Westlausitzschule Kamenz


Hausordnung

Schule ist ein Teil der Gesellschaft.

Gegenseitige Wertschätzung sowie schonender Umgang mit Einrichtung und Materialien im Schulhaus und im Schulgelände schaffen die Grundlage für Lernfreude und Leistungsbereitschaft.  Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Disziplin sind die wichtigsten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen.  Das Verhalten jedes Schülers ist durch Kameradschaft, Hilfsbereitschaft und Disziplin gekennzeichnet. Es ist verboten, was der Würde und dem Ansehen der Schule schadet.

Nach Beschluss der Schulkonferenz gilt folgende Hausordnung.

1. Die Schule wird 6.45 Uhr geöffnet. Der Aufenthalt im Schulgelände ist nur zu schulischen    Veranstaltungen gestattet. Eltern begleiten ihre Kinder nur bis zur Schultür.

2. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, legen eine schriftliche Genehmigung der Eltern vor.

3. Mit dem Vorklingeln werden die Zimmer gewechselt und anschließend bereitet sich jeder auf den Unterricht vor.

4. Fachräume werden nur mit dem Fachlehrer betreten.  Schüler warten diszipliniert vor dem Fachraum auf den Lehrer.

5. Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Für nachweislich angerichtete Schäden und Verunreinigungen haften Schüler bzw. deren Eltern.

6. Ist 5 Minuten nach dem Stundenklingeln noch kein Lehrer in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.

7. Bei Ausfallstunden halten sich die Schüler unter Aufsicht in einem Klassenraum auf.

8. Das Verlassen des Schulgeländes während der Freistunden und der Pausen ist nicht gestattet.

9. Rauchen im Schulgelände ist verboten.

10. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern und der Umgang mit offenem Feuer sind strengstens verboten.

11. Jegliche extremistische, rassistische bzw. menschenverachtende Äußerungen in Form von Symbolen, Musik, Videos, Worten oder Gesten sind untersagt.

Der sofortige Vollzug nach §80 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsverordnung ist hiermit angeordnet.

12. Das Mitbringen, der Verzehr und die Verbreitung von Alkohol und Drogen sind verboten.

13. Handys und andere elektronische Geräte werden vor dem Betreten der Schule ausgeschaltet / eingesteckt und dürfen erst nach dem Verlassen der Schule wieder benutzt werden.

Ausnahme: Der Lehrer entscheidet über eine pädagogisch sinnvolle Nutzung während der Unterrichtszeit. Bei Verstoß zieht der Lehrer / Schulleiter das Gerät ein. Die Rückgabe erfolgt erst am Ende des Unterrichtstages. Im Wiederholungsfall erfolgt die Rückgabe nur an die Eltern. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen im Schulalltag sind untersagt.

14. Die Fenster werden nur im Beisein und auf Anweisung des Lehrers geöffnet.

15. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Tafel abgewischt und der Raum ordentlich verlassen. Bei Bedarf kehren die Schüler ihre Zimmer.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgen schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Diese Hausordnung basiert auf dem Sächsischen Schulgesetz sowie der Förderschulordnung des Freistaates Sachsen.

 

Kamenz, 24.08.2015                                      auf Beschluss der Schulkonferenz geändert am 12.10.2022