Schulanfänger 2025/ 2026

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2025/ 2026

Liebe Eltern,

mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019). Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es nach §27 SchulG (Sächsisches Schulgesetz) im Vorjahr der Einschulung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.

 

Anmeldung:

 

8. und 13. August 2024, jeweils von 14 bis 18 Uhr

­   

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

 

  • Anmeldeformular zur Aufnahme in die Grundschule (Original)
  • gültiger Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers (Original)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn erforderlich (Original)

 

Schulaufnahmeuntersuchung - Onlineterminvereinbarung

Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.

Ab sofort ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung