Hausordnung

der

Gotthold-Ephraim-Lessing Grundschule

 

 

Hausordnung der Gotthold-Ephraim-Lessing Grundschule

 

1.     Geltungsbereich:

Die Hausordnung regelt Ordnung und Sicherheit im Schulhaus und im Schulgelände der

Gotthold-Ephraim-Lessing-Grundschule. Sie gilt für Nebengebäude wie Turnhalle und den Hortbereich. Die Verhaltensvorschriften gelten für alle Schüler, Eltern, Gäste unserer Schule sowie alle in der Einrichtung tätigen Personen. Ohne Zustimmung des Schulamtes dürfen keine Räume vergeben bzw. verlegt werden. Freiwerdende Räume und Gebäude sind dem Schulamt zu melden.

Die Erfassung, Bewertung und Verwaltung des Inventars ist in der Dienstanweisung DA 1030 geregelt. Verantwortlich hierfür sind alle Kollegen (Lehr- und Unterrichtsmittel), Buchverantwortlicher (Lernmittel) und der Hausmeister (Geräte und Ausstattung).

 

2.     Einlass:

Der Hausmeister schließt zu Beginn der Öffnungszeit des Hortes das Schulhaus auf.

Lehrer, welche zur 1. Stunde unterrichten, sind 7.10 Uhr im Schulhaus und übernehmen mit Einlass (7.25 Uhr) die Aufsicht in der Klasse. Sie schließen die Zimmertüren auf, Lüften durch. Alle Lehrer führen täglich gewissenhaft die Anwesenheit der Schüler im Klassenbuch von Beste.Schule.

Beim Einlass wird mit Beginn des neuen Stundenplanes darauf geachtet, dass unsere Schüler selbstständig den Weg ins Zimmer gehen. Eltern begleiten ihre Kinder nur bis zur Glastür im Erdgeschoss. Den Wunsch nach einem Gespräch mit dem Fach- oder Klassenlehrer teilen die Eltern bitte per Mail, im HA-Heft oder über Lernsax mit.

Die Sekretärin leitet Anfragen ebenfalls weiter. Ausnahmen werden im Vorfeld mit der SL kommuniziert.

In den kleinen Pausen haben alle Lehrer Aufsicht, und zwar in der Klasse, in der sie in der folgenden Stunde unterrichten. Ansonsten gilt der Aufsichtsplan.

Gäste melden sich im Sekretariat an. Halten sich unbekannte Personen im Schulhaus bzw. im Schulgelände auf, sind diese nach dem Grund zu fragen.

Gibt das Verhalten der Besucher Anlass, ihnen den Zutritt in die Schule zu verwehren, ist die Schulleitung berechtigt, Hausverbot auszusprechen.

Die Schule ist ab 6.00 Uhr bis 16.30 Uhr für dienstliche Zwecke geöffnet. Bei länger dauernden Dienstgesprächen (Elternabende, Elternsprechstunde) sind die Kollegen grundsätzlich für die Benachrichtigung des Hausmeisters und der Schulleitung verantwortlich. Sie schließen eigenverantwortlich die Türen der Schule ab.

Auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Nähe der Schule (Sichtweite der Schule) gilt Rauchverbot. Lehrer, Eltern und Gäste sind Vorbild.

Alle Schüler, Eltern und Gäste nutzen das Bestandstreppenhaus. Treppenhaus 2 ist nur für den Notfall, in Begleitung eines Lehrers oder für Personen mit Handicap, welche den Fahrstuhl benutzen müssen.

 

3.     Parkflächen:

Parken auf dem Schulhof ist nur in Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung der Schulleitung erlaubt. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr, auch bei vorhandener Sondergenehmigung.

 

4.     Fahrräder:

Grundsätzlich sind der Verbleib und die Unterbringung von Rädern im Schulgelände und an den Gebäudefassaden nicht gestattet. Zum Abstellen sind die Fahrradständer am Seiteneingang Philippstraße zu nutzen. Kollegen dürfen im Eingangsbereich des Kellers ihre Räder unterbringen. Fluchtwege sind dabei freizuhalten.

Einzelfälle werden nach Absprache und einer individuellen Prüfung durch den Schulleiter entschieden. Es wird aber trotz Genehmigung durch den Schulleiter im Schadensfall (Beschädigung, Diebstahl etc.) keinerlei Haftung übernommen.

 

5.     Handys/Endgeräte:

Handys bzw. Endgeräte liegen in der Verantwortung der Eltern.

Im Schulgebäude dürfen durch Schüler und Schülerinnen (SuS) keine privaten Handys, Handy-Uhren, auch Smartwatch genannt, oder andere technische Endgeräte, die internet- oder aufnahmefähig sind, genutzt werden. Private Schülerendgeräte sind deshalb vor Betreten des Schulgebäudes auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen. Das gilt auch für Praktikanten.

Bei Verstoß wird das Handy/Endgerät vom Lehrer bis zum Unterrichtsschluss bzw. vom Horterzieher bis Betreuungsschluss eingeschlossen. Bei mehrmaligem Verstoß muss das Handy/Endgerät vom Erziehungsberechtigten beim Schulleiter bzw. Hortleiter abgeholt werden.

Für Beschädigung oder Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

Bei schulischen Veranstaltungen (Schulanfang, Feste ) ist das Fotografieren nur erlaubt, wenn das Recht am eigenen Bild beachtet wird und keine Bilder oder Videos veröffentlicht werden.

 

6.     Reinigung:

Für die Reinigung der Gebäude, Räume und sanitären Einrichtungen ist eine vom Schulamt eingesetzte Reinigungsfirma verantwortlich. Für die Sauberkeit der Außenanlagen sorgt der Hausmeister.

Jede Klasse sorgt selbst für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Fachräumen sowie in den Gängen, im Garderobenschrank und im Treppenhaus.

 

7.     Werterhaltung, Instandsetzung:

Alle in der Einrichtung arbeitenden Bediensteten sind verpflichtet, ihnen auffallende Mängel oder Schäden dem Verantwortlichen für Sicherheit (Herrn Kiesewalter), dem Hausmeister oder der Schulleitung mitzuteilen. Schüler dürfen ebenfalls auf Mängel hinweisen.

Alle Kollegen sind verpflichtet, auf die Schüler so einzuwirken, dass schulisches Eigentum pfleglich behandelt wird. Bei Verstößen sind vom Lehrer sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In schwerwiegenden Fällen erfolgt die Beratung in der Lehrer- bzw. Schulkonferenz. Bei mutwilliger Sachbeschädigung erfolgt die Schadensmeldung an die Stadt. Eine Schadensersatzforderung wird an den Verursacher gestellt.

 

8.     Sicherung der Dienstgebäude, Diensträume:

Alle Bediensteten können sich ab 6.00 Uhr uneingeschränkt in den Diensträumen aufhalten. Beim Verlassen der Diensträume ist zu kontrollieren, ob alle Fenster geschlossen (nicht angekippt), das Licht gelöscht und die Türen abgeschlossen sind. Elektrische Geräte sind vom Netz zu nehmen, die Digitaltafeln und dazugehörende Lautsprecher auszuschalten. Ausnahmen: Kühlschrank und Computer mit Sonderregelung. Kollegen, die für längere Zeit keinen Dienst in der Einrichtung versehen (Abordnung, Erziehungsurlaub usw.), geben ihre Schlüssel ab. Der Hausmeister führt ein Schlüsselbuch, welches einmal jährlich vom SL zu kontrollieren ist.

Schlüsselverluste sind umgehend der Schulleitung und dem Hausmeister zu melden. Besucher sind nicht allein in den Diensträumen zu lassen. Für Elterngespräche u.ä. sind das Arztzimmer und die Klassenzimmer zu nutzen.

 

9.     Verhaltensvorschriften:

Zum Schutz des schulischen und privaten Eigentums sowie zur Geheimhaltung von Geschäftsvorgängen sind die Räumlichkeiten auch bei kurzzeitigem Verlassen abzuschließen. Die Bediensteten haben das ihnen anvertraute Eigentum pfleglich zu behandeln und sicher zu verwahren.

Essen und Trinken während des Unterrichts liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Das Benutzen von Elektrogeräten ist nur an genehmigten Standorten und mit überprüften Geräten gestattet. Nichtgeprüfte Geräte dürfen nicht benutzt werden. Jeder Kollege ist für die ordnungsgemäße Abschaltung selbst verantwortlich.

Das Aufbewahren von privaten Wertsachen und Geldbeträgen in Diensträumen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bediensteten haben auf ihr persönliches Eigentum selbst Acht zu geben.

Die Schüler achten ebenfalls auf ihr Eigentum.

 

10.   Vertrieb von Waren, Werbung, Sammlungen:

Der Vertrieb von Waren, allgemeine Produktwerbung, Werbung von Parteien und sonstigen Vereinigungen sowie private Sammlungen aller Art sind in der Schule untersagt. Für das Anbringen von Aushängen sind nur die dafür von der Schulleitung festgelegten Tafeln zu verwenden. Vor dem Aushang muss die Zustimmung der Schulleitung eingeholt werden.

Ohne Genehmigung können angebracht werden:

- Aushänge für Veranstaltungen der Ämter und sonstigen Einrichtungen

- Aushänge des Personalrates

- Aushänge der Gewerkschaften

Werbung ist am und im Schulgebäude nicht erlaubt.

 

11.   Fundsachen:

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben oder im Bereich des Fundbüros (Vorraum Umkleidekabinen) aufzuhängen bzw. abzulegen. Vor den Ferien im Herbst, Winter und Sommer findet dort das „Fundbüro“ statt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, 6 Monate, werden die Fundsachen der Kleidersammlung zugeführt.

 

12.   Unfallverhütung:

Die Schüler sind regelmäßig von den Lehrern über die Verhütung von Unfällen zu belehren. Auf besondere Gefahrenstellung im Schulbereich (Baustellen u. ä.) weist der Lehrer die Schüler gesondert hin. Bei Bauarbeiten im Schulgelände achtet das gesamte Kollegium darauf, dass Fluchtwege nicht verstellt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Eintritt eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls.

 

13. Cannabis und andere Drogen, Alkohol

Offensichtlich unter Drogen oder Alkohol stehenden Personen ist der Zutritt ins Schulgebäude nicht gestattet. Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen oder zu konsumieren. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen sowie die Hausordnung richtet sich das Vorgehen nach dem jeweiligen Personenkreis, dem der Verstoß zuzurechnen ist:

1. Bei Schülerinnen und Schüler - unabhängig, ob minderjährig oder volljährig - sind in jedem Fall eines Verstoßes erziehungs- bzw. ordnungsrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Für den Fall, dass Minderjährige Cannabisprodukte mit sich führen, sind diese bei Bekanntwerden einzuziehen, die Polizei und die Eltern zu informieren und die weggenommene Rauschgiftmenge der Polizei zu übergeben. Bei Volljährigen ist eine Einziehung nur dann zulässig, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die nach Cannabisgesetz erlaubte Menge (25 bzw. 30 Gramm) offensichtlich überschritten wird.

2. Handelt es sich um einen Verstoß durch Lehrkräfte bzw. sonstiges im Dienste des Freistaates Sachsen bzw. des Schulträgers stehendes Personal, ist abzuwägen, ob disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind.

3. Bei allen anderen Personen ist von der Wahrnehmung des Hausrechts Gebrauch zu machen.

 

14.   Schulablauf:

Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich.

Die Stühle werden entsprechend des Reinigungsplanes hochgestellt.

Fachräume, einschließlich Umkleideräume sind nur unter Aufsicht des Lehrers zu betreten. Eine Belehrung über Verhalten und Arbeiten im Fachunterrichtsraum erfolgt halbjährlich. Der Lehrer verlässt als letzter den Klassen-/Fachraum, verschließt die Fenster und die Tür.

Die Brandschutztüren überprüft der Hausmeister 1 x monatlich auf ihre Funktionstüchtigkeit. Sie bleiben, außer in den Wintermonaten im Treppenhaus 2, offen.

Es ist darauf zu achten, dass das Licht nur dann angeschaltet ist, wenn die Notwendigkeit besteht. Befindet sich niemand im Zimmer, bleibt es gelöscht. Dies gilt auch für Fachräume und das Lehrerzimmer.

Die Fensterbänke am vorderen und hinteren Fenster werden freigehalten, damit regelmäßig gelüftet werden kann. Befinden sich Kinder ohne Aufsicht/Lehrer im Zimmer bleiben die Fenster gekippt oder geschlossen.

Bei geöffneten Fenstern ist auf ins Zimmer ragende Fensterflügel zu achten.

Im Erdgeschoss sind die Fenster grundsätzlich nach Dienstschluss zu schließen (Einbruchsgefahr).

Die Digital-Tafel wird nach jeder Unterrichtsstunde abgewischt, Ausnahmen sind gestattet. Am Ende der Woche erfolgt eine gründliche Reinigung mit dem dafür vorgesehenen Mittel.

Sollten am Boden größere Verschmutzungen sein, sind diese zu beseitigen. Dafür sind in jedem Klassenzimmer Besen und Schaufel vorhanden.

Wischeimer, Schrubber und Lappen befinden sich im Keller.

Heruntergefallene Kleidungsstücke werden aufgehoben, die Kleiderschränke sind zu schließen (Brandschutzordnung).

 

15.   Speiseraum

In der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss (12.35 Uhr) kann im Speiseraum das Mittagessen eingenommen werden. Hortkinder essen nach Anmeldung im Hort. Alle achten auf Ruhe und Ordnung bei der Esseneinnahme und auf kultiviertes Essen. Kleidung sowie Schultaschen werden im Vorraum der Umkleideräume abgelegt. Die Tische werden von den Schülern abgewischt. Der Speiseraum wird täglich gereinigt.

 

16.   Allgemeine Hinweise:

Der Schule müssen zu Beginn des Schuljahres die aktuellen Kontaktdaten auf dem Datenblatt vorliegen. Bei Änderungen während des Schuljahres ist die Schule zu informieren.

Bei besonderen Vorkommnissen (Todesfälle, plötzliches Verschwinden von Schülern u. ä.) ist unverzüglich die Schulleitung zu informieren.

Bleibt ein Kind dem Unterricht fern, so hat die Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten bis zum Beginn der ersten Unterrichtsstunde des Kindes schriftlich bei der Klassenleitung bzw. Fachlehrer oder telefonisch im Sekretariat zu erfolgen. Entschuldigt werden kann auch über Lernsax und Beste.Schule. Ein Anrufbeantworter ist ebenfalls geschaltet. Eine schriftliche Entschuldigung hat nach 3 Tagen, ein ärztliches Attest nach 5 Tagen vorzuliegen.

Unentschuldigtes Fehlen kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führen. Hier gelten die Regelungen der Schulbesuchsordnung, §2.

Alle Schüler nehmen ihre Sportsachen nach der letzten Sportstunde der Woche, spätestens freitags, zum Waschen mit nach Hause.

Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft.

 

zuletzt geändert am 29.09.2026

 

 

C.Andert

Schulleiterin

 

 

 

Aufgaben und Standorte der Aufsichten

 

Die Bewegungspausen finden bei entsprechender Witterung im Freien statt.

Für den Fall, dass der Hortgarten nicht genutzt werden kann (Bauarbeiten, Nässe) verbringen alle Klassen die Pause auf dem Schulhof. Die Aufsicht kann bei Bedarf auf einen weiteren Kollegen übertragen werden.

Kollegen, welche keine Aufsicht haben, sind mit Einlass der Kinder am Klassen- bzw. Fachunterrichtsraum und übernehmen die Aufsicht der Klasse.

In der Turnhalle wird ein Ruhebereich eingerichtet. Kinder dürfen dort mit Sitzkissen, Buch oder Malutensilien (keine Schere, keine Filzstifte) die 1. Bewegungspause verbringen.

 

Erdgeschoss:

Regenpause - Beaufsichtigung der Jungentoilette,der Mädchentoilette im Umkleidebereich und des Turnhallenganges.

Hof-/Gartenpause- verbleibt im Schulgebäude und beaufsichtigt den Bereich der Jungentoilette, der Mädchentoilette im Umkleidebereich und den Turnhallengang.

 

1.Stock:

Regenpause - Aufsicht der Klassenzimmer, der Treppe zum Erdgeschoss und zum 2.Stock. Der aufsichtsführende Lehrer sorgt für Ordnung und Sauberkeit vor den Dienstzimmern.

Zur Hofpause übernehmen die Kollegen den hinteren Teil des Hofes/Gartens.

Sie achten auf Sauberkeit im Gelände nach der Hofpause, verlassen zuletzt den Hof/Garten und verschließen das Gartentor. Ggf. muss das Hoftor wieder geöffnet werden (bei Abholung der Müllcontainer).

 

2.Stock:

Regenpause - Aufsicht der Klassenzimmer, der Treppe zum 1. Stock und zur 3. Etage.

Der aufsichtsführende Lehrer achtet auf Ordnung am Tisch und vor den Kleiderschränken.

Zur Hofpause übernehmen die Kollegen den linken Teil des Hofes/Gartens.

 

3.Stock:

Regenpause - Kontrolle der Klassenzimmer, der Treppe zum 2.Stock.

Der aufsichtsführende Lehrer achtet auf Ordnung vor den Kleiderschränken.

Zur Hofpause übernehmen die Kollegen den  vorderen Teil des Hofes/Gartens.

 

Die Aufsichtsordnung ist Bestandteil der Hausordnung.