Transparenzgesetz

Sächsischen Transparenzgesetz

Die Oberschule Niederwiesa ist nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 7 des Sächsischen Transparenzgesetzes eine transparenzpflichtige Stelle. Das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz) wurde am 13. Juli 2022 vom Sächsischen Landtag verabschiedet und ist seit dem 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Personen haben demnach das Recht auf Zugang zu bestimmten Informationen gegenüber transparenzpflichtigen Stellen, soweit keine Ausnahme gilt.

Ein Antrag kann in Schriftform, elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Oberschule Niederwiesa gestellt werden. Der Antrag muss im Regelfall nicht begründet werden, aber er sollte nach § 10 Absatz 3 des Sächsischen Transparenzgesetzes begründet werden, wenn schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind. Auf der Webseite der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten finden Sie einen Musterantrag und weitere Informationen. Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz können Sie an die folgende E-Mail senden: oberschule-niederwiesa(at)web.de