Sicherheit im Unterricht

Verwaltung der Gefahrstoffe

Zur Verwaltung des Chemikalienbestandes der Schule steht kostenfrei DEGINTU - das neue Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht zur Verfügung.

 

Dazu kann sich jede Schule online registrieren.

 

Alternativ kann das bis 2018 für sächsische Gymnasien kostenfreie Angebot D-GISS - Gefahrstoffmanagement in der Schule mit erweiterten Funktionen weiterhin - mittlerweile auch online - genutzt werden (84,90 € im ersten Jahr, danach 31,40 € pro Jahr).

 

 

 

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) vom 14.06.2019

Die überarbeitete Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) vom 14.06.2019 - Empfehlungen der KMK - ersetzt die bisher gültiger Richtlinie von 2016.

 

 

Substitutionsprüfung bei der Gefahrstoffbeurteilung nach dem Spaltenmodell

Das GHS-Spaltenmodell 2017 - Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

§ 6 (1) Gefahrstoffverordnung:
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: ... 4. Möglichkeiten einer Substitution ...

§ 7 (3) Gefahrstoffverordnung:
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

Hier finden Sie Hilfestellungen zur Substitutionsprüfung.