Verantwortung

Schulen und alle ihre Mitarbeitenden sind der in Pflicht, den gesetzlich verankerten Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

Dieser Auftrag umfasst alle Facetten des psychischen wie physischen Wohlergehens, also auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Vor diesem Hintergrund hat sich bei der Schulleitung und dem gesamten Kollegium der 20. Schule der Wunsch nach der Entwicklung eines Schutzkonzeptes herausgebildet.

In seiner Gesamtheit soll es dabei helfen

  • der Schule und allen Mitarbeitenden mehr Handlungskompetenz zu geben,
     
  • Schülerinnen und Schüler der 20. Schule besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

 

 

Arbeitsgruppe Schutzkonzept

Für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes an der 20. Schule bildete sich Ende des Schuljahres 2021/22 die Arbeitsgruppe "Schutzkonzept". Sie besteht aus einem festen pädagogischen Team unterschiedlicher Professionen:
 

  • Vertrauenslehrkraft
     
  • Beratungslehrkraft
     
  • Lehrkraft für Inklusion
     
  • Fachleitung Sport
     
  • weitere Fachlehrkräfte
     
  • Schulleitung
     
  • zudem sichert Schulsozialarbeit ihre fachliche Mithilfe zu
     

Die AG Schutzkonzept zeichnet sich verantwortlich für Entwicklung, Überprüfung, Wachhaltung und stetiger Fortschreibung des Schutzkonzeptes an der 20. Schule:
 

  • regelmäßige Treffen
     
  • Durchführung Pädagogischer Tage
     
  • Risiko- und Potenzialanalyse
     
  • Anleitung von Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, Missbrauch und andere Formen sexualisierter Gewalt für alle Mitarbeitenden
     
  • Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern
     
  • Ansprechpersonen beim Thema Kindeswohl

 

 

Schulleitung

Schulleitung an der 20. Schule möchte mit klarer Haltung, Verantwortung und gutem Vorbild beim Thema Schutzkonzept vorangehen.

In besonderem Maße ist sie hierbei verantwortlich:
 

  • ein Schutzkonzept für die 20. Schule federführend und partizipativ zu entwickeln,
     

  • das Schutzkonzept an der 20. Schule lebendig zu halten,
     

    • dafür Sorge zu tragen, das beschlossene Bausteine von allen Mitarbeitenden konsequent umgesetzt werden (Personalverantwortung),
       

    • insbesondere neue Mitarbeitende in die verbindlichen Regeln einzuweisen,
       

    • Schritte bei Verdacht einzuleiten,
       

  • Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes auf der Tagungsordnung zu halten.