Grundschule und Hort sind Lebens- und Lernorte, die im Zusammenwirken mit den Eltern einen jeweils spezifischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen.
Dieser gemeinsame Auftrag erfordert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von beiden Einrichtungen. Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Sächsische Schulgesetz und das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.
Die Zusammenarbeit wird getragen durch:
die gemeinsame Verantwortung für Bildung und Erziehung der Kinder
ein gemeinsam abgestimmtes Bildungsverständnis
eine dialogische Grundhaltung
die Beteiligung aller, in die Erziehung Involvierten, also Lehrer, Erzieher, Eltern und Kinder
Grundschule und Hort stellen aufgrund der jeweiligen Inhalte und Strukturen eine offene Form von Ganztagsangeboten dar. Gemeinsam sichern sie ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für die Kinder und Eltern. Um das gewährleisten zu können, bedarf es einer verstärkten Kooperation, die gemeinsame Grundprinzipien und Ziele verfolgt, sowie gemeinsamer Planung und der Regelung von Verantwortlichkeiten. Insbesondere achten Schule und Hort darauf, dass über den Unterricht hinausgehende Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung und unterrichtsergänzende Projekte und Angebote im schulischen Freizeitbereich aufeinander abgestimmt und vereinbart werden.