Beratungs- und Beschwerdewege

Alle Schülerinnen und Schüler der 20. Schule haben das Recht sich über Missstände zu beschweren und sich bei Problemen Hilfe zu suchen.

Dabei sollen die Zugänge für die Kinder und Jugendlichen möglichst transparent und niedrigschwellig sein.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler darüber informiert, welche folgenden Beratungs- und Beschwerdewege ihnen dabei an der 20. Schule offen stehen.

Ansprechpersonen

Schülerinnen und Schüler können sich persönlich an alle pädagogischen Mitarbeitenden der 20. Schule wenden, wenn sie Hilfe benötigen oder sich beschweren wollen. Im Besonderen sind das:

  • Klassenleitungen
     
  • Fachlehrerinnen und Fachlehrer
     
  • Beratungslehrkräfte
     
  • Schulsozialarbeit
     
  • alle weiteren pädagogischen Mitarbeitende (Schulassistent, TeachFirst, StartTraining, FSJ, ...)
     
  • Mitglieder des Schülerrats
     
  • Mitglieder des Elternrats
     
  • Schulleitung
     

Die Beratungsgesuche und Beschwerden sollen dabei so behandet werden, dass das Vertrauen, welches durch die Kinder und Jugendlichen entgegengebracht wurde, gewürdigt wird und die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.

Bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt wird sich umgehend mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt (siehe Verfahrensablauf).

 

 

Briefkasten

Im Schulhaus (Untergeschoss vor dem Zimmer A-1) befindet sich ein Briefkasten für schriftliche Beschwerden oder Hilfegesuche:
 

  • Diese können mit Namen oder anonym gemacht werden.
     
  • Einmal in der Woche wird der Briefkasten aus einem Team aus Vertrauenslehrkraft, Schulsozialarbeit und Schulleitung geleert und dringende persönliche Anliegen bearbeitet.
     
  • Aus Einwürfen der Schülerinnen und Schüler lässt sich zudem ein Stimmungsbild ermitteln: Wie ist das allgemeine Schulklima und wo gibt es konkrete Missstände.
     
  • In regelmäßigen Dienstberatungen werden die Mitarbeitenden dazu angeregt, genauer hinzuschauen und die aufgeworfenen Themen bei Kindern und Jugendlichen anzusprechen.

 

 

Schülerrat

In regelmäßigen Sitzungen treffen sich die gewählten Klassensprecherinnen und -sprecher im Schülerrat, um die Interessen aller Schülerinnen und Schüler der 20. Schule zu vertreten:
 

  • Die Organisation und Arbeit der Kinder und Jugendlichen wird dabei von erfahrenen Mitarbeitenden unterstützt, die damit beitragen die Rechte der Schülermitwirkung innerhalb der Schule bestmöglich zu verwirklichen.
     
  • Insbesondere können im Schülerrat Beschwerden allgemeiner Art an Lehrkräfte, Schulleitung und Schulkonferenz vorgebracht werden (Beschwerderecht).
     
  • Zudem soll der Schülerrat der feste Ort sein, an dem Schülerinnen- und Schülervertretungen regelmäßige Rückmeldungen, Wünsche und Anregungen vorbringen dürfen und sollen (Anhörungs- und Vorschlagsrecht).
     
  • In seiner Gesamtheit trägt der Schülerrat dazu bein, das Schulleben an der 20. Schule mitzugestalten und zu verbessern.

 

 

Notfallkontakte

Über interne schulische Beratungsangebote hinaus, werden den Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehenden an geeigneter Stelle weitere Angebote externer Stellen bei Notfällen sichtbar gemacht und vermittelt:
 

  • auf der Homepage der Schule
     
  • auf Plakaten im Schulhaus (folgt)
     
  • auf Flyern im Aufenthaltszimmer A0 und vor dem Briefkasten (folgt)