Unsere Schule

... ist bunt. Wir profitieren von unterschiedlichsten Kulturen und haben eine Vorbereitungsklasse eingerichtet. Die Integration kann nur mit gegenseitiger Akzeptanz gelingen. Die Regeln des Zusammenlebens sind von allen Kindern und ihren Familien zu berücksichtigen. Alle Kinder haben gleiche Rechte und Pflichten.

Kinder, welche die deutsche Sprache erlernen, besuchen unsere Vorbereitungsklasse und werden bei dem Anmeldegespräch einer Regelklasse zugeordnet. Den Unterricht in dieser Regelklasse besuchen sie dann mit steigender Sprachkompetenz immer häufiger. Mit den Fächern Musik, Sport und Kunst beginnen wir. Jedes DaZ-Kind hat seinen individuellen Stundenplan.

Herkunftssprachlicher Unterricht

Sprechen Sie und Ihr Kind neben dem Deutschen weitere Sprachen?

Über die Bildungsagentur gibt es das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichtes. Zur Schuljahresvorbereitung wird der Bedarf erfasst und von den Eltern kann ein Antrag gestellt werden. Sie bekommen dann eine Information, an welchem Ort und zu welcher Zeit der herkunftsprachliche Unterricht stattfindet.

Der Herkunftssprachenlehrer gibt eine entsprechende Information an die Betreuungslehrerin, die den Besuch des Unterrichts im Zeugnis vermerken wird.

Bewertung und Zensierung

Gliederung des Integrationsprozesses

Etappe 1 (DaZ 1) - keine Noten

Die Bewertung der schulischen Leistungen erfolgt auf den Grundlagen der Niveaubeschreibungen durch die Betreuungslehrerin. Der Unterricht findet ausschließlich in der DaZ-Klasse statt.

Etappe 2 (DaZ 2)- keine Noten

Die Bewertung der schulischen Leistungen erfolgt auf den Grundlagen der Niveaubeschreibungen durch die Betreuungslehrerin. Es erfolgt zusätzlich eine Teilintegration in die Regelklasse.

Etappe 3 (DaZ 3) - mit Noten

Die Schülerinnen und Schüler sind voll in der Regelklasse integriert. DaZ wird begleitend unterrichtet.

Noten

  • sehr gut (1), wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
  • gut (2), wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht;
  • befriedigend (3), wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
  • ausreichend (4), wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
  • mangelhaft (5), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
  • ungenügend (6), wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.