Hortverträge
Hortvertrag
Anmeldung
Liebe Eltern,
wenn Sie Ihr Kind in unserem Hort anmelden möchten, erfolgt die Anmeldung zunächst online über das Elternportal der Stadt Leipzig:
Nach Eingang Ihrer Anmeldung prüfen wir Ihren Antrag und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren. In diesem Termin beantworten wir offene Fragen und informieren Sie über den weiteren Ablauf.
Bitte bringen Sie den Kinderinformationsbogen sowie die Einstufungserklärung (zu finden im Bereich Downloads) vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum vereinbarten Termin mit. Sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen die Unterlagen von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Betreuungsumfang
Für die Betreuung stehen folgende Betreuungszeiten zur Verfügung:
- 30 Wochenstunden
- 25 Wochenstunden
- 5 Wochenstunden
Hinweis: Bei einem Vertrag über 5 Wochenstunden kann Ihr Kind den Hort in den Ferien nur an einem Tag pro Woche besuchen.
Nachweis des Masernschutzes
Vor Abschluss des Hortvertrages ist ein gültiger Nachweis über den Masernschutz (2x) Ihres Kindes erforderlich. Ohne diesen Nachweis kann kein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Kündigung des Hortvertrages
Wenn Sie den Hortvertrag kündigen möchten, beachten Sie bitte die Regelungen in der Benutzerordnung, die Sie beim Vertragsabschluss erhalten haben.
Ein Kündigungsformular finden Sie außerdem im Bereich Downloads unserer Homepage.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Das bedeutet, dass Ihre schriftliche Kündigung spätestens im Vormonat bei uns eingegangen sein muss.
Beispiel: Soll der Vertrag zum 31. Oktober enden, muss die Kündigung spätestens bis zum 30. September bei uns vorliegen.
Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Hortvertrag steht Ihnen die Hortleitung jederzeit gerne zur Verfügung.