Schulanfänger 2027/ 2028

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2027/ 2028

Liebe Eltern,

mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021). Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es nach §27 SchulG (Sächsisches Schulgesetz) im Vorjahr der Einschulung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.

 

Digitale Grundschulanmeldung (neu ab diesem Schuljahr):

Eltern können ihr Kind ab diesem Schuljahr im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 auch über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:


https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung


Die digitale Grundschulanmeldung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

 

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • das Kind wurde im Schuljahr 2025/26 nicht zurückgestellt.


In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.

 

Anmeldung vor Ort:

 

20. und 25. August 2025, jeweils von 14 bis 18 Uhr

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Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt? Unterlagen müssen vollständig sein!

 

  • Anmeldeformular zur Aufnahme in die Grundschule (Original)
  • gültiger Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers (Original)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht, wenn erforderlich (Original)

 

Persönliche Vorsprache durch Sorgeberechtigte notwendig!

 

Schulaufnahmeuntersuchung - Onlineterminvereinbarung

Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.

Ab sofort ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung

 

Weitere Informationen, zur Schulanmeldung und was sonst noch wichtig ist, können Sie in der Broschüre der Stadt Chemnitz Mein Kind kommt in die Schule nachlesen.