Elternrat

Informationen des Elternrates

Die E-Mail Adresse des Elternrates ist:

Elternrat(at)oswilsdruff(dot)de

 

Was tun bei kleineren Anliegen bzw. Problemen?

Haben Eltern kleinere Anliegen oder Probleme, welche den Unterricht in den einzelnen Fächern betreffen, so ist es der Wunsch der Schulleitung, diese selbst oder über den Elternsprecher direkt mit dem Fachlehrern/Klassenleiter zu besprechen und nicht über die Schulleitung.

 

ELTERNRAT ?

Alle Klassenelternsprecher einer Schule bilden den Elternrat. Sie sind also als Elternvertreter ihrer Klasse automatisch Mitglied des Elternrates ihrer Schule. Der Elternrat ist die Interessenvertretung aller Eltern an der Schule und unterstützt die Elternarbeit in den Klassen. Dem Elternrat ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Elternrat ist durch den Elternratsvorsitzenden und drei weitere Mitglieder in der Schulkonferenz vertreten, dem höchsten Mitbestimmungsorgan an der Schule.

→§SchulG

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

info(at)ler-sachsen(dot)de (Elternvertreter, was tun?)

www.ler-sachsen.de

 

SCHULKONFERENZ ?

Die Schulkonferenz ist das wichtigste demokratische Organ für die aktive Mitbestimmung, welches vom Gesetzgeber an jeder öffentlichen Schule eingerichtet wurde. Sie soll das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern fördern und schafft die direkte Verbindung zwischen Lehrerkonferenz, Elternrat und Schülerrat.

Hier können Entscheidungen demokratisch ausgehandelt werden. Eltern haben über die Schulkonferenz die gesetzliche Möglichkeit, zielgerichtet die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule mit zu gestalten. Die Beschlüsse der Schulkonferenz können ausschlaggebend für weitere Gremien (z. B. Ortschaftsräte, Stadträte) sein und die Arbeitsgrundlage zur Fassung von Folgebeschlüssen liefern. Sie sind für den Schulleiter bindend.

 

Wer ist in der Schulkonferenz vertreten ?

In der Schulkonferenz sind 4 Schüler aus dem Schülerrat, 4 Lehrer aus dem Lehrerrat und 4 Eltern  aus dem Elternrat vertreten. Der Schulleiter leitet die Schulkonferenz und besitzt kein Stimmrecht.