Valentina-Tereschkowa-GS 

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Hausordnung

Hausordnung der Valentina-Tereschkowa-Grundschule


07:30 bis 07:40 Uhr 1. Einlass

08:30 bis 08:40 Uhr 2. Einlass

Die Schüler nutzen den Haupteingang und gehen in ihr Unterrichtszimmer.

Unterrichts- und Pausenzeiten:
      1. Stunde 07:45 bis 08:30 Uhr
      Frühstückspause
      2. Stunde 08:45 bis 09:30 Uhr
      Bewegungspause
      3. Stunde 09:50 bis 10:35 Uhr
      4. Stunde 10:45 bis 11:30 Uhr
      Mittagessen / Bewegungspause
      5. Stunde 11:55 bis 12:40 Uhr
      6. Stunde 12:45 bis 13:30 Uhr


11:30 Uhr Hof- und Mittagspause
Alle Schüler verlassen das ZimmerSchuhe wechseln! Schüler ohne Mittagessen, gehen sofort auf den Pausenhof.
Beim Essen achtet jeder auf ordentliche TischsittenRuhe und Sauberkeit im Speiseraum. Nach dem Essen begeben sich die Schüler auf das Pausengelände.

Verhalten:  - Benutzte Spielgeräte werden ohne Aufforderung zurückgebracht!
                   - Das Fußballspielen ist nur auf dem Rasenplatz gestattet.



Verhalten in der Schule

Ich achte jede Person und verhalte mich rücksichtsvoll!
- Ich bin leise, gehe langsam und störe nicht den Unterricht!


Nach Unterrichtsschluss

Der entsprechende Lehrer trägt dafür Sorge, dass laut Reinigungsplan aufgestuhlt, die Fenster verschlossen sind, das Zimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen und zum Unterrichtsschluss die Tür verschlossen wird.

Schüler, die den Hort besuchen oder an Veranstaltungen nach dem Unterricht teilnehmen, dürfen sich am Nachmittag im Schulhaus aufhalten.

Ansonsten verlassen die Schüler das Schulhaus schnellstmöglich und begeben sich unverzüglich nach Hause!

 

Grundsätze

Jede Person verhält sich so, dass niemand belästigt, gefährdet oder geschädigt wird! Schul- und Privateigentum ist zu achten und zu schützen!

Einzuhalten sind die Regeln des Brandschutzes sowie die Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus, im Freigelände und in den Garderobeschränken!

Im gesamten Schulgelände gilt ein absolutes Rauchverbot!

Den Anweisungen der Lehrer, Erzieher und des technischen Personals ist Folge zu leisten.

An unserer Grundschule sind Waffen, auch waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art sowie die Propagierung und Verbreitung jugendgefährdenden, gewalt- und kriegs-verherrlichenden, nazistischen und faschistischen Gedankengutes strengstens untersagt!

Das Mitbringen von Tieren ist verboten! Ausnahmen (SU) genehmigt die Schulleitung.

Mobile elektronische Endgeräte sind während des Aufenthaltes im Schulgelände auszuschalten und persönlich sicher zu verwahren.
Bild- und Tonaufnahmen sind Eltern nur vom eigenen Kind erlaubt.
Bei festgestellten Zuwiderhandlungen wird das Gerät sichergestellt und von den Personensorgeberechtigten persönlich in der Schule abgeholt.

Lehrkräfte, Horterzieher, technisches Personal sowie Betreuer von Kindern am Nachmittag sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

Sammlungen, der Verkauf von Waren sowie Werbung bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

Für private Wertsachen, abgestellte Fahrräder auf dem Schulgrundstück und Dinge, die nicht für den Unterricht benötigt werden, übernimmt die Schule keine Haftung.

Die Beschädigung von Schul- und Privateigentum wird nicht geduldet. Bei vorsätzlicher Zerstörung von Eigentum kommen die Eltern des Verursachers für den entstandenen Schaden auf.

Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Hortzeit ist untersagt.

Das Betreten der Turnhalle und der Fachunterrichtsräume ist nur in Begleitung der Lehrer, Horterzieher und Übungsleiter gestattet.

Über das Verhalten, das Tragen von bestimmter Kleidung sowie über die Grundlagen des Unfallschutzes im Werk-, Schulgarten- und Sportunterricht werden die Schüler gesondert belehrt und die Eltern darüber informiert.

Verstöße gegen diese Hausordnung werden bei Schülern mit Erziehungs oder Ordnungsmaßnahmen (§ 39, SchulG) geahndet.

Der Schulleiter kann von seinem Hausrecht (§ 42, SchulG) Gebrauch machen und betroffene Personen vom Schulgrundstück verweisen.

 

Diese Hausordnung wurde am 21.01.2019 von der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.03.2019 in Kraft.