33. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig 

Hortverträge

 

Liebe Eltern,

 

an dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Verfahrensweise verschaffen, wenn Sie Ihr Kind im Hort anmelden möchten.

 

Zuerst laden Sie sich unter Downloads einen „Antrag auf Hortbetreuung“ und den „Kinder-Info-Bogen“ herunter. Nachdem Sie alles ausgefüllt haben, schicken Sie beides an die Hortleitung.

 

Wir prüfen den Antrag, und melden uns bei Ihnen, zwecks eines Termins, und um offene Fragen zu klären.

 

Es gibt 30-, 25- und 5-Wochenstunden zur Auswahl. Bei 5-Wochenstunden ist zu beachten, dass Ihr Kind den Hort in den Ferien nur an einem Tag in der Woche besuchen kann.

 

Sie müssen bei Vertragsabschluss einen Nachweis über zwei erfolgte Masernschutzimpfungen Ihres Kindes erbringen, sonst kann kein Vertrag abgeschlossen werden.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Hortleitung.

 

Wenn Sie einen Vertrag kündigen möchten, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in Ihrer Benutzerregelung, die Sie beim 0. Elternabend oder beim Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen haben.

 

Einen Vordruck finden Sie bei uns auch unter Downloads.

 

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und muss immer zum Monatsende erfolgen. Die Kündigung muss also spätestens im Vormonat bei uns eingehen. Wenn Sie zum Beispiel zum 31.10. kündigen wollen, müssen Sie die Kündigung bereits im September abgeben.