Schulprgogramm

Schulprogramm

 

der

 

Gotthold-Ephraim-Lessing-Grundschule

 

 

 

 

„In Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt die Schule ihr eigenes pädagogisches Konzept und plant und gestaltet den Unterricht und seine Organisation auf der Grundlage der Lehrpläne in eigener Verantwortung. Die pädagogischen, didaktischen und schulorganisatorischen Grundsätze zur Erfüllung des Bildungsauftrages im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen legt die Schule in einem Schulprogramm fest. Auf der Grundlage des Schulprogramms bewerten die Schule und die Schulaufsichtsbehörde in regelmäßigen Abständen das Ergebnis der pädagogischen Arbeit. Die Bewertung ist Bestandteil des Schulporträts.“

(§1 Abs. 3 Schulgesetz)

 

 

„Sage es mir, und ich vergesse es, zeige es mir, und ich erinnere mich, lass es mich tun, und ich behalte es!“      Konfuzuis

 

„Auf Kinder wirkt das Vorbild, nicht die Kritik!“     Thiersch

 

„Lernen hat bittere Wurzel, aber es trägt süße Frucht!“ Deutsches Sprichwort

 

„Was man jung lernt, das bleibt.“      Deutsches Sprichwort

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

1.      Leitgedanke

2.      Lage und Ausstattung der Schule

3.      Grundsätze unserer Arbeit

3.1.   Pädagogische Grundsätze

3.2.   Didaktische Grundsätze

3.3.   Bildungsberatung

4.      Schulorganisatorische Grundsätze

4.1.   Unterrichts-und Pausenzeiten

4.2.   Pausengestaltung

4.3.   Leistungsermittlung und Bewertung

4.4.   Fördern, fordern, integrative und inklusive Unterrichtung

4.5.   Schuleingangsphase

4.6.   Zusammenarbeit mit den Eltern

4.7.   Traditionen

5.      Fortbildungen

6.       Evaluation

7.       Sonstiges

 

1. Leitgedanke

„Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!“

 

Gotthold Ephraim Lessing

 

 

Unsere Schule trägt seinen Namen und seine Forderungen an die Menschen sind heute noch so aktuell wie damals.

 

Wollen wir diesen gerecht werden, kann unsere Aufgabe nicht im Vermitteln von Wissen allein liegen, sondern muss ebenso in der Erziehung der uns anvertrauten Kinder wurzeln.

 

Als Pädagogen tragen wir einen Teil dazu bei, bei unseren Kindern Eigenschaften wie Selbstständigkeit im Handeln und Denken, Kreativität, Ausdauer und soziales Empfinden zu fördern.

 

Wir bringen ihnen bei, Verantwortung zu übernehmen für eigenes Tun, gegenüber anderen und der Umwelt sowie Respekt, Rücksicht und Toleranz für ein harmonisches Miteinander.

 

2. Lage und Ausstattung der Schule

Chemnitz ist eine Großstadt am Rande des Erzgebirges. Hier leben ca. 250.000 Menschen. Die G.-E.-Lessing-Grundschule liegt nahe dem Stadtzentrum auf dem Sonnenberg. Dieser Stadtteil ist ein sozialer Brennpunkt mit großer Vielfalt und sehr guter Infrastruktur. Menschen aus allen sozialen Schichten, davon viele mit Migrationshintergrund vieler Nationen leben hier gemeinsam.

Unser Schulgebäude wurde im Zeitraum von 2009 bis 2011 unter Beachtung des Denkmalschutzes grundlegend saniert und befindet sich überwiegend im gepflegten Zustand. Für Kinder mit körperlicher Beeinträchtigung gibt es einen Fahrstuhl. Um Strom zu sparen, funktionieren viele Lampen mit Bewegungsmelder. Alle Klassenzimmer, Treppenhäuser und Gänge haben helle freundliche Farben.

Unsere Turnhalle wurde ebenfalls saniert und erfüllt die aktuellen Sicherheitsbestimmungen. Unsere Sporthalle wird auch von zahlreichen Sportvereinen der Stadt genutzt.

Im Erdgeschoss unserer Schule sind die Räume des Hortes untergebracht. Außerdem befinden sich Horträume unterm Dach und in der 3. Etage. Ein Teil unserer Schüler besucht den Hort der Kindertagesstätte „Sonnenbergstrolche“ auf der Sebastian-Bach-Straße.

Zu unserem Schulgelände gehören außerdem der Schulhof mit altem, schattenspendendem Baumbestand und Sitzgruppen sowie an der Zietenstraße eine große Wiese mit verschiedenen Spielmöglichkeiten, wie Sandkasten, Schaukel und Klettergerüst. Dieses Außengelände wird in den großen Pausen von uns und am Nachmittag vom Hort genutzt. Ein Teil dient als Schulgarten und ein weiterer als Sportplatz.

Das Schulgelände bietet mit all seinen Räumlichkeiten im Innen- und Außenbereich gute Voraussetzungen für ein freudvolles und erfolgreiches Lernen.

In der Mittagspause und nach der 5. Stunde hat jedes Kind die Möglichkeit, in unserem Speiseraum eine warme Mahlzeit einzunehmen. Unser derzeitiger Essenanbieter ist GfB Catering.

Seit Januar 2026 erhalten wir Mittel aus dem  „Startchancenprogramm“. Unser  Konzept bis 2027 setzt sich folgende Schwerpunkte:  

 

1. Leseförderung

2. Das Nutzen von außerschulischen Lernorten

3. Die Stärkung der Gemeinschaft im emotional-sozialen Bereich

 

Klassenanzahl und Schülerschaft

  • sieben Regelklassen (ein-/zweizügig)
  • 149 Schüler und Schülerinnen (Stand September 2026)
  • Kinder mit Migrationshintergrund und Deutsch als Zweitsprache

Räumliche Ausstattung

  • neun Klassenräume, drei Fachräume (Musik, Kunst, Werken), Fachmittelräume
  • großes Computerkabinett
  • Turnhalle (Größe ca. ein Volleyballfeld), Sportplatz mit Laufbahn und Weitsprunganlage
  • Schülerküche
  • kleiner Schulhof, großer Hortgarten
  • Schulgarten mit Hochbeeten
  • Speiseraum

Technische Ausstattung

  • WLAN in allen Klassenzimmern
  • digitale Tafeln in allen Klassenzimmern
  • Computerarbeitsplatz in allen Klassenzimmern
  • Klassensatz iPads zur Nutzung im Klassenzimmer
  • Computerkabinett

Personal

  • 12 Lehrkräfte (inkl. Schulleitung)
  • eine Lehrerin in Ausbildung
  • eine Schulsozialarbeiterin (DonBosco), ein Inklusionsassistent (DonBosco)
  • eine Sekretärin
  • ein Hausmeister
  • ein Sprach- und Integrationsmittler
  • ein Schulassistent für das Startchancenprogramm

 

3.        Grundsätze unsere Arbeit

3.1.    Pädagogische Grundsätze

„Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen der Kinder an. Sie arbeitet leistungs- und kindorientiert und beachtet die Verschiedenartigkeit der Kinder.“ (§2 Grundschulordnung)

 

Unser Ziel ist es, den Schülern grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln und sie zu ehrlichen, fleißigen und achtsamen Menschen zu erziehen, die bereit sind, für ihre Zukunft zu lernen. Unser Kollegium steht für Gerechtigkeit, Toleranz und gegenseitiger Achtung gegenüber anderen und ist bestrebt, dies auch den uns anvertrauten Kindern zu vermitteln.

 

Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte für unser alltägliches pädagogisches Handeln:

 

  • Wir bieten Geborgenheit und Wärme, damit die Kinder gern zur Schule kommen und ermöglichen ein Lernen in ruhiger und freundlicher Atmosphäre.
  • Wir gestalten einen interessanten und an der Erlebniswelt der Kinder orientierten Unterricht, in dem differenziert und handlungsorientiert gearbeitet wird. Auf Grundlage der Lehrpläne erfolgt eine entwicklungsfördernde, anspornende und gerechte Leistungsbewertung.
  • Der Unterricht soll die Schüler zum Mitdenken und Mitgestalten anregen. Vom anfänglichen spielerischen Lernen werden sie allmählich zu bewusstem und selbstständigem Lernen geführt.
  • Allen Schülern wird entsprechend ihrer individuellen Lern- und Entwicklungs-voraussetzungen eine bestmögliche Förderung zuteil.

 

Für die Umsetzung der Zielstellung sind uns Leistungsbereitschaft und Fachkompetenz, Kreativität und Eigeninitiative, Übernahme von Verantwortung, aber auch Offenheit, Kooperationsbereitschaft und gegenseitiges Vertrauen wichtig. Dafür arbeiten wir eng mit den Sorgeberechtigten zusammen.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind wir berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebes und zur Erfüllung der uns übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderliche Maßnahmen zu treffen. Dazu zählen u. a. unsere Hausordnung, allgemeine Anordnungen und Einzelmaßnahmen. (§32 SSG)

 

3.2.   Didaktische Grundsätze

1. Jeder Kollege verschafft sich zu Beginn des Schuljahres einen Überblick über den Entwicklungsstand seiner Schüler.

  • Einsichtnahme in die Schülerunterlagen
  • Führen von Elterngesprächen, evtl. Bildungsvereinbarungen bzw. Nachteilsausgleich treffen
  • Ausgangsanalyse in den Fächern Deutsch und Mathematik (Klasse 1 wichtig)
  • Absprachen mit Fachlehrern
  • Erstellen des Förderplanes für Kinder mit Entwicklungsbesonderheiten

 

V.:       Klassenlehrer, Fachlehrer

 

2. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Um eine optimale Förderung zu erreichen, arbeiten wir im Unterricht so oft wie möglich differenziert. Des Weiteren haben die Kinder die Möglichkeit am Förderunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilzunehmen. Eine entsprechende Mitteilung erfolgt rechtzeitig an die Eltern. (Siehe Punkt 4.4. „Fördern, fordern, integrative und inklusive Unterrichtung“)

 

V.:       Klassenlehrer, Fachlehrer, Eltern

 

3. Unterrichtsgestaltung

Die Unterrichtsgestaltung obliegt dem Lehrer auf der Grundlage der im Lehrplan festgelegten Ziele. Er zeichnet sich aber durch festgelegte Rituale, Methodenvielfalt und Differenzierung aus.

Jeder Kollege nutzt eigenverantwortlich die Möglichkeiten, die ihm die Rhythmisierung des Schulalltages bietet. In Vertretungsstunden ohne Vorbereitung liegt der Unterrichtsschwerpunkt auf der Arbeit an den Basiskompetenzen.

 

V.:       Klassenlehrer, Fachlehrer

 

3.3.   Bildungsberatung

Bildungsberatung an der Grundschule beginnt mit der Schuleingangsphase. Sie bietet Zeit und Raum für ausführliche Beratungen zur Schulaufnahme und damit für eine gute Vorbereitung von Kindern und Eltern auf den Schulbeginn. Weitere Schwerpunkte der Bildungsberatung an der Grundschule sind die Beratung zur Schullaufbahnwahl beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen und bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensbesonderheiten sowie bei eventuellem sonderpädagogischen Förderbedarf.

 

Ablauf Bildungsberatung an unserer Schule

Schulanmeldung         Eltern erhalten Hinweis auf die Broschüre „Ein guter Start“ – Grundschule in Sachsen ausgehändigt
  Besondere Bildungsberatung für Kinder mit Migrationshintergrund
   
Pädagogische Überprüfung  Erstes Kennenlernen des Schulanfängers und Beratungsgespräch mit Sorgeberechtigten zur Schullaufbahn
   
0-Elternabend   Die Eltern werden sowohl über die Ziele und Aufgaben der Grundschule als auch über die in Sachsen möglichen weiteren Bildungswege und über die Mitwirkungsmöglichkeiten als Sorgeberechtigte informiert.
   
ab Klasse 1  Individuelle Elterngespräche bzw. Beratung zur schulischen Entwicklung jedes Kindes, Dokumentation der Ergebnisse im Protokoll
  Beratung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensbesonderheiten und bei eventuellem sonderpädagogischen Förderbedarf.
   
Klasse 3 1.Schulhalbjahr Teilnahme am Projekt „Die Großen für die Kleinen“ am Keplergymnasium 2.Schulhalbjahr Beginn der Bildungsberatung zur Schullaufbahnwahl durch den Klassenlehrer – Dokumentation der Ergebnisse im Protokoll Elternabend wenn möglich mit Kollegen des Beruflichen Gymnasiums
   
Klasse 4    1.Schulhalbjahr Elternabend wenn möglich mit Kollegen der Oberschule und des Gymnasiums 2. Bildungsberatung zur Schullaufbahn durch Klassenlehrer – Dokumentation der Ergebnisse im Protokoll

 

4.      Schulorganisatorische Grundsätze

4.1. Unterrichts- und Pausenzeiten

 

Einlass 7:25 Uhr
1. Stunde 7:40 - 8:25 Uhr
Einlass 8:25 Uhr
2. Stunde 8:35 - 9:20 Uhr
1. Bewegungspause  
3. Stunde 9:45 - 10:30 Uhr
4. Stunde 10:40 - 11:25 Uhr
2. Bewegungspause / Mittagessen  
5. Stunde 11:50 - 12:35 Uhr
6. Stunde 12:40 - 13:25 Uhr

 

4.2. Pausengestaltung

Die großen Pausen sind Bewegungspausen. Dabei nutzen wir bei entsprechender Witterung unser Außengelände an der Zietenstraße. Kinder, welche bis zur 6. Stunde Unterricht haben, sowie Förder-, DaZ und I-Kinder, die in der 5. Stunde Unterricht haben, gehen in der 2. Bewegungspause zum Mittagessen und anschließend zur Pause.

 

Bei schlechter Witterung verbringen die Kinder die Pause unter Aufsicht in den Klassenzimmern. Fang- und Ballspiele sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich im

Klassen-/Fachzimmer sowie Schulhaus verboten.

In der Turnhalle wurde ein Ruhebereich eingerichtet.

 

4.3. Leistungsermittlung und Bewertung

Grundlage der Leistungsermittlung und Bewertung an unserer Schule ist der Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 7.8.2024. (Siehe Anhang) Die Eltern werden zum Elternabend ausführlich informiert.

Über „Beste.Schule“ erhalten die Eltern personenbezogenen Informationen zum aktuellen Lernstand ihres Kindes. Die Anmeldedaten erhalten die Eltern über den Klassenlehrer oder unseren Pitko.

 

4.4. Fördern, fordern, integrativer und inklusiver Unterricht

1. „Die Grundschule soll nach Maßgabe der Stundentafel eigenverantwortlich Förderangebote und Ganztagesangebote zur individuellen Förderung festlegen.“ SOGS §14

An unserer Schule stehen pro Klasse wöchentlich 2 Förderstunden in den Fächern Deutsch und Mathematik zur Verfügung. Der Förderunterricht erfolgt zusätzlich zum regulären Stundenplan.

Für den FÖ-Unterricht ist uns wichtig:

 

-           Arbeit in kleinen Lerngruppen

-           Unterstützung der Teilnahme durch die Sorgeberechtigten

 

Die Teilnahme am Förderunterricht wird durch den Fachlehrer individuell mit den Eltern abgesprochen. (Information im Hausaufgabenheft)

Im Schuljahr 2026/27 erlernen 5 Kinder der Klasse 2 im Programm „JeKi“ ein Instrument und 5  Schüler erhalten zusätzliche Leseförderung durch eine Lerntherapeutin.

 

„Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.“ (SMK Blog)

 

Seit dem Schuljahr 2025/26 bieten wir verschiedene außerschulische Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung für alle Klassenstufen an. Der Plan dazu hängt im Schulhaus aus und wird über unsere Homepage, Lernsax oder einem Elternbrief bekanntgegeben.

 

2. An unserer Schule werden derzeit Kinder mit folgenden Inklusionsschwerpunkten unterrichtet:

  • Förderschwerpunkt Sprache
  • Förderschwerpunkte soziale und emotionale Entwicklung
  • Förderschwerpunkt Lernen

 

Der Unterricht der Schüler erfolgt in der eigenen Klassengemeinschaft, in kleinen Gruppen oder einzeln. Für jeden Inklusionsschüler gibt es einen individuellen Förderplan, der halbjährlich mit dem Klassenlehrer und den Eltern besprochen und aktualisiert wird. Alle zwei Jahre wird mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) ein Entwicklungsbericht erstellt. Bei Bedarf finden weitere Absprachen zwischen Eltern und Pädagogen statt.

Unterstützung und Beratung erhalten wir vom MSD folgender Schulen:

- Förderzentrum zur Lernförderung „Johann Heinrich Pestalozzi“

- Sprachheilschule „Ernst Busch“

- Sonderpädagogisches Förderzentrum „Johannes Trüper“

- „Terra Nova Campus“

 

3. Wir unterrichten Schüler mit Migrationshintergrund in „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Dies erfolgt in Gruppen klassenweise. Für jedes Kind wird eine Ausgangsanalyse durchgeführt (Beobachtungsbogen – Niveaubeschreibungen Deutsch als Zweitsprache für die Primarstufe). Diese Ausgangsanalyse bildet die Basis für die weitere Arbeit mit den Kindern. Dies wird kontinuierlich dokumentiert. 

V.: DaZ-Lehrer in Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrern, Sprachmittler

4.  Kinder mit einer diagnostizierten Teilleistungsschwäche erhalten auf Antrag der Sorgeberechtigten einen Nachteilsausgleich. Den Beschluss darüber fasst die Klassenkonferenz.

5. Für Kinder, die eine Klassenstufe wiederholen wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten eine Bildungsvereinbarung zu Beginn des Schuljahres getroffen. Diese legt Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten fest und wird halbjährlich aktualisiert.

 

4.5. Schuleingangsphase

§ 5  GSOS

„(1) Die Schuleingangsphase ist ein Prozess, der die Anmeldung, die Schulaufnahmeuntersuchung, die Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes, die Aufnahme und den Anfangsunterricht umfasst.“

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt zu Beginn eines jeden Schuljahres. Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, sind anzumelden. 

 

Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der die folgenden Dokumente vorlegen muss: 

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de sowie in den kommunalen Grundschulen)
  • Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers
  • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis dessen erforderlich

Die Termine zur Anmeldung werden durch die Stadt Chemnitz rechtzeitig veröffentlicht. Ab dem Schuljahr 2026/27 ist eine Anmeldung auch digital möglich.

 

Schulaufnahmeuntersuchung

Die Schulaufnahmeuntersuchung (medizinischer Bereich) erfolgt durch einen Amtsarzt im Gesundheitsamt. Die Eltern melden sich über einen QR-Code selbst an.

 

Ermittlung des aktuellen Lernstandes

Die Ermittlung des aktuellen Lernstandes (pädagogischer Bereich) erfolgt durch die Grundschullehrer unserer Schule. Der zukünftige Schulanfänger wird mit seinen Eltern zum Test eingeladen.

Für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache findet außerdem eine Besondere Bildungsberatung statt.

 

Ablauf an unserer Schule

1. Schulanmeldung zu Beginn des neuen Schuljahres – Termine werden vom

    Schulträger festgelegt.

 

2. Pädagogische Überprüfung – Oktoberferien oder individuelle Termine

 

3. Überprüfung beim Jugendärztlichen Dienst – Anmeldung mittels QR-Code

 

4. Einleitung Förderschulverfahren – bis 31.1.

 

5. Entscheidung über Einschulung/Rückstellung – 1./2.  Quartal durch Schulleitung

 

7. Beginn Lern- und Spielnachmittag – nach Ostern

 

8. Bescheide über Einschulung – Termin wird von der Schulaufsicht festgelegt

 

9. Kennenlernelternabend mit Bekanntgabe der Klassenaufteilung – Mai/Juni

 

10. Ermittlung Ausgangslage zu Beginn des 1. Schuljahres

 

4.6. Zusammenarbeit mit Eltern

Rechte der Eltern

 

Recht auf Information über den Entwicklungsstand ihres Kindes

Recht auf Anhörung bei Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen

Recht einen Vertreter der Klasse in den Elternrat zu wählen

 

Mitwirkung an der Erziehung:

Eltern haben das Recht, an der schulischen Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzuwirken. Dies umfasst die Teilnahme an Elternversammlungen und die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anliegen einzubringen.

 

Elternvertretung:

Eltern können Vertreter wählen, die ihre Interessen in verschiedenen Gremien der Schule vertreten, wie z.B. im Elternrat oder in der Schulkonferenz. Diese Vertreter haben das Recht, Informationen von der Schulleitung zu erhalten und an Entscheidungen mitzuwirken.

 

Zugang zu Informationen:

Eltern haben das Recht auf Informationen über die schulische Entwicklung ihrer Kinder sowie über die schulischen Abläufe und Angebote.

 

Pflichten der Eltern

Pflicht zur elterlichen Sorge

Pflicht zur Ausstattung Ihres Kindes

Pflicht zum regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes

Pflicht die Schul- und Hausordnung einzuhalten

 

Zusammenarbeit mit der Schule:

Eltern sind verpflichtet, mit der Schule zusammenzuarbeiten, um die bestmögliche Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Unterstützung der schulischen Maßnahmen und die Teilnahme an Elternabenden.

 

Förderung der schulischen Leistungen:

Eltern sollen die schulischen Leistungen ihrer Kinder fördern, indem sie sie bei den Hausaufgaben unterstützen und ein positives Lernumfeld zu Hause schaffen.

 

Einhaltung der Schulpflicht:

Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen und regelmäßig zur Schule gehen.

 

(Sächsisches SG, Elternmitwirkungsverordnung)

 

Die Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Schule ist ein fester Bestandteil unseres Schullebens. Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung, persönlicher Kontakt und Austausch auf Augenhöhe sind uns wichtig.

 

Über Elternbriefe und Aushänge erhalten alle Eltern wichtige Informationen zu Schulhöhepunkten oder Klassenveranstaltungen. Wir nutzen außerdem Homepage, Lernsax, Beste.Schule  und Emails.

 

Zu Schuljahresbeginn finden in allen Klassen Elternabende statt.

 

Schwerpunkte:                   

 

Klasse 4                      Bildungsberatung OS/Gymnasium

 

Klasse 3                      Bildungsberatung/Kompetenztest/Bewertung-Zensierung/

                                    Wahl Elternvertreter

 

Klasse 2                      Bewertung-Zensierung/Kopfnoten/Lernstandserhebung am Ende

                                    des Anfangsunterrichts

 

Klasse 1                      Gegenseitiges Kennenlernen/Schulablauf/Wahl Elternvertreter

 

Im 2. Schulhalbjahr soll in den Klassen 1-3 der zweite Elternabend stattfinden.

 

Schwerpunkte:       

 

Klasse 3                      Bildungsberatung Berufliches Gymnasium

 

Klasse 2                      Schuljahresrückblick/Bewertung-Zensierung

 

Klasse 1                      Schuljahresrückblick/Schwimmunterricht in Klasse 2

 

Die Klassen 4 legen nach Bedarf selbst fest.

 

Gern nehmen wir die Ideen und die Unterstützung der Eltern bei der Durchführung von Projekten, Exkursionen und Kinderfesten auf.

 

Elternrat/Schulkonferenz

 

Zu Beginn des Schuljahres können die Eltern der Klassen Elternvertreter wählen. Diese werden ihre Klasse für zwei Jahre im Elternrat vertreten. Aus deren Reihen werden 4 Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus:

4 stimmberechtigten Vertretern des Elternrates

4 stimmberechtigten Vertretern des Lehrerkollegiums

4 teilweise stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers

 

sowie

 

der Schulleiterin als Vorsitzende der Schulkonferenz und nicht stimmberechtigt.

 

Die Schulkonferenz tagt mindestens 2mal jährlich.

 

4.7. Traditionen

Unser Schulleben ist von vielen Höhepunkten geprägt. Kinder mit entsprechenden Interessen und Neigungen nehmen an Wettkämpfen teil und messen sich im fairen Wettkampf. Andere Kinder stellen ihr Können in Konzerten oder Theateraufführungen unter Beweis. Engagierte Eltern unterstützen unsere Vorhaben und bringen sich in die Vorbereitung und Durchführung mit ein.

  • 1./2. Schulwoche                Methodentraining: „Das Lernen lernen.“

Ausgangsanalysen Klassen 1

 

  • September                           Sächsischer Schulsporttag
  • November                           Vorlesetag, Lampionumzug
  • Dezember                            Projektwoche Weihnachten
  • Januar                                              Teilnahme an der Mathematikolympiade

„Die Großen für die Kleinen“ Keplergymnasium

 

  • Februar                                 evtl. Faschingsveranstaltung
  • März                                      Schultheaterwoche
  • April                                       Lern- und Spielnachmittag der Schulanfänger
  • Mai                                        Sportfest
  • Juni/Juli                                 Schuljahresabschluss, evtl. Klassenfahrten
  • ganzjährig                            Sportwettkämpfe, Wandertage, Besuch

                                              außerschulischer Lernorte

 

5. Fortbildung

„Der Lehrer trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler im Rahmen der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung, in der Verfassung des Freistaates Sachsen in der jeweils geltenden Fassung und der in diesem Gesetz niedergelegten Erziehungs- und Bildungsziele, ländergemeinsamen Bildungsstandards, Lehrpläne sowie der übrigen für ihn geltenden Vorschriften und Anordnungen. 2Er ist verpflichtet, sich regelmäßig, insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit, in angemessenem Umfang fortzubilden. 3Diese Verpflichtung umfasst neben der fachlichen und pädagogischen Fortbildung auch die Erweiterung der diagnostischen Fähigkeiten und der entwicklungspsychologischen Kenntnisse. 4Das Nähere, insbesondere zum Umfang der Fortbildung, regelt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch Rechtsverordnung. (§ 40 Abs. 2 Sächs. SG)

 

Im Personalgespräch und Beratungen werden Fortbildungswünsche der Kollegen und Wünsche für Schulinterne Fortbildungen erfragt. Des Weiteren nutzen die Kollegen das Schulportal sowie Aushänge im Lehrerzimmer, um sich über aktuelle FB zu informieren.

 

Jeder Kollege besucht eigenverantwortlich Fortbildungen, damit er in seine Arbeit neueste pädagogische, psychologische und didaktisch-methodische Erkenntnisse einbringen kann. Die Anmeldung erfolgt über den Dienstweg, die Teilnahme wird durch Beurkundung in der Personalakte hinterlegt.

 

In Dienstberatungen, Fachzirkeln, Fachkonferenzen, in persönlichen Gesprächen oder durch Aushänge werden neuste Erkenntnisse im Kollegium ausgetauscht. Entsprechendes Material wird im Lehrerzimmer gesammelt und für alle zugänglich gemacht. Notwendige Literaturen für unsere Lehrerbücherei werden abhängig von den Haushaltsmitteln angeschafft.

 

Bei der Vorbereitung und Durchführung von Fachzirkeln oder SCHILF wirken alle Kollegen mit. Bei Bedarf werden Dozenten eingeladen.

 

Zweimal jährlich finden Pädagogische Tage statt. Die Themen werden im Team vorgeschlagen und besprochen. 

 

6. Evaluation

Das Schulprogramm wird durch das Kollegium zu Beginn des Schuljahres evaluiert. Vor allem schuljahresrelevante Vorhaben und Verantwortlichkeiten müssen aktualisiert werden.

Zur ersten Elternratssitzung im Schuljahr wird das Schulprogramm und die Hausordnung vorgestellt und Vorhaben besprochen.

Regelmäßig erfolgen Unterrichtsbesuche durch Schulleitung und gegebenenfalls Fachberater, damit die Qualität des Unterrichtes angepasst bzw. verbessert werden kann.

 

7. Sonstiges

Beschluss Gesamtlehrerkonferenz

Hausordnung/Turnhallenordnung

Hygieneplan (Schulportal aktualisierte Fassung)

Brandschutzordnung/Alarmplan

Verantwortlichkeiten aktuelles Schuljahr

 

 

 

Chemnitz, 21.4.2022

 

Überarbeitung:        August 2025

                                    September 2026