Schulassistenz

Schulassistenten

Schulassistenten wirken bei der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags mit, indem sie die Lehrkräfte beim Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen und Fördern der Schülerinnen und Schüler unterstützen und von außerunterrichtlichen Tätigkeiten entlasten. Sie unterstützen das Lehrerpersonal im pädagogischen Bereich und helfen bei der Bewältigung besonderer Herausforderungen im Schulalltag. Die Lehrkraft trägt die pädagogische Verantwortung, während der Schulassistent die Lehrkraft dabei unterstützt, erteilt jedoch keinen eigenständigen Unterricht. Prägende Tätigkeit der Schulassistent ist die Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht, wie beispielsweise im Rahmen der Einzel- und Gruppenbetreuung. Das jeweilige Aufgabenspektrum der Schulassistent wird an die Bedarfe der Einsatzschule, an der sie tätig sind, angepasst und kann individuell ausgestaltet werden. Die konkrete Aufgabenzuweisung erfolgt durch die Schulleitung oder eine Lehrkraft unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompetenzen. Schulassistent dürfen als Bedienstete des Freistaates Sachsen jedoch ausschließlich für Tätigkeiten eingesetzt werden, die im Rahmen der schulrechtlichen Vorschriften dem Freistaat obliegen.