Hausordnung

Unsere Hausordnung

Damit wir uns als Schulgemeinschaft wohlfühlen, bemühen sich alle am Schulleben Beteiligte um ein aktives, rücksichtsvolles, hilfsbereites und ehrliches Verhalten. Wir gehen freundlich und höflich miteinander um und behandeln die Einrichtung unserer Schule pfleglich.

 

  1. Grundsätze
    1. Wir dulden keine Gewalt. Niemand darf in der Schule verletzt, gedemütigt, erpresst oder bedroht werden. Alle Konflikte werden fair und gewaltlos gelöst.
    2. Beim Lernen nehmen wir Rücksicht aufeinander und helfen uns gegenseitig.
    3. Wir verpflichten uns, das Schulgelände, das Gebäude, das Mobiliar und die Unterrichtsmaterialien sauber zu halten.
    4. Alkohol, Drogen und Nikotin sind im gesamten Schulgebäude, auf dem Schulgelände, auf Unterrichtsgängen, auf dem Weg zur Turnhalle und auf außerunterrichtlichen Veranstaltungen verboten. Durch Rauschmittel beeinträchtigte Personen werden der Schule verwiesen.
    5. Medien mit aggressiven und rechtswidrigen Inhalten, gefährliche Gegenstände, Spraydosen und Waffen sind verboten.
    6. Smartphones und andere mobile Endgeräte sind vor der ersten Stunde abzuschalten, verbleiben in der Schultasche und dürfen erst mit Verlassen des Schulgeländes wieder eingeschaltet werden. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Schulalltages verboten. Bei Verstoß werden die Geräte bis Unterrichtsende eingezogen. Bei mehrmaligen oder kriminellen Verstößen müssen die Geräte durch die Erziehungsberechtigten in der Schule abgeholt werden.
      Ausnahme: Die Geräte werden unter Aufsicht und Anleitung der Pädagogen zur Informationsbeschaffung genutzt.
    7. Schülerinnen und Schüler sind nicht grundsätzlich zu jeder Kleiderwahl berechtigt. Aus pädagogischen, hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen sind Beschränkungen gerechtfertigt.
      • Es gilt das Verbot von antidemokratischen sowie rassistischen Symbolen auf der Kleidung.
      • Eine für den Schulalltag passende Kleidung wird erwartet. Eine Orientierungshilfe gibt es im Schulplaner.
  2. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende
    1. Die Unterrichtszeiten werden von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft eingehalten.
    2. Der Unterricht Fördern ist verbindlich.
    3. Nach dem Unterricht und nach anderen schulischen Veranstaltungen wird das Schulgelände zügig verlassen.
  3. Unterrichtsräume, Schulhaus und Gelände
    1. Bei Zimmerwechsel oder nach Unterrichtsschluss verlassen die Klassen den Raum in einem ordentlichen Zustand. Entsprechend dem Zimmerbelegungsplan sind die Stühle hochzustellen und der Raum ist zu fegen.
    2. Wir bewegen uns in Klassenräumen und Gängen stets rücksichtsvoll. Dadurch helfen wir mit, Unfälle und unnötigen Lärm zu vermeiden.
    3. Heizkörper, Feuerlöscher und Lamellen werden von den Schülern nicht betätigt. Fenster werden nur von den Pädagogen oder auf deren Anweisung geöffnet.
    4. Die Nutzung des Schulgartens ist nur in Begleitung von pädagogischem Personal erlaubt.
  4. Pausenregelung
    1. Die Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf den Unterricht.
    2. In den großen Pausen (Hofpausen) gehen alle Lernenden auf den Hof und nutzen die verschiedenen Bewegungsangebote, die Unterrichtsräume werden verschlossen. Nur beim wetterbedingten Abklingeln bleiben wir in den Klassenräumen bzw. auf den Gängen.
    3. Auf dem Schulgelände dürfen grundsätzlich keine Schneebälle geworfen werden.
    4. Während der Unterrichts- und Pausenzeiten darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Ausnahmeregelungen gelten im Fachunterricht.
  5. Einzelbestimmungen
    1. Fahrräder sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen und werden im Schulgelände nicht benutzt.
    2. Die Nutzung der Toiletten erfolgt zügig. Wir achten auf Hygiene und Sauberkeit.
    3. Im wöchentlichen Wechsel kontrollieren festgelegte Klassen die Sauberkeit auf dem Schulgelände. Alle Schülerinnen und Schüler beachten die Mülltrennung.
    4. Jacken hängen wir an die dafür vorgesehenen Garderoben und achten selbst darauf, keine Wertgegenstände in unseren Sachen zu lassen. Wir setzen im Schulhaus die Kopfbedeckung ab.
      Ausnahme: Reilgiöse Gründe
    5. Beim Einnehmen der Mahlzeiten achten wir auf angemessene Lautstärke und Tischsitten.
    6. Das Ertönen der Sirene oder mehrmaliges Klingeln kündigt einen Alarm an. Dafür gelten die Alarmordnung und die unbedingte Einhaltung der Anweisungen der Lehrkräfte.
    7. Betriebsfremde Personen melden sich im Sekretariat.

 

Die Hausordnung basiert auf dem Schulgesetz sowie der Förderschulordnung des Freistaates Sachsen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung treten schulische Disziplinarmaßnahmen in Kraft.