Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
die Beteiligung bei der Ausgestaltung der Schule.
Unterstützung finanziell bedürftiger Schüler bei Wanderungen, Schulfahrten, Theaterbesuchen und sonstigen schulischen Veranstaltungen, die einen Eigenanteil der Erziehungsberechtigten voraussetzen.
die Beteiligung bei der Anschaffung von zusätzlichen Lehr- und Arbeitsmitteln.
die Anerkennung besonderer Schülerleistungen und des besonderen Einsatzes für die Schulgemeinschaft.
die Förderung begabter Schüler.
die ideelle und materielle Förderung der Schüler der Wilhelm-Walther-Grundschule und der Schule selbst, insbesondere ihrer wissenschaftlichen, musischen, sportlichen, gemeinschaftsfördernden und sozialen Einrichtungen und Initiativen.