Oberschule Bischofswerda 

Beitragsordnung

 

§1 Grundsatz

 

Gemäß §5 der Satzung des Fördervereins der Oberschule Bischofswerda gibt sich der Verein diese Beitragsordnung. Diese wurde in der aktuellen Fassung am 30.10.2018 durch den Vorstand beschlossen.

 

§2 Beschlüsse / Beitragsfälligkeit

 

1. Der Vorstand beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.

 

2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Februar des Geschäftsjahres des Vereins, spätestens aber vier Wochen nach Eintritt des Mitglieds in den Verein erhoben.

 

3. Erfolgt der Vereinseintritt nicht zum Beginn eines Geschäftsjahres, so ermäßigt sich der Beitrag für das Jahr des Eintritts anteilig.

 

§3 Beiträge

 

1. Der Mindestbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft beträgt 12,00 EUR pro Jahr.

 

2. Der Mindestbeitrag für eine Familienmitgliedschaft (z. B. Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, Eltern von Schulkindern) beträgt 20,00 EUR pro Jahr. Bei einer Familienmitgliedschaft wird ein gemeinsamer Beitrag erhoben, jedoch besitzen die Personen alle Mitgliedsrechte eines Einzelmitgliedes.

 

3. Der Wechsel von einer Einzel- zu einer Familienmitgliedschaft oder von einer Familien- zu einer Einzelmitgliedschaft ist jederzeit möglich. Beitragswirksam wird der Wechsel zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres. Der Wechsel muss von beiden Mitgliedern schriftlich erklärt werden.

 

4. Änderungen der persönlichen Angaben sollen dem Verein schnellstmöglich schriftlich mitgeteilt werden.

 

§4 Beitragszahlung

 

1. Das Vereinskonto bei der Kreissparkasse Bautzen lautet (BIC: SOLADES1BAT)
IBAN:  DE92 8555 0000 1002 0366 97.

 

2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA Lastschriftmandate zum 01. Februar eines jeden Geschäftsjahres vom Konto des Mitgliedes abgebucht.

 

3. Erfolgt eine Lastschriftrückgabe, die der Verein nicht zu verantworten hat, so werden die Lastschriftgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.

 

§5 Vereinsaustritt

 

1. Ein Vereinsaustritt ist gemäß Satzung §4 (2) möglich.

 

2. Ein bereits bezahlter Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet

 

3. Mit dem Austritt werden noch nicht bezahlte Mitgliedsbeiträge und etwaige Lastschriftgebühren sofort fällig.

 

 

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