Trainingsraummethode mit ihren Maßnahmen ist eine zentrale pädagogische Säule unserer Schule. Unser Ziel ist es, das eigenverantwortliche Verhalten des jungen Menschen zu fördern. Durch diese Methode möchten wir unseren SuS die Möglichkeit geben zu folgender Erkenntnis zu kommen: „Mein Verhalten hat immer Folgen. Für mein Verhalten bin ich verantwortlich.“ Dieses Bewusstsein bei jungen Menschen zu fördern, ist unser pädagogisches Ziel. Erst dann können sie sich und anderen gegenüber Verantwortung leben.
Alle Maßnahmen seitens der Schule sind mit Wohlwollen und in aller Transparenz gegenüber SuS und seinen Eltern durchzuführen.
Der Ablauf:
1. TR-Besuch – Gespräch + Hinweis an SuS, dass er beim nächsten TR-Besuch 2 Arbeitssozialstunden ableisten muss + Info an Eltern per HA-Heft oder Telefon
2. TR-Besuch – Gespräch + 2h Arbeit + Info an Eltern per HA-Heft oder Telefon
3. TR-Besuch – Gespräch + 3h Arbeit + Info an Eltern per HA-Heft oder Telefon
4. TR-Besuch – Gespräch + 4h Arbeit + Info an Eltern per Telefon
5. Fünf Tage Suspendierung
6. Suspendierung Zuhause (Schulleitung behält sich Dauer der Suspendierung vor).
Hierbei muss SuS täglich um 8.00 Uhr Schulaufgaben in der Schule abholen. Diese werden von den Fachlehrkraft zensiert.
Zusatz-Erklärung:
SuS der den Unterricht wegen U-Störung verlässt, trägt die Verantwortung den verpassten Stoff nachzuholen.
Das Verweigern, in den TR zu gehen oder auch im TR nicht zu kooperieren, zieht sofortige Suspendierung nach sich. Dieser SuS kann erst wieder zur Schule kommen, nach dem es mit ihm, seinen Eltern und der Schule ein lösungsorietiertes Gespräch in der Schule gegeben hat. Ohne Einsicht der eigenen Anteile für entstandene Probleme, ist Beschulung nicht möglich!
Arbeitsstunden sollen so bald wie möglich außerhalb der Unterrichtszeit erledigt werden.
Art der Arbeit bestimmt der Betreuer. Termine werden mit SuS bzw. Eltern vereinbart.
Pro nicht eingehaltene Absprache ohne triftige Entschuldigung wächst die Zahl der Arbeitsstunden um + 0,5h.
Solange alle Sozialarbeitsstunden nicht abgeleistet sind, nimmt SuS an keinen Freizeitaktivitäten teil (Hofpausen-Fußball, GTAs oder Ähnliche).
Unangemessenes Verhalten während der Betreuung kann zusätzliche päd. Maßnahmen nach sich ziehen. Dies liegt im Ermessen des Betreuers. Die Umsetzung der Erziehungsmaßnahmen verantwortet der Betreuer.