Berufseinstiegsbegleitung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Individuelle Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch Berufseinstiegsbegleiter, um die Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, insbesondere die Chancen der Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die Unterstützung beim/bei der

  • Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden Schule
  • Berufsorientierung und Berufswahl
  • Ausbildungsplatzsuche
  • Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung
  • Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses