Datenschutzgrundverordnung

Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung auf dieser Web-Site

Für Vereine gilt seit dem 25.5.2018 ebenfalls die Datenschutzgrundverordnung der EU. Folgende Hinweise und Maßnahmen sind zu beachten bzw. werden durch den Schulförderverein und die Schule durchgeführt: 

  • wir haben ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt, um den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Webauftritts der Schule,  des Schulhorts und des Fördervereins zu regeln
  • wir benötigen keinen Datenschutzbeauftragten, da weniger als 9 Personen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben
  • zur Anzeige von personenbezogenen Daten (Name, Vorname) z.B. Lehrerkollegium, Elternvertreter werden wir immer eine separate Einverständniserklärung einholen bzw. haben diese eingeholt
  • die Darstellung von Personen auf Fotos unterlag schon immer dem deutschen Datenschutzgesetz (BDSG) und für jede Abbildung haben wir eine Einverständniserklärung und werden diese auch für zukünftige Abbildungen einholen

Für alle Mitglieder des Schulfördervereins gilt, dass bereits im Antrag auf Mitgliedschaft eine Einwilligung auf Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinsarbeit erteilt wurde. Diese Verarbeitung dient der Information der Mitglieder zu Mitgliederversammlungen und zur Aufforderung, den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Es gibt keine weiteren Anwendungsfälle zur Verwendung der personenbezogenen Daten innerhalb des KiWi. Der KiWi (Vorstand) selbst führt diese Datenverarbeitung durch und gibt keine personenbezogenen Daten an einen Drittanbieter bzw. Dienstleister.

Ein Widerrufsformular wird auf dieser Webseite bereitgestellt. Nach Erlöschen der Mitgliedschaft oder nach Beendigung der Tätigkeit als Elternvertreter werden die personenbezogenen Daten durch die Redakteure der Webseiten gelöscht.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

 

 

 

Einwilligungserklärung zur Vearbeitung personenbezogener Daten