Käthe-Kollwitz-Schule Plauen 

Hausordnung

der Käthe-Kollwitz-Schule

1. Höflichkeit und Rücksicht

  • Jeder freut sich über ein freundliches „Guten Morgen“. Wir pflegen einen freundlichen Umgangston   miteinander.
  • Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Toleranz können uns das Leben um Vieles erleichtern. So verhalten wir uns auch in der Öffentlichkeit.
  • Im Zimmer tragen wir keine Kopfbedeckung.
  • Gewalt jeglicher Art (physisch, psychisch-besonders Beleidigungen und Mobbing) sind kein Mittel, um Streitfragen zu lösen.
  • Ich bewege mich im Schulhaus  langsam.
  • Zeichen von politisch extremen Organisationen haben keinen Platz in unserer Schule. Die Würde jedes Menschen ist uns wichtig.

2. Pünktlichkeit

  • Wir kommen pünktlich, spätestens zum ersten Vorklingeln zum Unterricht. Danach wird die Schule abgeschlossen.
  • Jacken müssen vor Beginn des Unterrichts in den Spind gehängt oder zur Garderobe gebracht werden. Schlüssel und Wertgegenstände werden ebenfalls eingeschlossen.
  • Ich habe zu Unterrichtsbeginn meine Materialien vollständig bereit liegen.
  • Bis Unterrichtsende bleiben wir auf dem Schulgelände.

3. Erholung und Sicherheit in den Pausen 

  • Die Pausen dienen der Erholung. Wir verhalten uns rücksichtsvoll und befolgen die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer und Schüler.
  • In der Frühstücks- und Mittagspause geben wir jedem die Möglichkeit, in Ruhe seine Mahlzeit einzunehmen. Energydrinks sind in der Schule verboten.
  • Ich gehe nach draußen, wenn die Hofpause stattfindet. Die Aufsicht legt fest, wo ich mich im Gelände aufhalten darf.
  • Ich wechsel Unterrichtsräume in Ruhe.

4. Ordnung und Sicherheit

  • Jegliche Art von Suchtmitteln sind im gesamten Schulgelände untersagt.
  • Ich stelle mein Fahrrad  im Fahrradständer ab und schließe es an.  Bei Verlust des Fahrrades oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz.
  • Technische Sport-, Spiel- und Musikgeräte  sind nicht gestattet. In Absprache mit dem Lehrer können Handys und Tablets verwendet werden. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz.
  • Ich halte die gesetzlichen Vorschriften zum Mitführen von Waffen,  waffenähnlichen und verbotenen Gegenständen ein.
  • Ich entsorge Abfälle in die vorgesehenen Behälter und halte das Schulhaus und das Schulgelände sauber.           
  • Mit Schuleigentum gehe ich sorgfältig um. Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung muss ich den Schaden beheben oder die Reparatur bezahlen.
  • Schulbücher sind Eigentum der Schule und müssen über Jahre verwendet werden. Beschädigte oder verlorene Bücher werden dem Alter und dem Schaden nach entsprechend in Rechnung gestellt.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist mit Konsequenzen zu rechnen.