Schulhausordnung
Jeder Schüler erfüllt die täglichen schulischen und außerschulischen Forderungen zur Einhaltung der Schulhausordnung.
Er erscheint regelmäßig und pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde. 7.10 Uhr beginnt der Einlass in die Schule bzw. zu Beginn jeder Pause. Alle Schüler sind 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer bzw. Fachraum.
Die Schüler benutzen den sichersten Schulweg und verhalten sich entsprechend diszipliniert.
Die Schüler verhalten sich untereinander kameradschaftlich und hilfsbereit, Erwachsenen gegenüber höflich und anständig.
Die Schüler legen alle Unterrichtsmittel und Arbeitsmittel für den Unterricht bereit. Hausaufgaben erledigen die Schüler ordentlich und termingerecht. Alle nicht zum Unterricht gehörenden Gegenstände haben in den Unterrichtsstunden im Ranzen zu verbleiben. Es besteht in allen Klassenzimmern die Möglichkeit Arbeitsmaterial zu hinterlegen.
Die Schüler haben die Schulpflichtveranstaltungen (Wanderungen, Exkursionen, u.ä.) zum angegebenen Zeitpunkt anzutreten.
Die Garderobe wird in den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt und es besteht Hausschuhpflicht.
Lehrer und Schüler sorgen gemeinsam für einen ordentlichen Stundenbeginn. Zum Sport- und Werkunterricht werden die Schüler vom Lehrer geführt.
In allen Räumen sind die Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes zu beachten. Die Fenster sind in den Pausen geschlossen zu halten.
In den Pausen halten sich die Schüler in ihren Klassenzimmern auf. Bei entsprechendem Wetter finden die Frühstückspause und die Mittagspause auf dem Pausenhof statt. Die Schüler haben dem aufsichtführenden Lehrer Gefahren, Unfälle, Probleme und Zwischenfälle zu melden. Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer ist Folge zu leisten.
Jeder Schüler hat die Pflicht, das Mobiliar, Lehr- und Lernmittel, Gebäude und Anlagen der Schule zu schonen. Entstandene Schäden sind sofort zu melden. Bei mutwilligen Sachbeschädigungen haften die Verursacher bzw. die Sorgeberechtigten.
Das Verlassen des Schulgrundstückes ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet.
Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben. Verspätungen und Versäumnisse werden vor Unterrichtsbeginn der Schule mitgeteilt.
Eltern benutzen die vorgesehenen Parkplätze zum Bringen und Abholen ihrer Kinder. Die Zufahrt zur Schule darf nicht befahren und blockiert werden, auch nicht um Kinder ein- und aussteigen zu lassen.
Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunden), die mit Lehrern oder Schulleitung vereinbart wurden.
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat das Recht auf ungestörten Aufenthalt, Arbeiten und Lernen, auf Schutz seiner Gesundheit und seines Eigentums. Oberstes Gebot muss für jedes Mitglied die gegenseitige Rücksichtsnahme, Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie ein gewaltfreies Miteinander sein! Dies bedingt unter Umständen die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu Gunsten der Gemeinschaft. Bei Verstößen von Schülern erfolgt eine Ermahnung und Information des Elternhauses, bei groben Verstößen werden die Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes angewendet. Bei Verstößen von Erwachsenen wird das Hausrecht angewendet.
Freital, 01.06.2022