Experimente

Bei den beschriebenen Experimenten sind die Regeln der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Gefahrstoffzeichen, R- und S-Sätze sind bei den in den Experimenten verwendeten Chemikalien nicht gesondert angeführt. Bei Einsatz einzelner Experimente als Schülerexperimente sind die Schüler über mögliche Gefahren zu belehren.

Die Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen im Chemieunterricht (GUV-SR 2003, bisher GUV 19.16) finden Sie hier (einschließlich Gefahrstoffliste und Entsorgungshinweisen)