Aktuelles

   

Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

        

       

-> ab 29.04.2022

Wichtige Änderungen zur Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2022/2023:

- Die Schülerverbundkarte wird durch das BildungsTicket im Abo für 15,00 € monatlich ersetzt.

- Alle Kinder können das BildungsTicket nutzen, unabhängig von der Entfernung.

- Die Beantragung erfolgt nicht mehr über die Schule.

- Der Abo-Antrag ist unter https://www.vms.de/antrag/download-abo-antrag-bildungsticket/ erhältlich. Bitte direkt an das jeweilige     Verkehrsunternehmen senden.

- Bescheid und Ticket werden nach Hause geschickt.

- Weitere Infos unter vms.de.