Die Bereitschaft von Kinder- und Jugendhilfe und Schule zur Kooperation ist Grundvoraussetzung für das Gelingen des Zusammenwirkens beider Seiten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Träger Stiftung Pro Gemeinsinn Berlin und der Schule ist in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
In den Vereinbarungen sind die konkreten Leistungen, Ziele, Aufgaben, Arbeitsfelder, Zuständigkeiten und deren Grenzen sowie die gegenseitige Einbeziehung in arbeitsorganisatorische Strukturen geregelt. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Schulsozialarbeit und der Schule anhand der für die Zusammenarbeit gesetzten Ziele wird regelmäßig zu überprüft und weiter ent-wickelt.
Ein wertschätzender und kooperative Umgang zwischen der Schulleitung und dem Schulsozialarbeiter ist Voraussetzung für erfolgreiche gemeinsame Arbeit.
Die Schulleitung bezieht den Schulsozialarbeiter aktiv in die Prozesse des sozialen Lernens und allen anderen für die soziale Arbeit relevanten Inhalte ein. Der Schulsozialarbeiter nimmt an Dienstberatungen, Zusammenkünften der Schülervertretungen und Elternvertretungen teil. Auch in der Elternarbeit agiert der Schulsozialarbeiter aktiv. Regelmäßig und bei aktuellem Bedarf gibt es Beratungen zwischen Schulleitung und Schulsozialarbeiter.
Die Angebote der Schulsozialarbeit stehen grundsätzlich allen Schülern zur Verfügung, konzentrieren sich jedoch vor allem auf jene Schüler, die sozial benachteiligt sind, Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder sich in einer komplizierten Lebenssituation befinden.
Darüber hinaus ist der Schulsozialarbeitende für die Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII zuständig und bindet hierfür den Handlungsleitfaden „Verfahrensanweisung an der Schule“ des Landkreises Bautzen ein.
Ziele der Schulsozialarbeit:
- Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe:
- Die Schulsozialarbeit möchte die quantitativen und qualitativen Aspekte ihrer Arbeit kontinuierlich weiterentwickeln. Sie trägt dazu bei, dass Schulsozialarbeit langfristig und nachhaltig in den Schulen verankert ist.
- Zugang zu niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten:
- Durch die Angebote der Schulsozialarbeit sollen immer mehr junge Menschen Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Diese Angebote sind direkt an den zentralen Lern- und Lebensort, also die Schule, geknüpft.
- Abbau sozialer Benachteiligungen und individuelle Förderung:
- Schulsozialarbeit hilft Kindern und Jugendlichen, sich in ihrer Persönlichkeit zu entwickeln und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Sie ist ein Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule.
Insgesamt ist die Schulsozialarbeit ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, dass an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen verankert ist. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei ihrer persönlichen Entwicklung, sozialen Kontakten und der Erarbeitung persönlicher Ziele und Perspektiven.