Hausordnung

Hausordnung

Hausordnung  (Kurzfassung)

geändert am 24. 4. 2015; gültig ab 25. 9. 2015

Wir wollen uns wohl fühlen und respektieren!

1. Das Rauchen ist im Schulhaus, auf dem Schulhof sowie dem unmittelbaren Außengelände laut Jugendschutzgesetz verboten, ebenso der Konsum von Alkohol und Drogen. LehrerInnen unterstützen die Umsetzung dieser Festlegungen durch Aufsichten.

2. Wir lassen keine körperliche und seelische Gewalt zu. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art sowie gefährlicher Gegenstände ist untersagt.

3. Schulfremde Personen sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden.

4. Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus sowie im gesamten Schulgelände.

5. Toiletten werden sauber und ordentlich verlassen.

6. Handys sind vor Betreten des Schulgebäudes auszuschalten und bleiben es, besonders

in den kleinen Pausen. Dies gilt auch für andere elektronische Geräte (Ausnahme: Sie werden im Unterricht verwendet).

Das Anfertigen von Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen im Schulgelände ist verboten.

7. Bei Klassenarbeiten entscheidet der jeweilige Fachlehrer, ob das Handy abzugeben ist.

8. Unentschuldigtes Fehlen ist eine Ordnungswidrigkeit.

9. Wir gehen angemessen mit fremdem Eigentum um.

10. In den kleinen Pausen halten wir uns in den Zimmern auf, in den großen Pausen auf dem Schulhof.

11. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten ist verboten.

12. Das Betreten / Verlassen des Schulgeländes über den Zaun ist streng verboten!

Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.

Änderungen sind bei Bedarf möglich.