Hausordnung
Regeln für ein „Gemeinsames Lernen und erlebbare Vielfalt“
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum erfordert Rücksichtnahme, Respekt vor den Mitmenschen und die Einhaltung von notwendigen Vereinbarungen. Wir alle gestalten unser Zusammenleben in der Schule so, dass wir in einem angenehmen Klima lernen und leben können. Dazu gehören insbesondere:
- Gegenseitige Rücksichtnahme
- Ein Auftreten, das nicht im Gegensatz zu den hier genannten Regelungen und den Leitlinien der Schule steht
Ordnung und Sicherheit
Die Sicherheit auf dem Schulgelände, die Ordnung und die gegenseitige Achtung haben für unser Zusammenleben in der Schule eine hohe Priorität.
- Im gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen dürfen Alkohol, Drogen, Energydrinks, zuckerhaltige Getränke sowie Zigaretten, Feuerzeuge und Vapes weder konsumiert noch mitgeführt werden.
- Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen in die Schule ist nicht erlaubt.
- Das Mitbringen von Geld und Wertgegenständen geschieht auf eigene Verantwortung. Bei Verlust oder Beschädigung besteht keine Haftung durch die Schule.
- In der Schule pflegen wir einen wertschätzenden Umgang miteinander, z. B. das gegenseitige Grüßen.
- Alle Personen in der Schule achten auf einen pfleglichen Umgang mit dem Gebäude und Dingen.
- Das Verlassen des Schulgeländes in der Unterrichts- und Pausenzeit ist ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Radfahren nicht erlaubt. Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Eine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung wird seitens der Schule nicht übernommen.
- Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
- Für Gesprächstermine vereinbaren die Erziehungs- und Sorgeberechtigten im Vorfeld mit den Lehrkräften über deren Lernsax-Mail/Schulmanager einen Termin.
- Diese Hausordnung kann durch weitere Ordnungen – insbesondere für Mensa, Turnhalle, Fachräume, Bibliothek und Lernzeit – ergänzt werden.
- Auf Grundlage der Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist es verboten, in der Schule Kennzeichen und Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zu zeigen oder zu verteilen. Zudem untersagen wir Aufdrucke und Sprüche, die gewaltverherrlichend sowie menschenverachtend (rassistisch, antisemitisch, homophob) sind.
Unterrichtszeiten, Unterrichtsbeginn, Unterrichtsende
Unterrichtsbeginn
- Das Schulgebäude kann morgens ab 8.05 Uhr von den Lernenden betreten werden.
- Alle Lernenden befinden sich 2 Minuten vor Unterrichtsbeginn an ihrem Platz mit vollständigen Arbeitsmaterialien.
- Fachräume (Biologie, Chemie, Geographie, Informatik, Kunsterziehung, Musik, Physik, Werken und Turnhalle) dürfen nur unter Aufsicht einer Fachlehrkraft betreten werden.
- Erscheint die Lehrkraft nicht spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn, meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies im Sekretariat.
- Das Mitbringen und die sachgerechte Nutzung von Schulbüchern, Schreibmaterialien und anderen erforderlichen Utensilien sind grundlegend für die erfolgreiche Teilnahme und das Erreichen der Lernziele.
Unterrichtsende
- Jeder Lernende stellt seinen Stuhl auf den Tisch und entfernt den Müll an seinem Platz.
- Der Klassenraum muss besenrein verlassen werden.
- Die Tafel wird gewischt.
- Die Fenster werden geschlossen.
- Für die angemessene Durchführung ist die zuletzt im Klassenraum unterrichtende Lehrkraft verantwortlich.
Pausen
Pausen dienen der Erholung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Um dies zu gewährleisten vereinbaren wir folgende Regelungen:
- Alle Lernenden verbringen die beiden Pausen auf dem Schulhof.
- Wetterbedingte Hauspausen werden von der Schulleitung per Durchsage bekannt gegeben.
- Essenzeiten und das Verhalten in der Mensa werden in der Mensaordnung geregelt.
Weitere allgemeine Regelungen
Wir sind eine Schule mit dem Konzept MeTA-Zeit und wollen Achtsamkeit und Konzentration fördern, deshalb gelten folgende Regeln:
- Die Handys sind bei der Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde in die Handygarage zu stellen und werden nach der letzten Unterrichtsstunde durch die Lehrkraft wieder ausgegeben. Diese Regelung gilt für die Klassenstufen 5–10.
- Die Nutzung von Handys und ähnlichen digitalen Endgeräten ist auf dem gesamten Schulgelände für Kinder und Jugendliche nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung wird das Handy eingezogen und kann am Ende des Schultages abgeholt werden. Bei wiederholter Missachtung wird das Handy nur an die Personensorgeberechtigten zurückgegeben.
- Bei schulischen Veranstaltungen (Exkursionen, Ausflügen usw.) entscheiden Lehrkräfte und das pädagogische Personal über die Nutzung der Handys.
- Eigene elektronische Arbeitsmittel (z. B. Laptops) können nach Absprache mit den Fachlehrkräften zum Arbeiten genutzt werden.
- Bei Erkrankung eines Schülers wird die Schule per Schulmanager am jeweiligen Tag bis 8.00 Uhr durch die Eltern informiert.
- Im gesamten Schulhaus sowie Schulgelände ist das Kaugummi kauen untersagt. Ein Zuwiederhandeln bzw. unsachgemäße Entsorgung zieht Sozialstunden nach sich.