Hausordnung
Unsere aktuelle Schul- und Hausordnung
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „Albert Schweitzer“ Roßwein Kadorf 31 - 04741 Roßwein Tel. 034322/42640 - Fax 034322/40645 E-Mail: albertschweitzer@foerderschule-rosswein.de E-Mail: foerderschule-rosswein@t-online.de |
Schuljahr 2024/25
Schul- und Hausordnung
Wer zum Glück der Welt beitragen möchte, der sorge zunächst einmal für eine glückliche Atmosphäre in seinem eigenen Haus. (Albert Schweitzer)
Schulweg:
Der Schulweg der Schüler unterliegt der Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Die Kinder werden durch die Lehrer zusätzlich über das Verhalten auf dem Schulweg und an den Haltestellen belehrt. Wege werden zu Beginn des Schuljahres mit dem Lehrer abgelaufen.
Auf dem Weg zur Schule benutzen alle Schüler generell den Fußweg oder halten sich strikt auf der rechten Seite. Auf dem Weg zur Schule und nach Hause ist die Benutzung des linken Schulberges (Ansicht von unten) für Fußgänger verpflichtend. Müll gehört in Mülleimer und nicht in das Gelände. Es verhält sich jeder Schüler diszipliniert und achtet auf Ruhe und Ordnung während des Schulweges, besonders im Siedlungsbereich vor der Schule.
Schüler, die Verkehrsmittel wie Schulbus, Linienbus, Taxi und Zug benutzen, verhalten sich an den Haltestellen für Bus, Taxi oder Zug, während der Fahrt im Bus, Taxi oder Zug und auf dem Weg von diesen Verkehrsmitteln zur Schule bzw. von der Schule zu diesen Verkehrsmitteln immer ruhig und diszipliniert. Bei Verstoß und auffällig schlechtem Verhalten an den Haltestellen und während der Fahrt haben sie generell damit zu rechnen, dass sie dieses öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr benutzen dürfen bzw. bei Schulbus, Taxi oder Zug die Kosten selbst tragen.
Taxikinder warten auf den Bänken auf dem Schulhof ruhig auf ihr Taxi. Erst wenn dieses auf der rechten Seite des Schulgebäudes parkt, darf der Schüler zum Taxi gehen.
Schüler, die mit dem Taxi fahren, müssen im Krankheitsfall von den Eltern auch beim Taxiunternehmen abgemeldet werden. Gleiches gilt auch, wenn ein Schüler von den Eltern o.Ä. selbst in die Schule gebracht oder abgeholt wird. Dann ist auch eine Information für den Lehrer im Hausaufgabenheft erforderlich.
Eltern, die ihre Kinder in die Schule fahren oder abholen, dürfen nicht auf den Schulhof fahren. Es muss unterhalb des Schulberges geparkt werden. Über Ausnahmen (bei gebrochenem Bein etc.) entscheidet die Schulleitung. In diesem Fall ist das Schulgelände in Schrittgeschwindigkeit zu befahren.
Schulpflicht:
Jeder Schüler hat die Pflicht, regelmäßig und pünktlich mit vollständigem Arbeitsmaterial und erledigten Hausaufgaben am Unterricht und an allen anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Zu Beginn des Schuljahres wird jedem Schüler durch seinen Klassenlehrer ein Vorhaben- und Finanzplan ausgeteilt, der einen Überblick über Vorhaben der Klasse und deren Kosten darstellt. Dieser sollte von den Personensorgeberechtigten unterschrieben werden. Damit stimmen Sie den Vorhaben zu. Alle Angaben darauf werden unter Vorbehalt gemacht. Änderungen können im Laufe des Schuljahres entstehen. Sollte ein Schüler im Falle von Krankheit an einem kostenpflichtigen Vorhaben nicht teilnehmen oder als Erziehungsmaßnahme davon ausgeschlossen werden, können die Kosten gar nicht oder nur teilweise (Kulanz von Anbietern) zurückerstattet werden.
Die Vorklingelzeit wird genutzt, um den Arbeitsplatz für den Unterricht vorzubereiten. Die Erziehungsberechtigten sind lt. Schulgesetz zur vollständigen Einhaltung und Erfüllung dieser Schulpflicht verpflichtet.
Einlass in die Schule:
Der Einlass in die Schule erfolgt 7 Uhr. Kinder, die zuvor ankommen, warten vor dem Haupteingang. Roßweiner Kinder erscheinen erst zwischen 7:15 und 7:25 Uhr. Ab 7:15 Uhr haben alle Lehrer in ihrer jeweiligen Klasse die Aufsicht. Von 7:00 – 7:15 Uhr sammeln sich die Schüler auf den Stuhlreihen vor Zimmer 115 bis 117 und werden beaufsichtigt. Kleidung und Straßenschuhe werden an den dafür vorgesehenen Garderoben abgelegt. Das Betreten der Klassenzimmer wird erst durch den jeweiligen Lehrer gestattet. Sollte ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse sein, wird dies von einem Schüler im Sekretariat gemeldet.
Unterrichtszeiten:
- Stunde: 7:35 – 8:20 Uhr
- Stunde: 8:25 – 9:10 Uhr
Frühstückspause/Hofpause
- Stunde: 9:25 – 10:10 Uhr
- Stunde: 10:15 – 11:00 Uhr
Mittagspause/Hofpause
- Stunde: 11:15 – 12:00 Uhr
Mittagspause/Hofpause
- Stunde: 12:15 – 13:00 Uhr
- Stunde: 13:10 – 13:55 Uhr
- Stunde: 14:00 – 14:45 Uhr
Sollten nach Unterrichtsschluss Wartezeiten entstehen, gehen die entsprechenden Kinder in das Zimmer 10 und verhalten sich dort bei geöffneter Tür diszipliniert. Ansonsten ist nach Unterrichtsschluss das Schulgelände unverzüglich zu verlassen bzw. der Hort aufzusuchen.
Entschuldigungen:
Bei Krankheit hat die Entschuldigung in der Schule bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch zu erfolgen. Zu benennen sind laut Schulbesuchsordnung auch die voraussichtliche Dauer und der Grund des Fehlens. Bei bis zu 5 Fehltagen muss eine schriftliche Elternentschuldigung bei Wiedererscheinen in der Schule vorgelegt werden. Ab dem 6. Fehltag muss ein ärztliches Attest bei Wiedererscheinen vorgelegt werden. Bei auffällig häufigen und langen Erkrankungen kann der Klassenlehrer ein Arztattest ab dem 1. Fehltag einfordern. Sollte weiterhin ein auffällig häufiges und/oder langes Fehlen beobachtet werden (auch mit Arztattest), teilt der Klassenlehrer dies dem Schulleiter mit, der Meldung beim Gesundheitsamt macht. Das Gesundheitsamt setzt sich daraufhin mit der betreffenden Familie zwecks einer amtsärztlichen Untersuchung in Verbindung.
Sollte ein Schüler länger als 10 Tage krank sein, muss das ärztliche Attest spätestens am 10. Krankheitstag in der Schule vorliegen.
Bei nicht ordnungsgemäßer pünktlicher Entschuldigung müssen wir davon ausgehen, dass auf dem Schulweg etwas passiert sein könnte und müssen dann nach 8.00 Uhr die Polizei/das Ordnungsamt informieren.
Nicht ordnungsgemäß entschuldigte Tage werden als unentschuldigt gezählt und im Zeugnis vermerkt.
Beurlaubungsanträge können schriftlich mit Angabe des Termins und des Grundes beim Klassenleiter (bis zu 2 Tage) oder beim Schulleiter (ab 3 Tage) eingereicht werden. Diese entscheiden dann über die Genehmigung.
Um die Beschaffung und das Nachholen des verpassten Unterrichtsstoffes bei Fehltagen kümmert sich der Schüler eigenständig.
Verhalten im Schulhaus / Schulgelände:
Im Schulgebäude und im gesamten Schulgelände verhält sich jeder Schüler durchgängig diszipliniert. Schimpfwörter, Abfälligkeiten, Bedrohungen und körperliche Gewalt werden nicht geduldet.
Den Weisungen der Lehrer ist Folge zu leisten.
Ansprechpartner bei Problemen (schulisch, aber auch privat) sind die Klassenlehrer, der Beratungslehrer, der Vertrauenslehrer, unsere Sozialpädagogin und die Schulleitung.
Alle Schüler gehen mit den schulischen Gegenständen sorgsam um, achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sowie auf einen höflichen Umgang untereinander. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen werden entsprechende Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. (Eltern: Bitte beachten Sie, dass eine Haftpflichtversicherung durch das Elternhaus in jedem Fall erforderlich ist!)
Sollten Beschädigungen beobachtet werden, ist dies unverzüglich einem Lehrer zu melden.
Im Schulhaus verhalten sich alle Schüler generell ruhig und gehen langsam. Auf besondere Vorsicht muss im Bereich der Treppen geachtet werden.
Im Schulhaus besteht Hausschuhpflicht!
Klassenzimmer werden nach Unterrichtsschluss ordentlich verlassen, Tafeln werden gesäubert, Müll wird entfernt, Stühle werden hochgestellt.
An persönlichen Dingen anderer Schüler, der Lehrer oder anderer an Schule beteiligten Personen vergreift sich niemand.
Handys sind im gesamten Schulgelände und während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und verbleiben im Ranzen Dies gilt auch für Freistunden und beim Warten auf das Taxi. Wir behalten uns vor, Handys einzuziehen bis Unterrichtsende bei Zuwiderhandlung. Nur in Not- und Ausnahmefällen mit Genehmigung des Lehrers darf das Handy benutzt werden!
Aufzeichnungen des Unterrichts und der Pausen sind untersagt.
Das unerlaubte Verlassen des Schulgebäudes oder sogar des Schulgeländes ist strengstens verboten. Auf dem Weg zum Sport, zum Schwimmen, bei Exkursionen bzw. in Betreuungszeiten in- und außerhalb des Schulgeländes ist das Entfernen von der Gruppe strengstens verboten. Sollte es trotzdem zu einem solchen extremen Disziplinverstoß kommen, hat der Lehrer seiner Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Schülern der Gruppe nachzukommen. Der Schüler, der sich von der Gruppe entfernt hat, wird der Schulleitung gemeldet, aber nicht gesucht. Die Eltern bzw. das Kinderheim werden telefonisch über den Sachverhalt informiert. Mit dem unerlaubten Entfernen entfällt jeglicher schulische Versicherungsschutz.
Das Öffnen und Schließen der Fenster sind nur Lehrern vorbehalten.
Auf dem Schulgelände besteht Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot.
Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
Das Werfen mit Wurfgeschossen (Schneebälle, Kastanien, Steine…) ist strengstens untersagt.
Unfälle, auch kleinere Unfälle und Verletzungen, werden unverzüglich einem Lehrer gemeldet. Dieser kümmert sich um die Erstversorgung und entscheidet dann, ob eine Elterninformation erfolgt bzw. wie das weitere Vorgehen aussieht.
Fundsachen werden einem Lehrer gemeldet/übergeben und vor dem Sekretariat gesammelt.
Das Mittagessen wird in Ruhe in Zimmer 10 eingenommen. Ranzen werden in das dafür vorgesehene Regal gestellt.
Wege zur Turnhalle, zu Werkräumen o.Ä. werden nach eingehender Belehrung durch die Lehrer ab Klasse 7 eigenständig bestritten. Auch Wege von und zu GTA-Stätten werden selbständig erledigt.
Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung. Alle Schüler erscheinen in der Schule mit sauberer und ordentlicher Kleidung. Das Tragen von zu freizügiger Kleidung ist nicht erwünscht.
Kopfbedeckungen werden im Unterricht und beim Essen abgesetzt.
Sekretariat:
Montag bis Freitag von 7 Uhr – 14 Uhr
Besucher melden sich im Sekretariat an.
Fahrrad-/Mopedbenutzung:
Schüler dürfen nur mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie mindestens 3 km von der Schule entfernt wohnen und eine entsprechende Erlaubnis von Schule und Eltern vorliegt. Das Fahrrad hat in einem entsprechenden verkehrstechnisch sicheren Zustand zu sein. Ansonsten ist die Schule zum vorläufigen Einzug des Fahrrades berechtigt. Es wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt für die Nutzung von Mopeds. Vorlagen für die Erlaubnis sind im Sekretariat erhältlich.
Wertgegenstände:
Für mitgebrachte Wertgegenständen (Handys, MP3-Player, Kameras, Recorder, Schmuck usw.) und Geld wird keine Haftung übernommen.
Meldepflichtige Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz:
Bei Verdacht auf eine derartige Krankheit ist sofort der Arzt aufzusuchen und die Schule zu informieren. Sollte der Verdacht seitens der Schule entstehen, wird das Kind nach telefonischer Information nach Hause geschickt und muss einem Arzt vorgestellt werden. Eine weitere Beschulung erfolgt, wenn eine ärztliche Gesundschreibung in der Schule abgegeben wird. Eine Information über das bestätigte Auftreten einer solchen Krankheit in der Schule erfolgt anonym an alle Eltern. Eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt durch die Schule.
Kopfläuse
Beim Befall des Kindes mit Kopfläusen, muss die Schule informiert werden. Sollte der Verdacht seitens der Schule entstehen, wird das Kind nach telefonischer Information nach Hause geschickt. Der Besuch der Schule ist erst wieder gestattet, wenn ein ärztliches Attest bescheinigt, dass das Kind läusefrei ist oder eine vom Lehrer mitgegebene Selbstbestätigung für die Durchführung einer Behandlung ausgefüllt durch die Personensorgeberechtigten mitgegeben wird. Lehrer sind nicht verpflichtet, alle Kinder zu untersuchen. Eine Information aller Eltern der Klasse, dass Läuse im Klassenverband aufgetreten sind, erfolgt durch den Lehrer.
Essenbestellung:
Die Essenbestellung erfolgt über die Firma „Sozialküche Lommatzsch“. Der Registrierungscode für die Anmeldung beim Essenanbieter ist im Sekretariat erhältlich.
Kinder, die mit dem Bus 11:25 Uhr nach Hainichen nach Hause fahren, haben an diesen Tagen keine Zeit, Mittag zu essen. Ansonsten ist der Stundenplan bei der Essenbestellung zu berücksichtigen. Bei der Essenbestellung muss auch beachtet werden, dass kein Essen für die Ferien (außer bei Hortkindern des Roßweiner Hortes, die diesen in den Ferien besuchen) und andere schulfreie Tage durch die Eltern bestellt wird.
Schulbücher
Schulbücher und Arbeitshefte sind Eigentum der Stadt Roßwein und werden von dieser auch bezahlt. Es ist dementsprechend sorgsam mit diesem Material umzugehen. Arbeitshefte, die nicht mehr benötigt werden (z.B. durch Umzug im Schuljahr), müssen abgegeben werden. Beschädigungen an Schulbüchern müssen bezahlt werden.
Bewertungen
Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung werden in Zusammenarbeit mit allen Fachlehrern der Klasse vor den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien erteilt und den Schülern bekannt gegeben. Diese Teilkopfnoten zeigen Tendenzen an für die Kopfnoten auf der Halbjahresinformation/-zeugnis und dem Zeugnis.
Bewertungsmaßstab für alle Fächer:
100%-93%=1; 92%-75%=2; 74%-60%=3; 59%-40%=4; 39%-20%=5; ab 19%=6
Klassenarbeiten und andere schriftliche und praktische Leistungsnachweise müssen von den Personensorgeberechtigten unterschrieben, dem Lehrer mit Unterschrift vorgelegt werden und anschließend zu Hause für mindestens 1 Jahr aufbewahrt werden.
Änderung Personenangaben
Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Name, Telefonnummer…) sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.
Ganztagsangebote (GTA)
Die GTA werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Unsere GTA finden ganzwöchig auf freiwilliger Basis für alle Klassenstufen statt. Der Heimweg nach dem Besuch eines Angebotes liegt in Eigenverantwortung der Eltern. Nur wenn es sich anbietet, d.h. wenn zu diesem Zeitpunkt ein Taxi fährt und darin noch Platz ist, kann ein Taxikind dieses nutzen. Schüler ab Klasse 5 bestreiten den Weg zum GTA, sollte dies nicht im Schulgebäude stattfinden, selbständig nach vorheriger Belehrung (außer GTA Reiten; dort wird Beförderung organisiert).
Hort
Der Besuch der Außenstelle des Roßweiner Hortes in unserer Schule ist nach Anmeldung möglich. Zu beachten ist, dass Schüler, die nicht in Roßwein wohnen, in den Ferien keine Schulbus- oder Taxibeförderung haben. Auch bei kurzfristigen Stundenplanänderungen (hitzefrei, o.ä.) oder Klassenleiterunterricht bis 11 Uhr werden die Taxen ohne Berücksichtigung der Hortzeiten nach Unterrichtsschluss bestellt, so dass die Abholung in Verantwortung der Eltern liegt oder die zeitige Taxizeit genutzt werden muss.
Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung
Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung werden folgende Maßnahmen ergriffen:
Erziehungsmaßnahmen
- Gespräche, Tadel, Einzug störender Gegenstände, Nacharbeiten, Wiedergutmachungen…
Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz §39
Wir hoffen natürlich, dass wir diese Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nicht ergreifen müssen und sich jeder Schüler von sich aus um Ordnung und Disziplin in seiner Schule bemüht.
Bei Fragen, Problemen u. ä. stehen die Klassenleiter, Fachlehrer und Schulleitung Ihnen jederzeit gern zur Verfügung (Tel: 034322/42640, Fax: 034322/40645).
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A. Gründel Datum / Schüler Datum / Eltern
Schulleiterin