Beratungslehrer

Vertrauenslehrer

Das Amt des Vertrauenslehrers übt Herr Hellmann aus.

Die Aufgaben des Vertrauenslehrers sind:

"[...] die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu beraten und zu vermitteln."

"Vertrauenslehrer können zu Sitzungen des Schülerrates hinzugezogen werden. Sie sind rechtzeitig einzuladen. Vertrauenslehrer sind über alle anderen Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben."

Sächsische Staatskanzlei (Hrsg.)(2019). Schülermitwirkungsverordnung. Abgerufen unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1763-Schuelermitwirkungsverordnung#abs4. [19.11.2020]