Alle Schülerinnen und Schüler der 20. Schule haben das Recht sich über Missstände zu beschweren und sich bei Problemen Hilfe zu suchen.
Dabei sollen die Zugänge für die Kinder und Jugendlichen möglichst transparent und niedrigschwellig sein.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler darüber informiert, welche folgenden Beratungs- und Beschwerdewege ihnen dabei an der 20. Schule offen stehen.
Schülerinnen und Schüler können sich persönlich an alle pädagogischen Mitarbeitenden der 20. Schule wenden, wenn sie Hilfe benötigen oder sich beschweren wollen. Im Besonderen sind das:
Die Beratungsgesuche und Beschwerden sollen dabei so behandet werden, dass das Vertrauen, welches durch die Kinder und Jugendlichen entgegengebracht wurde, gewürdigt wird und die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.
Bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt wird sich umgehend mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt (siehe Verfahrensablauf).
Im Schulhaus (Untergeschoss vor dem Zimmer A-1) befindet sich ein Briefkasten für schriftliche Beschwerden oder Hilfegesuche:
In regelmäßigen Sitzungen treffen sich die gewählten Klassensprecherinnen und -sprecher im Schülerrat, um die Interessen aller Schülerinnen und Schüler der 20. Schule zu vertreten:
Über interne schulische Beratungsangebote hinaus, werden den Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehenden an geeigneter Stelle weitere Angebote externer Stellen bei Notfällen sichtbar gemacht und vermittelt: