Die Aufgaben des Vertrauenslehrers sind:
- "[...] die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten, sie zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten sowie Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu beraten und zu vermitteln."
- "Vertrauenslehrer können zu Sitzungen des Schülerrates hinzugezogen werden. Sie sind rechtzeitig einzuladen. Vertrauenslehrer sind über alle anderen Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben."
- Sächsische Staatskanzlei (Hrsg.)(2019). Schülermitwirkungsverordnung. Abgerufen unter: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1763-Schuelermitwirkungsverordnung. [19.11.2020]
Vertrauenslehrer an der Heideschule Radeberg
Herr Hellmann