Stellungnahme der Schulkonferenz zum 2. Entwurf der Fortschreibung des Schulnetzplanes der Landeshauptstadt Dresden
Im 2.Entwurf der Fortschreibung zum Schulnetzplan der Landeshauptstadt wird unser Gymnasium generell als ein sechszügiges geführt. Die Schulkonferenz des Gymnasiums Dresden-Bühlau sieht die Sechszügigkeit nach § 43 des Schulgesetztes des Freistaates Sachsen als Erweiterung an und wird deshalb sein Beteiligungsrecht in Anspruch nehmen.
Das Gymnasium Dresden-Bühlau wurde am 1. August 2007 gegründet. Drei Schuljahre war es ausgelagert im Gebäude der 59.Grundschule. Der Aufbau unseres Gymnasiums begann unter äußerst schwierigen räumlichen Bedingungen, besonders im dritten Jahr seines Bestehens.
2010 bezogen wir unser neues funktionales Schulgebäude in der Quohrener Straße. Für zwei Schuljahre wird die Grundschule Schönfeld im gleichen Gebäude beschult. Zwei Schularten in einem Gebäude bedeutet auch immer das Aushandeln von Kompromissen.
Geplant, gebaut, genehmigt und brandschutztechnisch abgesichert wurde das Schulgebäude in der Quohrener Straße als vierzügiges Gymnasium. Da die Jahrgänge Neun und Acht aufgrund des Raummangels in der Kurparkstraße nur dreizügig geführt werden konnten, wurde einer Fünfzügigkeit in den jetzigen Jahrgängen 5 und 6 zugestimmt.
Unser neu gebautes und saniertes Schulgebäude ist aus schulfachlicher und sicherheitstechnischer Sicht auf vier Züge ausgerichtet. Das wird durch die nachfolgenden Argumente gestützt. Die Schulkonferenz spricht sich gegen die Fünfzügigkeit im derzeitigen Schulgebäude auf der Quohrener Straße 12 aus.
Begründung:
· Brandschutz und Sicherheit ist nur für ca. 950 Schüler (vierzügig) und 70 Lehrer gewährleistet
· Erforderliche Erweiterung des dritten Fachkabinetts Physik ist nach Sachstandsbericht des
Schulverwaltungsamtes vom 25.11.2011 nicht möglich
· Mensa ist zu klein (154 Sitzplätze)
· zu geringe Toilettenkapazität (Ebene 3 ohne Toiletten)
· zu geringe Pausenfläche (bei Vierzügigkeit 3,8 m²pro Schüler, bei Fünfzügigkeit ca.3 m²,
gesetzl. Vorgabe 4-6 m²)
· eine Umnutzung der Räume des GTA-Hauses ist unseres Erachtens aufgrund der Finanzierung durch die EU
und der damit verbundenen Zweckbindung über 10 Jahre nicht möglich, aufgrund der Größe sind die Räume
nicht als Klassenzimmer geeignet
In der langfristigen Zielplanung des 2.Entwurfs wird auf Seite 136 beschrieben, dass für unser Gymnasium ein zweizügiger Erweiterungsbau vorgesehen ist. Dementsprechend wird für eine Erweiterung auf eine Sechszügigkeit ab dem Schuljahr 2014/2015 die Erweiterung des Standortes durch Nutzung von „benachbarten Flächen“ geprüft. In der Präsentation der LH DD wird auf Seite 17 der Standort mit n.n. benannt. Um hier eine fundierte Stellungnahme abgeben zu können, benötigt die Schulkonferenz die Information, welche der benachbarten Fläche, dafür vorgesehen ist.
Die ebenfalls angesprochene Option zur Einrichtung einer Außenstelle wird von der Schulkonferenz grundsätzlich abgelehnt.
Die Schulkonferenz steht einer Erhöhung auf 6 Züge bei gleichzeitiger Errichtung eines Erweiterungsbaus für 2 Züge offen gegenüber. Der derzeitige Schulbau muss 4-zügig bleiben.
Natürlich sind wir uns dessen bewusst, dass die gymnasiale Ausbildung für Schülerinnen und Schüler in der Stadt Dresden abzusichern ist. Es müssen Vorschläge für Beschulungslösungen erarbeitet werden, die nicht die Qualität des Unterrichts einschränken und im Rahmen der gesetzlich verankerten Sicherheitsbestimmungen verantwortbar sind.
FAZIT:
Die Schulkonferenz beschließt einstimmig:
· das derzeitige Schulgebäude muss aus den oben dargestellten Gründen 4-zügig bleiben
· die Ablehnung einer Außenstelle aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht
· die Ablehnung der Fünfzügigkeit im derzeitigen Schulgebäude
Die Schulkonferenz steht der 6-Zügigkeit mit einem 2-zügigen Erweiterungsbau offen gegenüber.
Schulkonferenz des Gymnasiums Dresden-Bühlau
20.03.2012