Für Vereine gilt seit dem 25.5.2018 ebenfalls die Datenschutzgrundverordnung der EU. Folgende Hinweise und Maßnahmen sind zu beachten bzw. werden durch den Schulförderverein und die Schule durchgeführt:
Für alle Mitglieder des Schulfördervereins gilt, dass bereits im Antrag auf Mitgliedschaft eine Einwilligung auf Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinsarbeit erteilt wurde. Diese Verarbeitung dient der Information der Mitglieder zu Mitgliederversammlungen und zur Aufforderung, den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Es gibt keine weiteren Anwendungsfälle zur Verwendung der personenbezogenen Daten innerhalb des KiWi. Der KiWi (Vorstand) selbst führt diese Datenverarbeitung durch und gibt keine personenbezogenen Daten an einen Drittanbieter bzw. Dienstleister.
Ein Widerrufsformular wird auf dieser Webseite bereitgestellt. Nach Erlöschen der Mitgliedschaft oder nach Beendigung der Tätigkeit als Elternvertreter werden die personenbezogenen Daten durch die Redakteure der Webseiten gelöscht.