Liebe Eltern,
mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig (Geburtszeitraum 01.07.2020 bis 30.06.2021). Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es nach §27 SchulG (Sächsisches Schulgesetz) im Vorjahr der Einschulung an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk angemeldet werden.
Digitale Grundschulanmeldung (neu ab diesem Schuljahr):
Eltern können ihr Kind ab diesem Schuljahr im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 auch über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Die digitale Grundschulanmeldung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.
Anmeldung vor Ort:
20. und 25. August 2025, jeweils von 14 bis 18 Uhr
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt? Unterlagen müssen vollständig sein!
Persönliche Vorsprache durch Sorgeberechtigte notwendig!
Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.
Ab sofort ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung
Weitere Informationen, zur Schulanmeldung und was sonst noch wichtig ist, können Sie in der Broschüre der Stadt Chemnitz Mein Kind kommt in die Schule nachlesen.