. Oberschule im Schulcampus Dresden – Tolkewitz
(als PDF: klick)
Diese Hausordnung richtet sich an die Schülerinnen und Schüler (im Folgenden als SuS bezeichnet), Lehrkräfte, Mitarbeiter/innen und Besucher der 32. Oberschule Dresden-Tolkewitz.
1. Begriffsklärungen
Boulevard bezeichnet den zum Oberschulkomplex gehörenden Teil des langen Gangs im Erdgeschoss, der vom Eingang Kipsdorfer Straße zum Eingang Wehlener Straße führt. Zum Boulevard gehören nicht die Sitzgelegenheiten neben dem Raum B 010, der Gang vor den Werkräumen sowie der Erdgeschossbereich des Gymnasiums.
Schulgebäude bezeichnet das Oberschulgebäude ab dem ersten Stock.
Schulcampus bezeichnet das gesamte Erdgeschoss, beide Schulgebäude, den Schulhof sowie den Sporthallenkomplex auf der Kipsdorfer Straße. Er wird von allen SuS der Oberschule und des Gymnasiums gemeinsam genutzt.
Schulgelände umfasst den gesamten Schulcampus inklusive der direkt vorbeiführenden Fußwege und des Vorplatzes an der Wehlener Straße.
2. Grundsätzliche Bestimmungen
2.1 Leitbild und Grundwerte der 32. Oberschule
Lernen als wichtiger Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung kann nur als gemeinschaftlicher Prozess erfolgreich sein. Über allem anderen bekennt sich die 32. Oberschule deshalb zum Ziel einer demokratischen Erziehung und einem wertebasierten Miteinander, das von Toleranz, Akzeptanz und gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist und auf Teamfähigkeit, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft beruht.
Jede Form von physischer, verbaler oder psychischer Gewaltanwendung gegenüber SuS, Lehrkräften oder Dritten ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit entsprechenden Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen geahndet.
Sämtliche Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Herkunft, Geschlecht oder Persönlichkeitsmerkmalen sind mit diesen Leitwerten nicht vereinbar.
Das Tragen, Benutzen und Darstellen strafbarer Symbole sowie deren Synonyme, das Abspielen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Musik und Schriften sowie verfassungs-feindliche Äußerungen und Parolen, das Zurschaustellen rechtswidriger und diskriminierender Symbole sind untersagt und werden ausnahmslos verfolgt, zur Anzeige gebracht und können zum Hausverbot durch die Schulleitung führen.
Die im Folgenden dargelegten Regeln orientieren sich an diesen Leitwerten und dienen dazu, sowohl ein geordnetes Lernumfeld zu ermöglichen als auch die Konzentration auf ein gemeinschaftliches Miteinander zu erleichtern.
2.2 Allgemeine Regelungen
Wir achten auf einen höflichen, respektvollen Umgang und ein freundliches Miteinander. Wir nehmen Rücksicht auf unsere Mitmenschen und pflegen einen anständigen Umgangston. Dazu gehört auch, dass man sich bei der ersten Begegnung am Tag gegenseitig grüßt.
Den Anweisungen von Lehrkräften und allen anderen auf dem Campus tätigen Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
Besucher/innen sind verpflichtet, sich unverzüglich im Sekretariat (1. Etage) anzumelden.
Das Handy ist mit dem Betreten des Schulcampus auszuschalten und in der Schultasche unsichtbar zu verstauen, anderenfalls wird es eingezogen und ist von einem Sorgeberechtigten bei der Schulleitung oder im Sekretariat abzuholen. Sollten Smartwatches oder ähnliche Geräte aufgrund des Nichtausschaltens Telefonfunktionen ausüben können, wird das zugehörige Handy ebenfalls eingezogen.
Das Nutzen elektronischer Geräte jeder Art mit Netzanschluss ist innerhalb des Schulgeländes nicht gestattet. Ausnahmen legt die Schulleitung auf Antrag fest.
Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen sind im gesamten Bereich des Schulcampus nicht gestattet, außer sie werden explizit für Unterrichtszwecke oder im Rahmen des Ganztagsangebots (GTA) durch eine Lehrkraft angewiesen. Die Persönlichkeitsrechte sind zu respektieren und zu wahren. Zuwiderhandlungen können zur polizeilichen Anzeige gebracht werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie in dessen unmittelbarer Umgebung ein Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Der Besitz bzw. der Konsum von Zigaretten u.Ä., elektronischen Inhalationsprodukten (E-Zigaretten, E-Shishas), Alkohol und Drogen / Rauschmitteln wird durch entsprechende Maßnahmen geahndet.
Kaugummi kauen ist im gesamten Schulgelände untersagt.
Werbung, Warenverkauf sowie Umfragen und Sammlungen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
2.3 Krankheit, Befreiung und Beurlaubung
Bei Krankheit oder anderen Fehlgründen ist bis 08:00 Uhr des (ersten) Fehltages das dieses per Schulmanager, Telefonat oder Mail durch die Sorgeberechtigten anzuzeigen. Termine, die innerhalb der Schulzeit liegen, sind wenigstens 2 Tage zuvor dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin oder dem Sekretariat mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist trotz telefonischer Abmeldung innerhalb von drei Tagen beim Klassenleiter oder der Klassenleiterin abzugeben. Bis zu 5 Tage dürfen die Eltern ihr Kind im Krankheitsfall entschuldigen, danach ist ein ärztliches Attest vorzulegen, es sei denn, es wurden individuell andere Absprachen getroffen (vgl. Schulbesuchsordnung).
Meldepflichtige Krankheiten sind unverzüglich der Schule mitzuteilen!
Fühlt sich ein Schüler/eine Schülerin im Laufe des Schultages krank, meldet er/sie sich zunächst beim/bei der Klassenlehrer(in) oder beim/bei der Fachlehrer(in) ab und findet sich danach im Sekretariat ein, von wo aus die Eltern informiert werden.
Ein Schüler kann in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag vom Unterricht befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Über Beurlaubung ab 3 Tagen und Befreiung entscheidet der Schulleiter, über Beurlaubung bis zwei Tage der Klassenlehrer (vgl. Schulbesuchsordnung).
Bei unentschuldigten Fehltagen /-zeiten wird gemäß der übergeordneten Verordnung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet (vgl. VwV Schulverweigerer).
3. Unterricht und Verhalten auf dem Schulgelände
3.1 Unterrichtszeiten
3.1.1 Regulärer Plan
7:30 – 8:15 Uhr | 1. Stunde |
8:15 – 8:20 Uhr | kleine Wechselpause |
8:20 – 9:05 Uhr | 2. Stunde |
9:05 – 9:30 Uhr | Hofpause, Frühstück |
9:30 – 10:15 Uhr | 3. Stunde |
10:15 – 10:25 Uhr | kleine Pause |
10:25 – 11:10 Uhr | 4. Stunde |
11:10 – 11:15 Uhr | kleine Wechselpause |
11:15 – 12:00 Uhr | 5. Stunde |
12:00 – 12:40 Uhr | Hofpause, Mittagessen |
12:40 – 13:25 Uhr | 6. Stunde |
13:25 – 13:35 Uhr | kleine Pause |
13:35 – 14:20 Uhr | 7. Stunde |
14:20 – 14:25 Uhr | kleine Wechselpause |
14:25 – 15:10 Uhr | 8. Stunde |
3.1.2 Verkürzter Unterricht / Hitzeplan
7:30 – 8:05 Uhr | 1. Stunde |
8:05 – 8:15 Uhr | kleine Pause |
8:15 – 8:50 Uhr | 2. Stunde |
8:50 – 9:00 Uhr | kleine Pause |
9:00 – 9:35 Uhr | 3. Stunde |
9:35 – 10:00 Uhr | Hofpause, Frühstück |
10:00 – 10:35 Uhr | 4. Stunde |
10:35 – 10:45 Uhr | kleine Pause |
10:45 – 11:20 Uhr | 5. Stunde |
11:20 – 11:30 Uhr | kleine Pause |
11:30 – 12:05 Uhr | 6. Stunde |
12:05 – 12:15 Uhr | kleine Pause |
12:15 – 12:50 Uhr | 7. Stunde |
12:50 – 12:55 Uhr | kleine Pause |
12:55 – 13:30 Uhr | 8. Stunde |
Mittagessen nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde
3.2 Allgemeine Unterrichtsbestimmungen
Ab 6:45 Uhr dürfen sich die SuS in der Schule im Boulevard aufhalten und auf den Unterrichtsbeginn warten. Ab 7:15 Uhr begeben sich die SuS zur ersten Stunde in die oberen Stockwerke; vorher ist der Zugang dahin nicht gestattet. Zum Vorklingeln sind die SuS an ihrem Platz und für den Unterricht bereit, damit dieser pünktlich beginnen kann.
Bei späterem Unterrichtsbeginn warten die SuS ebenfalls im Boulevard auf den Beginn ihres Unterrichts und verhalten sich so, dass niemand im Haus gestört wird.
In den großen Pausen dürfen die SuS den Schulhof 10 min vor Beginn des Sportunterrichtes verlassen und sich vor der Turnhalle einfinden. Für den Sportunterricht sind Sportkleidung und Sportschuhe mitzubringen.
Alle SuS sind verpflichtet, sich eigenständig über den Unterricht des folgenden Tages am Vertretungsplan zu informieren. Der Vertretungsplan wird im Schulhaus ausgehängt und steht digital zur Verfügung.
Der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin meldet im Sekretariat, wenn die Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft ist.
Wir kommunizieren über schulische Dinge verbindlich per LernSax. Jeder Schüler ist verpflichtet, sorgsam mit seinen Zugangsdaten umzugehen. Wenigstens einmal pro Tag muss im LernSax nach neuen E-Mails und Informationen geschaut werden.
3.3 Pausen, Freistunden, Unterrichtsschluss
Jeder achtet auf eine angemessene Lautstärke im gesamten Schulcampus, einschließlich der Treppenaufgänge und dem Hof.
In den kleinen Pausen bleiben die SuS in bzw. vor ihrem Unterrichtsraum. Der Zimmerwechsel erfolgt zügig und direkt. Die geschlossenen Treppenhäuser sind nur zum Wechsel der Unterrichtsräume und nicht als Aufenthaltsräume zu nutzen. Alle SuS verlassen in den großen Pausen (9:05 Uhr und 12:00 Uhr) die oberen Etagen. Allen Schülern wird empfohlen, die Hofpausen für einen Aufenthalt auf dem Schulhof zu nutzen. Für die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 5 bis 7 sind die Hofpausen verbindlich, jedoch darf das Frühstück bzw. Mittagessen zuvor in der kleinen Mensa eingenommen werden, sofern genügend Plätze zur Verfügung stehen. Muss die Hofpause aus Witterungsgründen entfallen, ist der Aufenthalt auf dem Schulhof nicht gestattet. Alle SuS verbleiben im Schulhaus in ihren Räumen oder im Boulevard.
Schüler und Schülerinnen der Klassenstufe 10 dürfen sich während der großen Pausen im Schulhaus in den Freiarbeitsbereichen aufhalten. Sie sorgen in dieser Zeit als Unterstützung der Aufsichts-lehrkräfte für Ordnung im Schulhaus. Mit Beginn ihrer Prüfungszeit geht diese Regelung auf die 9. Klassen über.
Fußballspielen ist auf dem Schulhof aus Gründen der Gefährdung Dritter nicht gestattet.
Das Verlassen des Schulgeländes ist während des Unterrichtstages nicht gestattet. Ausnahmen regelt die Schulleitung auf Antrag.
In Freistunden können sich die SuS ruhig in den ausgewiesenen Bereichen (Hof, Boulevard, Sitzecken) aufhalten.
Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen. Ausnahmen bilden die SuS, die zeitnah an einem GTA-Angebot teilnehmen.
Veranstaltungen nach 18.00 Uhr sind vom aufsichtführenden Lehrer rechtzeitig beim Hausmeister und bei der Schulleitung anzumelden.
3.4 Benutzung der Fachunterrichtsräume und Schulsportanlagen
Die Fachraumordnungen sowie die Sporthallenordnung bilden die Grundlage für die Nutzung der Fachräume. Zu den Fachräumen zählen in der Regel die TC-, WTH- und Informatikräume, die Biologie-, Chemie- und Physikkabinette sowie die Aula. Fachräume dürfen zu Beginn des Unterrichts nur mit einer Lehrkraft/einer Aufsicht führenden Person betreten werden.
Die Inbetriebnahme fest installierter und mobiler elektrischer Geräte erfolgt nur mit Erlaubnis der Lehrkraft. Alle technischen Einrichtungen (wie Sonnenschutz, Beamer) sind ausschließlich durch die Lehrkraft zu betätigen.
3.5 Essensversorgung
Die Cafeteria (Kiosk) steht den SuS in den großen (9:10 Uhr und 12:05 Uhr), aber nicht in den kleinen Pausen zur Verfügung. Speisen und Getränke, die in der Cafeteria oder Mensa gekauft werden, werden dort verzehrt und nicht mit ins Schulgebäude genommen!
Zur Mittagsversorgung steht die Schulmensa ausschließlich den SuS zur Verfügung, die an der Schulspeisung des Essensanbieters teilnehmen. Es ist nicht erlaubt, die Gerichte der Schul-speisung außerhalb der Mensa einzunehmen.
Der Platz ist nach dem Essen zu reinigen und sauber und ordentlich zu verlassen. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte und des Küchenpersonals ist Folge zu leisten.
Der Konsum von erhöht koffein-/taurinhaltigen Getränken (Energy-Drinks) ist auf dem gesamten Schulcampus untersagt. Das Mitbringen von Glasflaschen ist auf dem gesamten Schulcampus nicht gestattet.
3.6 Ordnung und Sauberkeit
Beim Betreten des Schulgebäudes werden Kopfbedeckungen aus Gründen der Höflichkeit abgenommen und weggepackt (religiöse Aspekte sind zu akzeptieren). Das gilt ebenso für Kopfhörer und In-Ear-Kopfhörer.
Es ist auf angemessene, saubere Schulkleidung zu achten. Die Kleidung enthält keine Aufdrucke, die als Zeichen von Respektlosigkeit und Intoleranz gewertet werden können.
Alle Schüler und Schülerinnen verlassen vor dem Zimmerwechsel ihren Platz sauber und ordentlich.
Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst festzulegen. Dieser ist dafür verantwortlich, dass am Ende der Stunde die Tafel und die Kreideablage gründlich gesäubert, grobe Verschmutzungen beseitigt, nach der letzten Stunde im jeweiligen Zimmer die Stühle hochgestellt und alle Fenster geschlossen werden sowie das Tafellicht ausgeschaltet wird.
Müll ist möglichst zu vermeiden bzw. in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen und ordnungsgemäß zu trennen.
Für regelmäßige Belüftung der Räume sorgt ausschließlich die Lehrkraft. Halten sich SuS allein in einem Zimmer auf, dürfen die Fenster nur angekippt, niemals ganz geöffnet sein.
Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, auch der sanitären Einrichtungen, ist jeder Einzelne verantwortlich.
Jegliches Inventar der Einrichtung ist schonend, pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln. Bei Sachbeschädigung am Gebäude, der Ausstattung, Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel und/ oder der Außenanlagen wird auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz verlangt bzw. Strafanzeige gestellt. Schulbücher und Arbeitshefte werden den Schülern leihweise überlassen und sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigte oder verlorene Arbeitsmittel müssen ersetzt werden.
Schäden am Gebäude oder den Einrichtungsgegenständen sind umgehend den Lehrkräften, Hausmeistern oder im Sekretariat zu melden.
Fundsachen sind entweder beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Für die Ausgabe der Fundsachen gibt der Hausmeister Zeiten bekannt.
3.7 Nutzung von Fahrrädern und Fahrzeugen
Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen dieses auf dem dafür gekennzeichneten Platz am Fahrradständer ab. Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrrades sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Fahrräder nebst Zubehörteilen sind durch den Schulträger nicht versichert. Auf dem Schulgrundstück wird das Fahrrad/ der Roller geschoben. Es wird empfohlen, das Fahrrad zum Schutz gegen Diebstahl selbst mit einer Sperrvorrichtung anzuschließen.
Mofas und Mopeds dürfen nicht im Schulgelände geparkt werden.
Das Fahren mit Skateboards, Rollern oder Inlineskatern im Gebäude bzw. auf dem Schulgelände ist verboten.
Auf dem der Schule zugehörigen Parkplatz ist das Parken von 6 bis 22 Uhr gestattet. Das Befahren und Beparken der Wirtschaftsstraße und des Wirtschaftshofes sind nicht erlaubt.
3.8 Versicherungsschutz
Wertsachen wie Tablets, Notebooks, Handys, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Geldbörsen, Brieftaschen, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Versicherungskarten, Schlüssel und anderes sind durch den Schulträger nicht versichert. Verlust oder Beschädigung persönlichen Eigentums ist vor dem Verlassen der Schule anzuzeigen.
Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Sie werden gesammelt und im Gebäude zur Abholung bereitgehalten bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt/vergeben.
Alle Unfälle (auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit, während der Pausen) müssen durch den Schüler selbst oder durch die Familie dem Sekretariat mitgeteilt werden.
Im Rahmen von schulischen Veranstaltungen sind die Schüler unfallversichert.
4. Sicherheit und Verhalten im Gefahren- und Havariefall
Der Umgang mit Feuer ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für den Chemieunterricht bzw. bedürfen im Rahmen schulischer Projekte der Zustimmung der Schulleitung.
Der Besitz von gefährlichen und verbotenen Gegenständen (z. B. Messer, Reizgas, Schlaggegenstände, Waffen, ...) ist nicht erlaubt und wird zur Anzeige gebracht.
Piktogramme/Sicherheitshinweise dürfen nicht beschädigt, überklebt oder entfernt werden. Der Missbrauch von Brandbekämpfungsmitteln und sicherheitstechnischen Anlagen ist verboten und wird straf- sowie zivilrechtlich verfolgt.
Die allgemeinen Regeln des Brandschutzes und Verhaltens bei Bränden sowie Gefahren sind durch alle Besucher und Besucherinnen der Einrichtungen einzuhalten.
Bei Ertönen des Alarmsignals begeben sich alle im Gebäude befindlichen Personen auf dem kürzesten Weg zum entsprechenden Sammelplatz auf dem Schulhof bzw. vor der Turnhalle. Den Weisungen des Rettungspersonals ist unbedingte und sofortige Folge zu leisten. Die Flucht- und Rettungswege sind den ausgehängten Plänen zu entnehmen und müssen stets freigehalten werden. Weiteres regelt die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung/Gefahren.
5. Rechtsgrundlagen
Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG), der Schulordnung für Oberschulen und Abendoberschulen (SOOSA), der Schulbesuchsordnung (SBO) sowie der Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer - in jeweils aktueller Fassung des SMK - geregelt.
Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) können im Schulsekretariat eingelesen oder unter www.revosax.sachsen.de aufgerufen werden.
Dienstaufsichtsbehörde der pädagogischen Fachkräfte der Schule ist das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden. Unter www.sachsen-macht-schule.de finden sich weitere Informationen.
Das Amt für Schulen ist Träger der kommunalen Schulen der Landeshauptstadt Dresden.
6. Wahrnehmung des Hausrechts
Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Bei Abwesenheit der Schulleitung wird das Hausrecht auf den Hausmeisterdienst übertragen.
Den Aufforderungen und Weisungen des Schulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Im Rahmen der Schulbetriebes können Verstöße gegen die Hausordnung gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
Die Hausordnung trat mit Wirkung vom 20.01.2025 in Kraft.
J. Lüders, Oberschulrektorin